Welcher Nachrüstspeicher passt zu welchem Kleinwechselrichter

Dafür hat Moritz Gentner eine kleine Website gemacht, die auch die Daten der Gleichstromsteckverbindungen behinhaltet. Denn die neue Norm, will ja gleiche Stecker vom gleichen Hersteller auf der Gleichstromseite. Nun könnt ihr bequem nachschauen welches Speichersystem mit welchem Wechselrichter kompatibel ist. ⚡ SpeicherMatch Passt dein Balkonkraftwerk-Speicher zum Wechselrichter? Mehr Infos zu speichern:

Lohnt sich „Midi-Solar“ mit Speicher?

Derzeit bringen die großen Hersteller unterschiedliche “Midi-Solar-Systeme” auf den Markt. Anlagen, die von der Größe deutlich über einem Steckersolargerät nach Norm liegen, aber kleiner sind als eine “große” Dachanlage, wie man sie heute üblicherweise baut. Solche Systeme kommen derzeit etwa von Anker mit der Solarbank 4 E5000 Pro: 5000 Watt Solareingang, 5 kWh Speicher, 800 Watt (ohne Elektriker) oder 2500 Watt Ausgang ans Hausnetz mit Elektriker, “Notstromsteckdose”, erweiterbarer Speicher. Aber auch von Zendure mit der Zendure SolarFlow 2400 Pro: h300 Watt Solareingang, 2,4  kWh Speicher, 800 Watt ohne Elektriker ans Hausnetz (ob mehr möglich ist haben wir nicht gefunden), 2400 W Ausgang über Notstromsteckdose, erweiterbar.  SunEnergyXT (war mal Sunlit Solar): BK215+ von Sun Energy, 2,15 kWh Speicher, erweiterbar bis 8,6 kWh, 2 PV Eingänge mit jedem B215+ Erweiterungsakku 1 weiterer PV Eingang, bis max 4000 W PV Leistung. 800 W Einspeisung ins Hausnetz und auch größere Lasten an die “Notstromsteckdose” anschließbar.  Oder Hoymiles HiBattery 4020 AC: 4 kWh Speicher, 800 Watt Einspeisung, 2500 Watt Solar Eingang (die genauen Daten habe ich auf der Homepage nicht gefunden) und eine 2500 Watt “Notstromsteckdose”.  Wir schreiben hier “Notstromsteckdose” in Anführungszeichen, weil diese Steckdosen mehr können als im Falle eines Stromausfall reinen Notstrom für eine […]

Wechselrichter Test Gerät

Im Rahmen des Klimaquartier Nord und des SolarSommer der Stadt Freiburg entsteht in Kooperation mit dem FreiLAB derzeit ein Kleinwechselrichtertestgerät.  In einem ersten Schritt soll das Gerät zusammen mit einer programmierbaren Spannungsquelle und mit einem programmierbaren Multimeter in der Lage sein, gesteuert von einem PC die Abschaltzeiten und weitere Parameter von Kleinwechselrichtern zu testen. Beim Test wird auch ein Testprotokoll entstehen, so dass dem Nutzenden des Kleinwechselrichters, insbesondere die normkonforme Abschaltzeit, bescheinigt werden kann. Das gezeigte Gerät ist prototypenhaft, Ziel ist es alle Komponenten in einem Gerät zu kombinieren. Ziel ist es, eine normkonforme Weiternutzung auch gebrauchter Kleinwechselrichter durch das Testen der Geräte zu ermöglichen. So wäre es möglich auch aus bisher nicht getestete Lagerbeständen oder gebrauchte Geräte normkonforme Steckersolargeräte zusammen zu stellen. Weitere Tests, etwa nach Impedanz, Effizienz, Eigenverbrauch, Schutzisolierung, Wirkungs und weitere sollen in einer weiteren Entwicklungsstufe des Geräts realisiert werden. Ebenso soll die Möglichkeit bestehen, ein Testprotokoll auszudrucken und so mit wenigen Arbeitsschritten schnell die Normkonformität einer größeren Menge von Wechselrichtern zu testen. Der erste Einsatz des Gerätes ist am 19. & 21. Juni 2026 im Rahmen des Normkonformes SteckerSolar Upcycling Workshops eingesetzt und getestet. 

Kein Drohneneinsatz gegen BalkonSolar!

BalkonSolar Verein warnt Vermieter vor dem Filmen vermieteter Balkone um belastendes Material gegen Steckersolar zu sammeln: “Filmen und Fotografieren von Balkonen (mit Steckersolar Gerät) von einer Drohne um belastendes Material gegen Mieter zu sammeln, kann einen Straftatbestand nach § 201a StGb oder auch einen Verstoß gegen § 33 Kunsturhebergesetz darstellen”, sagt Vorstand Sebastian Müller aus gegebenen Anlaß. Zudem dürften sich auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatz Ansprüche ergeben. Der § 201a des Strafgesetzbuch schützt uns vor der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und unsere Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen, insbesondere bestraft sie Personen, die andere Personen, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden gefilmt oder fotographiert zu werden. Das dürfte auch regelmäßig auf das Filmen von Balkonen und mittelbar durch die Fenster in die Wohnungen ohne die vorherige Information der Mieter und weiterer Personen im Umfeld zutreffen.  Es stellt nach unserer Auffassung auch kein berechtigtes Interesse dar, belastendes Material in Gerichtsverfahren gegen die Mieter zu sammeln, ohne dass diese vorher informiert wurden, besonders wenn die Aufnahmen auch anders gemacht werden könnten. Sicherlich hat der Vermieter ein Recht, Fotos anzufertigen, um vor Gericht seine Version des Sachverhalts  darzulegen, aber bei der Sammlung von Material hat er sich auch an […]

Wie gehe ich mit einem ablehnenden Vermieter um?

Mit unserem Musterschreiben beantragen Zunächst raten wir, das Steckersolar Gerät als Mieter nicht irgendwie zu beantragen, sondern unser Musterschreiben zu verwenden und das auf die Situation und Wohnung anzupassen, darin bekommt der Vermieter bzw. seine Angestellten schon mal viel erklärt inklusive der Rechtslage und die Chance besteht, dass er nicht bei Haus und Grund, Techem oder sonstigen Quellen nach Erklärungen oder Vorlagen zu suchen, die dann für den Mieter nachteilig sind. Außerdem wirkt das fertig ausgefüllte Schreiben mit beiliegenden Nachweisen schon mal so, als ob der Mieter sich Gedanken gemacht hat und es ernst meint.  Der Vermieter hat dann aus unserer Sicht etwa drei Wochen Zeit darauf zu reagieren, wenn er sich nach drei Wochen oder mehr nicht meldet, obwohl wir ihm eine Frist gesetzt haben, würden wir nachfassen.  Mit dem Vermieter diskutieren Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Der Vermieter macht sinnvolle Vorgaben, wie etwa Nachweis einer Haftpflicht Versicherung und schickt eine Vereinbarung zur Nutzung oder einen Zusatz zum Mietvertrag. Wir würden diese Vereinbarung immer prüfen, auch da haben wir schon Klöpper erlebt. Am besten legt man unsere Mustervereinbarung daneben und schaut, ob es große für einen nachteilige Auflagen gibt.  Wir haben auch alle unzulässigen Auflagen, die wir kennen aufgelistet […]

Fachunternehmererklärung?

Kann der Vermieter mir vorschreiben mein Steckersolar Gerät ausschließlich durch eine Firma mit Fachunternehmererklärung anbringen zu lassen? Wir sagen: NEIN! Der Mieter muss es ordentlich anbringen, das kann er faktisch und rechtlich selbst. Die “fachgerechte Installation” ist jedem durchschnittlichen Mieter zuzutrauen, der sich vorher über die Anbringung aus üblichen Quellen (Herstelleranleitung, YouTube Video) informiert hat und dies bestimmungsemäß ausführt. Es wäre zu raten, dies auch durch Fotos zu dokumentieren. Siehe: https://balkon.solar/news/2024/07/11/faq-zum-recht-auf-solar/#bppb-heading-anchor-6 Der Vermieter muss darlegen, warum sonst ein BalkonSolar Gerät für ihn unzumutbar ist. Daher das sonst für ihn unabsehbare Risiken entstünden und das hatte bisher vor Gericht keinen Erfolg! Spätestens mit der Verfügbarkeit von normkonformen Steckersolargeräten aber auch schon jetzt nach der gängigen Rechtsprechung braucht es keinen Fachunternehmer und auch keine Fachkraft mehr. Die Geräte sind Laieninstallierbar und auch Laienbedienbar. Bisher sagen die Gerichte immer wieder: Es reicht wenn der Mieter es fachgerecht (!) festmacht und das entsprechend nachweist. Siehe dazu insbesondere, Amtsgericht Köln 208 C 460/23: https://balkon.solar/news/2025/07/29/urteile/#bppb-heading-anchor-5 oder auch AG Hamburg. Wenn der Mieter das Steckersolargerät „ordnungsgemäß installiert bzw. befestigt, sie regelmäßig wartet und auftretende Schäden beseitigt“, dann darf man sie anbringen.

Directive (EU) 2018/2001

In March, the European Commission presented the so-called „Citizen Energy Package“: The „Staff Working Document“ also mentions contributions on balcony solar. And on December 10, 2025, as part of the European Grid Package, the EU Commission proposed binding measures and tasked member states with removing legal and other obstacles to the installation of pluginsolar devices with a capacity of up to 800 W on and in buildings: Article 16d, point 4: „Amendments to Directive (EU) 2018/2001 (…) Directive (EU) 2018/2001 is amended as follows: (…) 4) Member States shall remove legal and other obstacles to the installation of plug-in solar appliances with a capacity of up to 800 W on and in buildings.“

Kann mir der Vermieter verbieten, ein Messgerät im Sicherungskasten einzubauen zu lassen?

Nein. Dazu wollen wir ein wenig ausholen, damit es deutlicher wird, warum wir glauben, dass das nicht geht. § 554 BGB ein weiteres Recht auf Steckersolar Rechtsgrundlage für den Anspruch des Mieters auf den Betrieb von Steckersolargeräten, auch solche, die mit einer Batterie verbunden sind, ist der § 554 BGB.  Der Bundestag hat sich bei der Formulierung des neuen § 554 BGB bewusst um ein weites und umfassendes Recht auf Steckersolar bemüht (Zschieschack/Dötsch: Neu im WEG: „Steckersolargeräte“ und „virtuelle Eigentümerversammlungen“ in NZM 2024, 92) , ein Gesetzesvorschlag der CDU, dass die Nutzung lediglich „auf und an einem ausschließlich selbst genutzten Balkon oder einer ausschließlich selbst genutzten Terrasse“, zu begrenzen sei, wurde verworfen und das Recht sehr bewusst – weit gefasst worden. (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss), BT-Drs. 20/12146, 12.) Eine gute Zusammenfassung der Gesetzesänderung und der Intention des Gesetzgebers kam von der Abgeordneten Dr. Zanda Martens in der Plenardebatte zum Gesetz: „Dr. Zanda Martens (SPD): Balkonkraftwerke bieten nämlich eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, Sonnenstrom für den eigenen Verbrauch direkt auf dem Balkon zu erzeugen. Im Prinzip handelt es sich dabei um Solarpanels, die man am Balkongeländer aufhängt; und den produzierten Strom speist man über die Steckdose ins Stromnetz […]