“Wie werden wir Klimaneutral?”, fragte die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock eG in ihrem Mitgliedermagazin im August 2022. Jens Kulling, Abteilungsleiter Bautechnik/Werterhaltung, wird zitiert: “Es muss sich energetisch lohnen und für die Mieter auch bezahlbar bleiben.”
Eine einfache Methode, wie man als Mieter Geld sparen und auch noch klimaneutralen CO2 freien Strom erzeugen kann, ist die Nutzung eines Steckersolargerätes. Damit lassen sich bis zu 25% des eigenen Stromverbrauchs einsparen.
Das dachte sich auch Mieter Felix Müller und fragte im Januar 2024 nach, wie er so ein Gerät denn an dem Balkon seines Hauses in Rostock Groß-Klein anbringen könnte. Es folgte ein längerer Schriftwechsel, in dem die Genossenschaft unter anderem ein baustatisches Gutachten, eine Installation durch einen Elektrofachbetrieb forderte, und ermahnte, jede Blendwirkungen auf andere Gebäude seien auszuschließen. Ja, es könnte notwendig sein, eine separate Leitung zu legen, wegen Brandgefahr!#
Naja, dachte sich Herr Müller, dann hänge ich das halt nicht außen an den Balkon, sondern stelle das Steckersolargerät einfach auf den Balkon, wo es von außen nur zu sehen ist, wenn man ganz genau hinguckt und auch weiß, dass es das gibt. Denn in seiner Wohnung oder Balkon darf man ja jederzeit technische Geräte nach dem Stand der Technik betreiben und das sind geschätzt die 2 Mio. Steckersolaranlagen die es in Deutschland inzwischen gibt, auch.
Aber das war der Genossenschaft nicht genug, am 24.7.24 schreibt die Genossenschaft: “Da Ihre PV-Anlage jedoch sehr weit über die Brüstung ragt, wird die Außenansicht unseres Wohnhauses negativ beeinträchtigt. Auch haben Sie uns keinen statischen Nachweis für die Montage der PV-Anlage, gerade in Bezug auf mögliche Windlasten, vorgelegt.”
Wie man durch ein Steckersolargerät die Außenansicht eines Hauses – gerade auch eines DDR Plattenbaus beschädigen beeinträchtigen erschließt sich uns nicht. Eine Anlage auf dem Balkon, ist auch kein baulicher Eingriff und somit selbst bei alter Rechtslage genehmigungsfrei durch den Vermieter – bei der neuen sowieso.
Sebastian Müller Vorstand des BalkonSolar e.V: “Gerade in Mecklenburg-Vorpommern ist die Förderung, sehr großzügig, aber vor allem Mieter können die nicht abrufen, weil die Vermieter erpicht darauf sind es schwer zu machen!
Dabei sehen wir eine neue Taktik, Steckersolar wird nicht mehr pauschal verboten, sondern soll durch überbordende und komplizierte Auflagen so teuer und kompliziert gemacht werden, dass es keiner mehr will.”
Mieter Felix Müller (nicht verwandt): “Ich will doch nur auch einen Beitrag zum Klimaschutz, leisten und selbst etwas Geld sparen, diese betonköpfige Verweigerungshaltung und das Aufstellen immer neuer Hürden mit immer neuen Begründungen wirft kein gutes Licht auf die Genossenschaft. Nun verklagt mich die Genossenschaft auch noch!”
Er bleibt ruhig: Spätestens im Oktober gilt das Recht auf Steckersolar, das der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hat, dann dürfte auch die Klage hinfällig sein.
Die derzeit diskutierte Norm, die wahrscheinlich im Herbst kommt wird auch das einfache Einstecken in eine Schukosteckdose erlauben. Durch das vom Bundestag beschlossene “Recht auf Steckersolar” im neuen § 554a BGB, liegt die Beweislast sowieso beim Vermieter. Nicht der Mieter muss nachweisen, dass er alles richtig macht, sondern der Vermieter muss nachweisen, dass eine Auflage die er stellt eine Begründung hat, das sonst der Betrieb eines Steckersolargerätes für ihn eine unzumutbare Gefahr wäre. Der Vermieter ist keine Energieaufsichtsbehörde.
Weitere Hinweise:
- Rechts FAQ: https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/
- Musterschreiben für Mieter: https://balkon.solar/news/2024/05/30/musterschreiben-an-den-vermieter/
Plusminus Beitrag: https://www.ardmediathek.de/sendung/plusminus/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cw / direkt zum Beitrag: https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/energiewende-selbstgemacht-der-kampf-um-die-balkon-kraftwerke/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy84MmIxZjg5MC1jNDEyLTRiZTYtYTFjNy0yMDk5OTQ4YWM0Yzc
Für Rückfragen: Sebastian Müller, sm@balkon.solar,