Wie gehe ich mit einem ablehnenden Vermieter um?

Mit unserem Musterschreiben beantragen

Zunächst raten wir, das Steckersolar Gerät als Mieter nicht irgendwie zu beantragen, sondern unser Musterschreiben zu verwenden und das auf die Situation und Wohnung anzupassen, darin bekommt der Vermieter bzw. seine Angestellten schon mal viel erklärt inklusive der Rechtslage und die Chance besteht, dass er nicht bei Haus und Grund, Techem oder sonstigen Quellen nach Erklärungen oder Vorlagen zu suchen, die dann für den Mieter nachteilig sind. Außerdem wirkt das fertig ausgefüllte Schreiben mit beiliegenden Nachweisen schon mal so, als ob der Mieter sich Gedanken gemacht hat und es ernst meint. 

Der Vermieter hat dann aus unserer Sicht etwa drei Wochen Zeit darauf zu reagieren, wenn er sich nach drei Wochen oder mehr nicht meldet, obwohl wir ihm eine Frist gesetzt haben, würden wir nachfassen. 

Mit dem Vermieter diskutieren

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Der Vermieter macht sinnvolle Vorgaben, wie etwa Nachweis einer Haftpflicht Versicherung und schickt eine Vereinbarung zur Nutzung oder einen Zusatz zum Mietvertrag.

Wir würden diese Vereinbarung immer prüfen, auch da haben wir schon Klöpper erlebt. Am besten legt man unsere Mustervereinbarung daneben und schaut, ob es große für einen nachteilige Auflagen gibt. 

Wir haben auch alle unzulässigen Auflagen, die wir kennen aufgelistet und in unserem FAQ zum Recht auf Solar gibt es auch viele Hinweise zu Auflagen und Vereinbarungen die man vermeiden sollte. Wenn man sich unsicher ist, dann kann man auch bei reddit nachfragen

Wir haben auch ein Musterantwortschreiben auf seltsame Auflagen auf unserer Homepage.

Wenn der Vermieter nicht mit sich diskutieren lässt, hilft es nicht unflätig zu werden.

Genossenschaften als Vermieter

Bei genossenschaftlichen Vermieter kann man zum Beispiel mit dem Aufsichtsrat und Vorstand Kontakt aufnehmen, auf Rechtslage und den Fortgang verweisen, die Klimaziele erwähnen, mit denen sich die Genossenschaften häufig in ihren Mitgliedermagazinen oder Webseiten schmücken. 

Im Zweifel kann man auch in der Vertreterversammlung oder der jährlichen Genossenschaftsversammlung das Wort ergreifen und Anträge stellen. Es kann aber auch sein, dass man hier nur abgebügelt wird. Unter Umständen hilft auch ein kleiner Flyer, den man am Eingang verteilt.  

Wir müssen allerdings sagen, dass eine Reihe von Prozessen (in Karlsruhe, Leipzig, Rostock, Berlin), die wir begleitet haben und von denen wir wissen, von genossenschaftlichen Vermietern gegen die eigenen Mieter, mit teils absurden Schriftsätzen geführt wurden. 

Ein kleines Best of: “Strom der in die Erde geleitet wird” – Strom wird nicht in die Erde geleitet, vielleicht wird abgeregelt oder auch “Wenn der Feuerwehrmann mit Sauerstoffflasche über den Balkon das brennende Haus betreten will”, Feuerwehren benutzen sogenannte Pressluftatmer, und in den Flaschen ist schon wegen des Brandrisiko kein Sauerstoff drin. 

Kommunale Vermieter

Ähnlich absurd sind einige kommunale Vermieter, das schlimmste Beispiel etwa die Wohnbau Mainz, bei der die Geschäftsführer sogar auf einen Balkon stiegen und sich von einer Drohne filmen ließen, wie sie ein Solarpanel vom Balkon warfen

Hier kann es helfen, sich an den Aufsichtsrat zu wenden, das sind häufig die Bürgermeister und Gemeinderäte vertreten. Gerade Vertreter von SPD, Linkspartei und Grünen sind in der Regel recht aufgeschlossen, man kann sie auch daran erinnern, dass im Bundestag alle Parteien außer der AfD für das Recht auf Solar am Balkon gestimmt haben. Gerne auch solche Schreiben in CC an die lokalen Bundestagsabgeordneten schicken. Auch diese Unternehmen haben häufig Klimaziele und brüsten sich mit Klimaschutz.

Gerade bei kommunalen Firmen kann es auch helfen, Öffentlichkeit herzustellen. Wenn man an die Presse geht, dann sollte man auf ca einer Seite knackig und kurz für die Zeitung darstellen, wo das Problem und der Skandal ist. Denn negative Öffentlichkeit scheuen sie in der Regel. 

Klagen / mit Klage drohen

Es gibt auf der Eskalationsleiter einige Stufen die man gehen kann:

Zunächst kann man selbst dem Vermieter schreiben, dass man eine Klage gegen die Auflagen in Erwägung zieht. Das kann gelegentlich die Kompromissbereitschaft fördern, gerade wenn das Schreiben einigermaßen nachvollziehbar geschrieben ist. Auch weil ein solches Schreiben dazu führt, dass man von dem Sachbearbeiter auf eine höhere Ebene vordringt.

Dann gibt es aus unserer Sicht zwei Optionen: Entweder man geht zum Rechtsanwalt und der schreibt erst einen Brief mit dem Inhalt, dass man einen Anspruch hat und wenn dieser weiter behindert wird, man klagen wird. Häufig hilft schon die Drohung und auch die meisten Vermieter lassen sich spätestens dann von einem Rechtsanwalt beraten und der wird ihnen mitteilen, dass man als Vermieter mit absurden Auflagen kaum einen guten Stand haben wird, vor Gericht.

Oder man verfasst selbst die Klage und schickt sie an den Vermieter mit der Ankündigung, diese in den kommenden Wochen, wenn man nichts hört, diese Klage erheben zu werden. Da hat man mehr Arbeit. Klageschriften, aus denen man zitieren könnte, gibt es etwa auf der Website der Umwelthilfe. Und das hilft sogar gegen Vonovia, viele Vermieter wollen nämlich kein Urteil. (Urteile haben wir auch gesammelt)

Selber klagen könnte man beim Amtsgericht auch ohne Rechtsanwalt. Es muss sich jeder selbst zutrauen, ob er das machen will oder nicht.

Wenn das alles selbst nicht hilft gibt es auch Institutionen die einem Helfen können:

Mietervereine

In vielen Städten gibt es Mietervereine. Man kann sich dort in Mietangelegenheiten beraten lassen. Teilweise muss man aber schon einige Monate Mitglied gewesen sein, besonders wenn man nicht nur Erstberatung will, sondern auch Hilfe bei einem Prozess. Im Zweifel halt Mitglied werden und die Zeit abwarten. 

Bevor man zur Beratung geht, sollte man alle Schriftstücke, Schriftwechsel, etc… am besten chronologisch ordnen. Auch da hilft es, auf einer Seite darzustellen, um was es geht und was man erreichen will. Die Leute da haben oft nicht viel Zeit und wenn man ihnen die Infos schon aufbereitet oder ausgedruckt mitbringt, hilft das enorm. 

Rechtsschutzversicherung

In der Regel sind Mietstreitigkeiten in der Rechtsschutzversicherung enthalten, die auch in der Regel zu einem Anwalt raten kann. Am besten zeigt man dem Anwalt auch die Urteile auf unserer Website, dann muss er nicht so viel arbeiten. Bevor man zu einem Anwalt geht, sollte man alle Schriftstücke, Schriftwechsel, etc… am besten chronologisch ordnen. Auch da hilft es, auf einer Seite darzustellen, um was es geht und was man erreichen will. Auch hier hilft es sich gut vorzubereiten und die teure Anwaltszeit nicht der Suche nach Dokumenten zu vergeuden. 

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe bekommst du nicht ab einer festen Einkommensgrenze, sondern wenn das Gericht nach Prüfung sagt: Du kannst die Prozesskosten gar nicht, nur teilweise oder nur in Raten zahlen. Dabei werden Einkommen, Miete, Versicherungen, Unterhaltspflichten, Schulden/Raten und Vermögen berücksichtigt. Es gibt laut Justiz-Portal ausdrücklich keine festen Grenzwerte für Einkommen und Vermögen. Beantragen solltest du die Hilfe am besten vor Beginn des Verfahrens. 

Informationen gibt es dazu auf dem Serviceportal der Justiz: https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe/voraussetzungen

Solar Initiativen vor Ort

Es gibt in vielen Teilen Deutschlands (Balkon-) Solar Initiativen, die einem helfen können. 

Veröffentlicht in Alle.