Balkon Solar Zeitung

Die BalkonSolar Zeitung soll eine einfach Möglichkeit sein sich und andere über Steckersolargeräte zu informieren. Sie finden die Zeitung hier weiter unten zum Download. Die Zeitung werden wir regelmäßig aktualisieren. Wir bieten Veranstaltern, Vereinen oder Firmen die für Balkonsolar/Steckersolar werben wollen, auch an die Zeitung für Termine, Veranstaltungen anzupassen. Bitte schreiben sie uns dazu eine E-Mail. Aktuelle Veranstaltungen finden sie immer auf der Startseite. Links Vereine Solare Zukunft finden sie hier. Auf der Website des BalkonSolar e.V.s sind sie bereits. Zeitung als PDF zum Download

Upcycling Aktionen

Wahrscheinlich gibt es im Juli Upcycling Aktionen zusammen mit der Fesa. Sobald weitere Informationen vorliegen, informieren wir hier. Viele Informationen zum selbst Upycling gibt es bei: balkon.solar/make oder auch im Buch: balkon.solar/buch

Organisatoren der #PetitionBalkonSolar begrüßen Gesetzesvorhaben des Justizministeriums

BalkonSolar e.V., Klimaschutz im Bundestag, EmpowerSource und weitere an der Petition für Vereinfachungen bei der Nutzung von Steckersolargeräten Beteiligte begrüßen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten Die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition zum Abbau bürokratischer Hürden bei der Nutzung von Steckersolargeräten stieß bei der Sitzung des Petitionsausschusses am 08. Mai über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung. Bereits in der Sitzung hatte der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel als Regierungsvertreter zugesagt, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Forderungen “unverzüglich” vorzulegen. Der nun vorliegende Referentenetwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) beinhaltet Änderungen am Wohneigentumsgesetz und am Mietrecht, welche die Forderungen der Petition bereits in Teilen aufgreifen. Wir, die an der Petition federführend beteiligten Organisationen und Personen, darunter der Verein BalkonSolar, Klimaschutz im Bundestag e.V. und EmpowerSource, begrüßen diesen Vorstoß. “Die Bundesregierung liefert und das ist gut so”, freut sich der Vorsitzende des BalkonSolar Vereins Sebastian Müller. “Hier zeichnet sich die Gelegenheit im Bundestag ab, zeitnah einen von Teilen der Opposition mitgetragenen Gesetzesentwurf zu verabschieden”, so Jörg Lange vom Klimaschutz […]

Bundestagsdebatte zum CDU Gesetzesentwurf zu Balkonsolar

Am Do 25.5.23 gegen 21:00 begann die Debatte zum Gesetzesentwurf der CDU/CSU Bundestagsfraktion zu ihrem „BalKraftBeschG“ oder „Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken„. Grundsätzlich finden wir erstmal gut, wenn nicht nur die Regierung, sondern alle demokratischen Parteien (auch die Opposition) das Thema und damit unser Land voran bringen wollen. Wir haben in zwei Stellungnahmen und einem Termin mit dem Abgeordenten Jan-Marco Luczak von der CDU ihren Entwurf beraten und auch unsere Kritik deutlich gemacht. Im wesentlichen geht es darum, dass der CDU Entwurf, wohl aufgrund von Bedenken innerhalb der Fraktion, das Recht auch Balkonsolar nur „auf und an einem ausschließlich selbst genutzten Balkon oder einer ausschließlich selbst genutzten Terrasse” erleichtern will. Das passt aber Lebensweltlich nicht an eine ganze Reihe von Orten: Laubengänge, Mietgärten, Balkone über den der Zugang zur Wohnung möglich ist oder auch die Lösung das Mieter von Erdgeschosswohnungen und solche von der Wohnung im ersten Stock sich zusammen tun und gemeinsam am Balkon im ersten Stock, weil der mehr Sonne bekommt, Kraftwerke betreiben. Alles das wäre damit nicht vereinfacht. Der CDU Vorschlag wäre also nicht, was wir mit der Petition erreichen wollten und entspricht auch nicht unserem Wünschen. Das machte auch Timon Gremmels von der SPD Fraktion […]

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz “zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten”

Gemeinsame Stellungnahme von An: Bundestagsfraktion der Grüne, SPD, FDP,CDU, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Per E-Mail Freiburg, den 25.05.23 Betreff: Stellungnahme Referentenentwurf “zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten”, vom 17.05.2023 (Bearbeitungsstand 17.5.23 12:42) Sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrter Herr Minister Buschmann,sehr geehrter Herr Minister Habeck, uns liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines “Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen” im Bearbeitungsstand 17.05.2023 12:42 vor. Wir beschränken unsere Stellungnahme auf den Teil betreffend Steckersolargeräten. Richtigerweise beabsichtigt der Entwurf, die Hindernisse im Wohnungseigentumsrecht und dem Mietrecht bezüglich des  Anbringens von Steckersolargeräten – nicht nur am Balkon – zu beseitigen. Er trägt damit zur Entbürokratisierung bei und schafft neue Freiheiten für die Bürger:innen sich konstruktiv und kostensparend an der Energiewende zu beteiligen. Es erlaubt Unternehmen neue innovative Produkte und Wertschöpfungsmodelle zu schaffen. Oftmals werden durch das Anbringen von Steckersolargeräten Verhaltensänderungen und weitere Energiesparmaßnahmen ausgelöst. Bei den Konsumenten steht neben dem Klimaschutz auch der Gedanke des Sparens im Vordergrund. Viele Käufer berichten unserem Verein, dass sie nach dem Kauf angefangen haben ihre elektrischen Geräte durchzumessen, Verbrauch zu reduzieren und ihr Verhalten netzdienlich anzupassen. Darüber hinaus berichten […]

Welcher Kleinwechselrichter ist zu empfehlen?

Die Universität Paderborn testet seit 10 Jahren Funktion und Wirkungsgrade von Mikrowechselrichtern für Steckersolargeräte. Jetzt hat der Lehrstuhl für Elektrische Energietechnik (EET) um Professor Stefan Krauter den Wechselrichter-Test für 2023 nach dem „Europäischen Wirkungsgrad“ veröffentlicht. Ein Großteil der gelisteten Geräte ist aber nicht verfügbar. So scheint etwa SMA aus der Produktion seiner Kleinwechselrichter ausgestiegen zu sein. Derzeit auf dem deutschen Markt verfügbar sind etwa: Bei Einzelbeschaffung der Wechselrichter, etwa für ein Bastelprojekt, würden wir immer im Netz suchen, welches der derzeit günstigste Anbieter ist. Von den Wechselrichtern von WVC oder LIDL/Parkside würden wir aus verschiedenen Gründen abraten. Auch bei leistungsstärkeren Modulen bringt ein 800 W-Wechselrichter höchstens 33 kWh (ungefähr 10 € pro Jahr) mehr Ertrag. Da in den meisten Haushalten die Grundlast wohl weit unter 600 W liegt, wird der Mehrertrag ohne Gegenleistung in das Netz eingespeist. Deshalb würden wir aus rein finanzieller Sicht derzeit eher zu den 600 W Wechselrichtern raten, auch weil diese in Erwartung der Normänderung, die wahrscheinlich nächstes Jahr kommt, deutlich günstiger sind. Mehr dazu bei https://mini-pv-anlage-600-w-oder-800-w.jimdosite.com/

Kostentragung für Zählertausch bei Steckersolargeräten

Immer wieder werden wir mit Forderungen von Netzbetreibern konfrontiert, die Geld für einen Zählertausch nach der Anmeldung eines Balkonsolargeräts verlangen. „Sollte der bei mir verbaute Zähler nicht für den Betrieb einer solchen Anlage geeignet sein, so beauftrage ich hiermit die XXX Netze GmbH, diesen kostenpflichtig nachzurüsten.“ Diese Praxis bzw. Anforderung der Netzbetreiber hat keine rechtliche Grundlage. Die Clearingstelle EEG|KWKG hat mit der Entscheidung: 2022/15-IX „Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage“ deutlich gemacht: „Der gMSB hat lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgeltes maximal in Höhe der Preisobergrenze (POG) gemäß § 32 MsbG. Ein gesetzlicher Anspruch auf Erhebung einer Gebühr zusätzlich zum Entgelt nach POG, z. B. für den Zählertausch bzw. -ausbau, besteht damit nicht. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen installierten Leistung (Abschnitt 3.1).” „Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage“ Da der Zähler im Eigentum des Messstellenbetreibers (im Normalfall der Netzbetreiber, man kann aber auch frei andere wählen) bleibt, muss man das Gerät selbst nicht bezahlen, das macht auch diese Entscheidung noch mal deutlich. Manche Netzbetreiber verlangen dennoch die Übernahme von Kosten für den Zählerwechsel in Höhe von 30-250€ von Nutzer:innen und berufen sich dabei auf das sog. „Verursacherprinzip“. Dies ist nur nicht […]

BalkonSolar ohne Außensteckdose

Wir werden immer wieder gefragt: Geht Balkonsolar auch ohne Außensteckdose? Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten. Man selbst oder ein:e Elektriker:in bohrt ein Loch, legt ein Kabel und dann auch eine Außensteckdose, egal ob nun Wielandt oder Schuko. Das ist sicher die ordentliche Lösung und so eine Steckdose kann der/die Elektriker:in auch gleich an einen eigenständigen Stromkreis mit Sicherung anschließen – dann spielen auch die 600 bzw. 800 W keine Rolle mehr. Denke auch an Wärme- und Schalldämmung und als Mieter:in an die Zustimmung von Vermiter:in. Oder man macht einen direkten Festanschluss an einer vorhandenen Leitung, bspw. von einer Außenleuchte. Oder man arbeitet mit einer Fensterdurchführung. Die kann man selbst basteln oder fertig bestellen. Es sollte klar sein, dass auch das verlinkte Produkt nicht zertifiziert ist, man das Fenster nicht häufig öffnen & schließen sollte, und dass das ganze halt eher Bastelei als Profi-Lösung ist. In diesem Fall ist der Kleinwechselrichter drinnen und man kann ihn dort anschließen. Auch hier gelten die Hinweise bezüglich des Stromkreises. Für mehr siehe bei Anschluss ohne Anmeldung (Guerilla-PV)

Kernfusions-Kollektoren: Ja, Bitte!

Vielen Dank an den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), der diese genialen Buttons designt hat. Es wird bald Bestellmöglichkeiten für den Button und Aufkleber geben. Hier schon mal als Download. Und weil einige gesagt haben, es sei besser mit nur einem Modul, haben wir auch diese!

Berlin! Berlin! Am 8.5. in Berlin beim Bundestag

Am 8.5.2023 werden wir ab ca 13:20 vor dem Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich zu unserer Petition angehört. Andreas Schmitz und Christian Offenhäusle werden 5 min vortragen, danach haben die Abgeordneten die Möglichkeiten, an die beiden als auch an die Vertreter:innen der Bundesregierung Fragen zu stellen. Das wird wahrscheinlich 1 bis 1,5 h dauern. Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen live übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet zu sehen und können dort jederzeit als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden. Weiteres Verfahren Das weitere Verfahren wird dann sein, dass der Petitionsausschuss einen Bericht über die Petition verfasst und beschließt. Auch dieser wird dann veröffentlicht, aber nicht am gleichen Tag. Ebenso kann er eine Stellungnahme der Bundesregierung einholen. Es wird zwei Berichterstatter geben, einen von Seiten der Fraktionen, die die Regierung tragen, und einen aus den Oppositionsfraktionen. Der Petitionsausschuss kann die Petition dann auch an die Bundesregierung überweisen, etwa um auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen oder um z. B. zu erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Für uns ist es wichtig, dass die vorgeschlagenen Änderungen in die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung und […]