In der Stellungnahme des RENO Bundesverbands heißt es: “Bei einer Geltendmachung der geplanten Mieterrechte durch eine Vielzahl von Mietern ist eine Überlastung des Stromnetzes des Hauses zu befürchten, insbesondere bei großen Wohnungsanlagen”
Diese Befürchtung ist unbegründet. Bereits heute gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter ganze Häuser mit zahlreichen Wohnungen mit Steckersolargeräten ausstatten.
Für den Bereich der Stadtwerke Wiesbaden sind die folgenden Anschlussleistungen vorgesehen (wir rechnen hier jeweils ohne elektrische Warmwasserbereitung, wodurch sich die Leistungen in der Regel nochmal verdoppelt). Da diese auf DIN Normen beruhen, dürfte davon auch nicht nach unten abgewichen werden und sie müssen bundesweit vergleichbar sein:
Anzahl der Wohnungen | Ampere Hausanschluss nach DIN 18015 ohne Warmwasser- aufbereitung in KVA | mal 3, da die Kapazität auf allen drei Phasen zur Verfügung steht | Gesamtleistung bei 100% Balkonkraftwerk mit 800 W in Ampere, daher 3,47 Ampere. | Verbleibende Kapazität in Ampere |
1 | 63 | 189 | 3,47 | 126 |
10 | 80 | 240 | 34,7 | 160 |
50 | 137 | 411 | 173,5 | 237,5 |
Die Tabelle zeigt, dass selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass es im ganzen Haus keinerlei Verbrauch gibt, bei optimaler Sonneneinstrahlung und voller Leistung von 800W (entspräche 3,47 Ampere), sind keine Probleme bzw. Überlastung der Elektroanlagen im Haus zu erwarten. Hausanschlüsse werden in Deutschland 3-phasig ausgeführt und alle Wohnungen gleichmäßig auf alle drei Phasen verteilt. (sog. Gleichzeitigkeitsfaktor)