Die letzten Jahren waren wir immer zu Zweit vom Vorstand auf der Intersolar und dann meist auch mehrere Tage, das gibt einem dann die Möglichkeit in Ruhe an alle wichtigen Stände zu gehen und dort zu reden und auch die für uns nicht so wichtigen Hallen zumindest zu durchstreifen und da zu schauen was es gibt. Wie immer bedeutet Intersolar gefühlt 10.000 Leute mehr in München, alle Messerhallen und die Freifläche werden belegt und schon morgens ist die Ubahn zur Messe voll. Unter der „was es noch gibt“ Themen, die mir aufgefallen sind: Ganz viele Elektroauto Ladesäulen, Rheinmetall hat auch wieder seine Lösung gezeigt die in den Bordstein integrierbar ist. Sonst auch Konzentrator Solar Panels vom ISE, es gab eine Sonderschau Renewables 24/7 und auch Aussteller zu PV Recycling. Was ich noch als ein Thema gesehen hatte, war ganz viele Ständ emit Solid State Tranformatoren und auch Transformator Firmen und Startups. Dann machen wir mal weiter mit dem #Intersolar Fazit. Was am meisten auffällt ist was fehlt: An keinem Stand hat ein Händler mit "Normkonformen Steckersolar Gerät" nach "VDE V 0126" geworben. Auch wenn man Händler anspricht, dann sagen sie "denken wir drüber nach", aber konkret wird es nicht! [image […]
Autoren-Archiv: sbamueller
Weltrekord 2026
Wahrscheinlich wird es 2026 wieder einen Steckersolsar Weltrekord von uns geben.
Dieser Artikel gibt schon einige Infos.
Speicher jetzt illegal?
Das Landgericht Osnabrück (Az. 18 O 117/26) und das Landgericht Bochum (Az. 1-12 O 29/26) haben in unterschiedlichen Verfahren auf Antrag der indielux GmbH gegen eine eher kleinen Vertreiber des Produktes „FoxESS Avocado 22 Pro Speicher für Balkonkraftwerke 2kWh“ eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ihm diesen den Vertrieb dieses Produktes untersagt. Aber auch nur dem jeweiligen Beklagten. Alle anderen dürfen es weiterhin verkaufen. (Die Urteile sind nicht öffentlich und werden das erst nach der Hauptverhandlung) Allerdings war in einem der Verfahren, etwa der Antragsgegner PRIME SOLAR SOLUTIONS UG, nicht zur Verhandlung erschienen, so dass ein Versäumnisurteil erging und die einstweilige Verfügung erstmal Rechtskraft hat. Dagegen ist nun aber zumindest beim Landgericht Osnabrück Einspruch erhoben worden, es gibt am 29.7.2026 eine mündliche Verhandlung und danach eine Urteilsverkündung. Es ist schwierig daraus abzuleiten, dass die VDE-Norm für Steckersolargeräte nun “verbindliches Marktrecht” wäre. Es scheint, als würden beide Gerichte vorläufig den Vertrieb der Geräte als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 8, 3, 3a, 5 UWG) in Verbindung mit § 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) einstufen. 800 W Maximal, warum? Hintergrund ist die schon lange bekannte und auch im Normungsverfahren diskutierte Tatsache, dass eine Dauereinspeisung mit 800 VA (also Watt) zu […]
Haus und Grund bestätigt Position des BalkonSolar eV: sachlich nicht begründbare Zusatzforderungen, wie eine Fachunternehmererklärung, sind unzulässig!
Selbst Haus und Grund (Südbdaen) muss in der aktuellen Ausgabe der Freiburger Hausbesitzer Zeitung (S.17, PDF) einräumen, dass: Ein bloßer Hinweis auf „Haftungsrisiken“, „Verkehrssicherungspflichten“ oder „optische Beeinträchtigung“ ohne konkrete Darlegung reicht nicht, um die Erlaubnis (für ein Steckersolargerät) generell zu verweigern.(…)AGB Klauseln mit generellem Verbot sind unwirksam(…)wirtschaftlich oder sachlich nicht begründbare Zusatzforderungen (etwa überhöhte Kautionen oder alleinige Beauftragung eines bestimmten Unternehmers ohne Not) wären unzulässig.” Wichtig ist aus unserer Sicht: Es gibt keine Möglichkeit des Vermieters eine Fachunternehmererklärung vorzuschreiben, daher einen Handwerker, der das anbringt. Der Mieter muss allerdings klar mache, dass er es selbst fachgerecht (= ordentlich) angebracht hat. Das ist in der Regel bei Beachtung der Bedienungsanleitung aber möglich. Im Zweifel eben mit Fotos dokumentieren. Siehe zu diesem Thema auch:
Welcher Nachrüstspeicher passt zu welchem Kleinwechselrichter
Dafür hat Moritz Gentner eine kleine Website gemacht, die auch die Daten der Gleichstromsteckverbindungen behinhaltet. Denn die neue Norm, will ja gleiche Stecker vom gleichen Hersteller auf der Gleichstromseite. Nun könnt ihr bequem nachschauen welches Speichersystem mit welchem Wechselrichter kompatibel ist. ⚡ SpeicherMatch Passt dein Balkonkraftwerk-Speicher zum Wechselrichter? Mehr Infos zu speichern:
Lohnt sich „Midi-Solar“ mit Speicher?
Derzeit bringen die großen Hersteller unterschiedliche “Midi-Solar-Systeme” auf den Markt. Anlagen, die von der Größe deutlich über einem Steckersolargerät nach Norm liegen, aber kleiner sind als eine “große” Dachanlage, wie man sie heute üblicherweise baut. Solche Systeme kommen derzeit etwa von Anker mit der Solarbank 4 E5000 Pro: 5000 Watt Solareingang, 5 kWh Speicher, 800 Watt (ohne Elektriker) oder 2500 Watt Ausgang ans Hausnetz mit Elektriker, “Notstromsteckdose”, erweiterbarer Speicher. Aber auch von Zendure mit der Zendure SolarFlow 2400 Pro: h300 Watt Solareingang, 2,4 kWh Speicher, 800 Watt ohne Elektriker ans Hausnetz (ob mehr möglich ist haben wir nicht gefunden), 2400 W Ausgang über Notstromsteckdose, erweiterbar. SunEnergyXT (war mal Sunlit Solar): BK215+ von Sun Energy, 2,15 kWh Speicher, erweiterbar bis 8,6 kWh, 2 PV Eingänge mit jedem B215+ Erweiterungsakku 1 weiterer PV Eingang, bis max 4000 W PV Leistung. 800 W Einspeisung ins Hausnetz und auch größere Lasten an die “Notstromsteckdose” anschließbar. Oder Hoymiles HiBattery 4020 AC: 4 kWh Speicher, 800 Watt Einspeisung, 2500 Watt Solar Eingang (die genauen Daten habe ich auf der Homepage nicht gefunden) und eine 2500 Watt “Notstromsteckdose”. Wir schreiben hier “Notstromsteckdose” in Anführungszeichen, weil diese Steckdosen mehr können als im Falle eines Stromausfall reinen Notstrom für eine […]
Wechselrichter Test Gerät
Im Rahmen des Klimaquartier Nord und des SolarSommer der Stadt Freiburg entsteht in Kooperation mit dem FreiLAB derzeit ein Kleinwechselrichtertestgerät. In einem ersten Schritt soll das Gerät zusammen mit einer programmierbaren Spannungsquelle und mit einem programmierbaren Multimeter in der Lage sein, gesteuert von einem PC die Abschaltzeiten und weitere Parameter von Kleinwechselrichtern zu testen. Beim Test wird auch ein Testprotokoll entstehen, so dass dem Nutzenden des Kleinwechselrichters, insbesondere die normkonforme Abschaltzeit, bescheinigt werden kann. Das gezeigte Gerät ist prototypenhaft, Ziel ist es alle Komponenten in einem Gerät zu kombinieren. Ziel ist es, eine normkonforme Weiternutzung auch gebrauchter Kleinwechselrichter durch das Testen der Geräte zu ermöglichen. So wäre es möglich auch aus bisher nicht getestete Lagerbeständen oder gebrauchte Geräte normkonforme Steckersolargeräte zusammen zu stellen. Weitere Tests, etwa nach Impedanz, Effizienz, Eigenverbrauch, Schutzisolierung, Wirkungs und weitere sollen in einer weiteren Entwicklungsstufe des Geräts realisiert werden. Ebenso soll die Möglichkeit bestehen, ein Testprotokoll auszudrucken und so mit wenigen Arbeitsschritten schnell die Normkonformität einer größeren Menge von Wechselrichtern zu testen. Der erste Einsatz des Gerätes ist am 19. & 21. Juni 2026 im Rahmen des Normkonformes SteckerSolar Upcycling Workshops eingesetzt und getestet.
Kein Balkonkraftwerk bei Mieterstrom?
Vermieter dürfen nicht wegen Mieterstrom BalkonSolar verbieten.
Kein Drohneneinsatz gegen BalkonSolar!
BalkonSolar Verein warnt Vermieter vor dem Filmen vermieteter Balkone um belastendes Material gegen Steckersolar zu sammeln: “Filmen und Fotografieren von Balkonen (mit Steckersolar Gerät) von einer Drohne um belastendes Material gegen Mieter zu sammeln, kann einen Straftatbestand nach § 201a StGb oder auch einen Verstoß gegen § 33 Kunsturhebergesetz darstellen”, sagt Vorstand Sebastian Müller aus gegebenen Anlaß. Zudem dürften sich auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatz Ansprüche ergeben. Der § 201a des Strafgesetzbuch schützt uns vor der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und unsere Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen, insbesondere bestraft sie Personen, die andere Personen, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden gefilmt oder fotographiert zu werden. Das dürfte auch regelmäßig auf das Filmen von Balkonen und mittelbar durch die Fenster in die Wohnungen ohne die vorherige Information der Mieter und weiterer Personen im Umfeld zutreffen. Es stellt nach unserer Auffassung auch kein berechtigtes Interesse dar, belastendes Material in Gerichtsverfahren gegen die Mieter zu sammeln, ohne dass diese vorher informiert wurden, besonders wenn die Aufnahmen auch anders gemacht werden könnten. Sicherlich hat der Vermieter ein Recht, Fotos anzufertigen, um vor Gericht seine Version des Sachverhalts darzulegen, aber bei der Sammlung von Material hat er sich auch an […]
Wie gehe ich mit einem ablehnenden Vermieter um?
Mit unserem Musterschreiben beantragen Zunächst raten wir, das Steckersolar Gerät als Mieter nicht irgendwie zu beantragen, sondern unser Musterschreiben zu verwenden und das auf die Situation und Wohnung anzupassen, darin bekommt der Vermieter bzw. seine Angestellten schon mal viel erklärt inklusive der Rechtslage und die Chance besteht, dass er nicht bei Haus und Grund, Techem oder sonstigen Quellen nach Erklärungen oder Vorlagen zu suchen, die dann für den Mieter nachteilig sind. Außerdem wirkt das fertig ausgefüllte Schreiben mit beiliegenden Nachweisen schon mal so, als ob der Mieter sich Gedanken gemacht hat und es ernst meint. Der Vermieter hat dann aus unserer Sicht etwa drei Wochen Zeit darauf zu reagieren, wenn er sich nach drei Wochen oder mehr nicht meldet, obwohl wir ihm eine Frist gesetzt haben, würden wir nachfassen. Mit dem Vermieter diskutieren Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Der Vermieter macht sinnvolle Vorgaben, wie etwa Nachweis einer Haftpflicht Versicherung und schickt eine Vereinbarung zur Nutzung oder einen Zusatz zum Mietvertrag. Wir würden diese Vereinbarung immer prüfen, auch da haben wir schon Klöpper erlebt. Am besten legt man unsere Mustervereinbarung daneben und schaut, ob es große für einen nachteilige Auflagen gibt. Wir haben auch alle unzulässigen Auflagen, die wir kennen aufgelistet […]






