Im letzten Jahr war es noch einfacher für Vermieter und WEGs Steckersolar zu verhindern: Einfach auf das Anliegen des Mieters eine pauschale Ablehnung schicken und klar machen: Verboten!
Das kommt aber schlecht, macht schlechte Stimmung und wenn es bekannt wird auch einen Imageschaden.
Daher hat sich die Strategie verändert: Nun machen Vermieter, private wie öffentliche, einfach teuere und schwierig zu erfüllende Auflagen. Dafür wird scheinbar ein gerne von Vermieter genutztes Musterschreiben verwendet.
Falls man hier keine Antworten findet, bitte auch in diesem Artikel schauen:
Siehe aktuell (11.9.24) die Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe: Die rechtlich nicht haltbaren, unsachlichen und überzogenen Auflagen wurden zurückgezogen und die Installation des Balkonkraftwerks endlich erlaubt. Fast zwei Jahre lang hatte die Genossenschaft dem Kläger die Installation durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert und sich geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Auch weitere Forderungen, wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise, hielten vor Gericht nicht stand. (…) Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Praxis von Vermieterinnen und Vermietern, Balkonkraftwerke mittels überzogener Auflagen verhindern zu wollen, ist schlicht nicht rechtens!“ Mehr: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/sieg-fuer-die-energiewende-von-deutscher-umwelthilfe-vor-gericht-unterstuetzter-mieter-darf-balkonkra/
Schon alleine durch das verlangte Prüfprogramm entsteht eine Abschreckungswirkung. Etliche Vermieter verbinden das noch mit einer Reihe von zusätzlichen Dokumenten die man beibringen muss, etwa Datenblättern, Zulassungsunterlagen für den Wechselrichter oder Liste aller elektrischen Geräte in der Wohnung, der Vermieterlichen Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Einzig zulässig dürften die Datenblätten von Wechselrichter und Solarmodul sein, aber auch das ist fraglich,
Zeitliche Verzögerung
Immer wieder gibt es Vermieter, die sich tot stellen, wochen und monatelang nicht antworten. Da hilft nur: Frist setzen! Üblicherweise dürfte eine solche einfach Anfrage zwei bis drei Wochen brauchen um sie zu erledigen. Ausreden wie: „Der Vorstand ist gerade im Urlaub“, zählen im Rechtsverkehr nicht. Es empfiehlt sich daher entsprechende Schreiben per Email oder Fax an den Vermieter zu schicken und eine Frist zu setzen. Wenn die Abläuft ca eine Woche zu warten und dann nochmal zu schreiben, das man es jetzt anbringen wird.
Elektroprüfung
Darf der Vermieter Steckersolar von einem vorherigen eCheck auf Kosten des Mieter abhängig machen? Wir sagen: Nein! 🙅 Details: https://balkon.solar/echeck
Elektroprüfung: Die Prüfung kann nicht gefordert werden. Die Leistungsgrenze der Balkonkraftwerke (800 Wp) ist EXTRA dafür da, um auch die schwächste Installation zu schützen. Normalerweise passen an eine Leitung 3,6 KW. Zusätzlich ist der Vermieter für die Prüfung und auch Bereitstellung einer einigermaßen aktuellen der Hauselektrik verantwortlich. Wenn der Vermieter unbedingt eine Prüfung will, dann muß er sie selber bezahlen. Der Anschluss im sog. Endstromkreis ist ausdrücklich durch den Laien vorgesehen. Dies ist in der DIN VDE 0100-551-1:2016-09 abgesichert und auch die neue Norm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06 erlaubt 800 W und sieht keine zusätzliche Elektroprüfung vor. Siehe auch hier.
Montage durch Fachkraft
Montage durch Fachkraft: Kann nicht verlangt werden. Es kann eine fachgerechte Montage gefordert werden, aber diese kann jeder selbst durchführen. Es empfiehlt sich hier genau nach Anleitung vorzugehen und dies auch ggf. durch Fotos zu dokumentieren. (Mehr)
Brandschutz / Rettungswege
Rettungsweg/Brandschutz: Laut Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren stellen vertikal montierte Module keine Behinderung beim Anstellen (Anleitern) einer Leiter dar. Schräg aufgehängte Module an der Außenseite des Balkons bzw. auf der Balkonbrüstung können das Anleitern hingegen verhindern bzw. erschweren. Aus diesem Grund empfiehlt die Feuerwehr, einen Freiraum am Balkon von ca. 1,20 m zu erhalten. Wenn ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist (z.B. ein Fenster angrenzend zum Balkon), ist das auch kein Problem mehr. Details.
Statik
Statik: Generell hat für den Nachweis der regelmäßig auf einem Balkon zu erwartenden Nutzlasten nach DIN EN 1991-1-1-1 der Vermieter in Vorleistung zu gehen – nur dann darf dieser einen Balkon vermieten. Ein Gutachten vom Mieter zu verlangen ist also nicht rechtens bzw. kann der Vermieter gerne auf eigene Rechnung anfertigen lassen. Dem Mieter liegen zudem nicht die Unterlagen dazu vor, die benötigt werden würden. Ein Blumenkasten wiegt in der Regel ohnehin ähnlich viel oder sogar mehr wie ein Balkonkraftwerk. Mehr. Die Ausgangslage ist, dass ein Balkon immer in der Lage sein muss, auch ein Balkonkraftwerk zu tragen. Die statische Verantwortung liegt also beim Vermieter.
Sofern Sie Zweifel an der Tragfähigkeit des Balkongeländers bzw. des Balkons im Allgemeinen haben, so würde dies ein Mangel der Wohneinheit entsprechen und ein nutzen bzw. betreten des Balkons wäre im Allgemeinen nicht als sicher anzusehen. Sollten Sie weiterhin von einer Unsicherheit der Statik seitens des Balkongeländers ausgehen, so sehe ich mich gezwungen eine Mietminderung durchzusetzen, bis Ihrerseits ein statischer Nachweis über die Sicherheit des Balkongeländers erbracht wurde, da in dieser Zeit eine Nutzung des Balkons als nicht sicher gälte.
Keine Außensteckdose
Es gibt Fensterdurchführungskabel. Das Durchbohren der Wände ist also nicht notwendig, auch wenn man darauf nach § 554 BGB ein Recht hätte.
Blendwirkung. Nachbarrechtlich ist eine Blendwirkung erst an mehr als 30 Tagen und mehr als 30 Minuten überhaupt von Belang. Wir sind derzeit bemüht, die Blendwirkung von Fachleuten modellieren zu lassen, aber scheitern daran, dass sie so gering ist, dass die Software da nicht mitmacht. Fensterglas, üblicherweise eine größere Fläche, reflektiert mehr Licht, denn beim Solarpanel will ich ja Licht durchlassen auf die Solarzelle zur Stromerzeugung. Beim Fensterglas will ich möglicherweise nicht alles durchlassen. Mehr.
Haftung
Haftung. Die Haftung kann der Vermieter durch eine Zusatzvereinbarung auf den Mieter übertragen. Allerdings kann sich der Mieter über eine Haftpflichtversicherung absichern und er haftet auch nicht für alle Ungücksäflle. Wir haben das sehr umfangreich, detailliert und klar in einem Gutachten aufschlüsseln lassen.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachweis hinsichtlich der Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister zu erbringen und ist sachlich nicht gerechtfertigt. Da dies der Fragestellung der Anbringung der Anlage nicht sachdienlich ist, gilt dies auch nicht als Voraussetzung für die Zustimmung seitens Vermieter.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung des Mieters zur regelmäßigen fachmännischen Prüfung.
Die neue VDE Norm sieht unter anderem vor, dass Geräte mit einer Wechselrichterleistung von 800W zugelassen werden und die Modulleistung auf maximal 960 Watt beschränkt werden soll. Zudem ist der Schukostecker zulässig.
Eine gesonderte Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörden ist zur Anbringung eines Steckersolargerätes nicht erforderlich.
Optik
Die Solarmodule fallen für den optischen Gesamteindruck des Gebäudes kaum ins Gewicht. Trotz der leichten (baulichen) Veränderung in Gestalt, Form und Farbgebung fügen sich die Solarmodule in das ohnehin durch unterschiedliche Bepflanzung, Blumentöpfe, Sonnenschirme, usw. bereits heterogene Gesamtbild ein. Dies wird insbesondere gewährleistet, wen man eine neutrale schwarze Farbgebung für die Solarmodule wählt.
Anbringung kann jeder
Die Anbringung des Balkonkraftwerks ist laienfreundlich und kann von Jedermann mithilfe der Betriebsanleitung angebracht werden. Insbesondere die Schuko-Stecker sind für ihre unkomplizierte Anbringungsweise bekannt. Eine weitere Beauftragung eines Elektrikers oder Fachbetriebes ist daher entbehrlich. Auch das Aufhängen und Aufstellen der Solarmodule ist durch die marktgängigen Befestigungssysteme problemlos möglich.
Prüfpflicht
Die Steckersolargeräte unterliegen keiner regelmäßigen professionellen Prüfungs- oder Wartungspflicht; dennoch wird die Stabilität durch den Mietenden selbst regelmäßig überprüft.
Salamitaktik oder wie lange hat der Vermieter Zeit?
Für die eigene Argumentation und mögliche Schreiben an Vermieter kann auch auf die Klageschriften der DUH zurückgegriffen werden, sie enthalten viele sinnvolle Argumentationpunkte und haben die Prozesse auch schon teils gewonnen.
Pingback: Betrugsversuche mit Balkonsolar bei der Stadtbau – Sebastian Müllers Blog