Kann der Vermieter mir vorschreiben mein Steckersolar Gerät ausschließlich durch eine Firma mit Fachunternehmererklärung anbringen zu lassen?
Wir sagen: NEIN! Der Mieter muss es ordentlich anbringen, das kann er faktisch und rechtlich selbst. Die “fachgerechte Installation” ist jedem durchschnittlichen Mieter zuzutrauen, der sich vorher über die Anbringung aus üblichen Quellen (Herstelleranleitung, YouTube Video) informiert hat und dies bestimmungsemäß ausführt. Es wäre zu raten, dies auch durch Fotos zu dokumentieren. Siehe: https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/#bppb-heading-anchor-6

Der Vermieter muss darlegen, warum sonst ein BalkonSolar Gerät für ihn unzumutbar ist. Daher das sonst für ihn unabsehbare Risiken entstünden und das hatte bisher vor Gericht keinen Erfolg!
Spätestens mit der Verfügbarkeit von normkonformen Steckersolargeräten aber auch schon jetzt nach der gängigen Rechtsprechung braucht es keinen Fachunternehmer und auch keine Fachkraft mehr. Die Geräte sind Laieninstallierbar und auch Laienbedienbar.
Bisher sagen die Gerichte immer wieder: Es reicht wenn der Mieter es fachgerecht (!) festmacht und das entsprechend nachweist.

Siehe dazu insbesondere, Amtsgericht Köln 208 C 460/23: https://balkon.solar/news/2025/07/29/urteile/#bppb-heading-anchor-5 oder auch AG Hamburg. Wenn der Mieter das Steckersolargerät „ordnungsgemäß installiert bzw. befestigt, sie regelmäßig wartet und auftretende Schäden beseitigt“, dann darf man sie anbringen.
