
Einleitung
Am 14.11.25 hat der VDE die neue Steckersolar Norm DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 “Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb” veröffentlicht. Wie üblich sind die Normen entweder als Abo für ca. 3500 EURO oder als schriftlicher Einzelverkauf für 79 EURO das Stück. (Pressemitteilung des VDE)
Wir haben ein Exemplar bestellt und waren am 15.11. auch in der Hochschule Offenburg und haben uns dort eingelesen. Wir versuchen hier die Norm so gut wie wir sie verstehen zusammen zu fassen. Dieser Artikel wird kontinuierlich aktualisiert und überarbeitet, so wie auch unser Verständnis wächst. (Letzte Änderung 19.11.25)
Wir sind für Kommentare und Rückmeldungen sehr dankbar.

Die vom VDE bzw. zuständige Normungsgremium DKE/K 373 angekündigte FAQ und Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen fehlt bisher noch, soll aber Mitte Dezember 2025 bereitgestellt werden.
Zur neuen Norm bietet die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie auch eine Reihe von Webinaren an.
Damit ist ein acht Jahre (!) dauernder Prozess vorerst am Ende, der immer wieder dadurch geprägt wurde, dass einzelne Personen im Normungsgremium versucht haben die Nutzung von Steckersolar teuer und schwer zu machen.

Grundlagen
Zunächst mal: Die Norm wendet sich an Inverkehrbringer, daher an Händler und Hersteller und nicht an den normalen Endanwender.
„Die Vornorm wendet sich in erster Linie an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte wissen damit künftig genau, welche technischen Anforderungen sie zu erfüllen haben; Prüfeinrichtungen können anhand der Norm die Sicherheit prüfen.“
VDE Pressmitteilung
Für den Endanwender bedeutet es, dass wenn er eine Anlage, daher eine Kombination aus Solarpanels, Kleinwechselrichter, Kabel, Aufbau-/Bedienungsanleunt und Halterung kauft, die der Norm entspricht und so vom Hersteller auch in der Eigenerklärung bescheinigt wird, auf jeden Fall auf der sicheren Seite wäre.
Mit dieser Norm vollzieht der VDE nach, was inzwischen schon bei über 75% der Steckersolargeräte Stand der Technik am Markt war: Ein Anschluss über einen normalen Schutzkontaktstecker ist nun auch in der Norm enthalten.
Wie immer: Eine Norm ist kein Gesetz. Die Norm legt erst einmal fest, was sich das Normungskomitee als sicher vorstellen kann bzw. wo es ein akzeptables Risiko sieht. Wir erklären hier die Norm nur, wenn einem etwas an der Norm nicht passt, dann kann man uns gerne informieren, aber sinnvoll wäre es, darüber das Normungskomitee zu informieren. Denn eine fertige Norm ist nicht unveränderlich.
Ebenso kann man von einer Norm abweichen, wenn man die darin geforderte Sicherheit anders erreichen kann. Und das auch nachweisen.
Es sei auch anzumerken, dass die Norm einen Sicherheits-Minimalkonsens darstellt und das Normungskomitee von einer alten Elektroinstallation mit ungünstigen Bedingungen ausgeht – z.B. maximale Belastung auf dem Kabel, Kabel verlegt in Wand und Dämmung, so dass die Wärme sich staut kann, alte Elektroinstallation mit schlechten Kontakte, …
Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass es eine neue Norm gibt, um minderwertige Produkte aus dem Markt halten zu können, denn Unfälle führen zu Vertrauensverlust – es sei denn, man hat eine Qualitätsgrenze wie eben bei einer Produktnorm.
Wir gehen davon aus das Bestandsanlagen weiter betrieben werden dürfen.
Was regelt die Norm?
Die Norm regelt das Produkt “Steckersolargerät”, daher die Kombination aus Photovoltaik-Modul(en), Kabeln, Kleinwechselrichter, Anleitungen und Montageset. Speicher sind in der Norm nicht enthalten, das heißt, sie sind weder verboten noch erlaubt, die Norm macht schlicht keine Aussage dazu.

Das Beachten der Norm ist freiwillig, kann aber bei Nichtkonformität Konsequenzen haben, etwa Stress mit dem Vermieter, keine Förderung oder vielleicht auch keinen Versicherungsschutz. Aber bisher schreiben die Versicherungen, dass sie ein Stecker-Solargerät versichern, nicht dass sie nur ein normgerechtes Gerät versichern. Auch in den Förderbedingungen kommt es auf die Formulierung an.
Bei Vermietern ist es denkbar, dass alle Vorgaben irgendwie gegen den Mieter verwendet werden.
Technisch neu ist die maximale Abschaltzeit von 0,2 Sekunden (zum Personen- und Anlagenschutz. Bisher galt diese nur für die Abschaltung der Relais, nun ist auch noch eine Entladezeit für die Kondensatoren und kürzere Abschaltzeiten, Luft- und Kriechstrecken (Isolationskoordination) vorgesehen.
Die Norm stellt sich drei Arten von Steckersolargerät vor: (4.2.2.)
- „Mehrkomponenten Gerät“, daher gibt es z.B. vier Module und einen Wechselrichter oder zwei Module und zwei Wechselrichter. Auch das haben wir schon.
- Kompaktgerät, bei dem der Wechselrichter bereits mit dem Solarpanel verbunden ist. Solche Geräte sind unseres Wissens derzeit nicht auf dem Markt, es wäre aber denkbar.
- „Zweikomponenten Gerät“, daher ein Bausatz aus einem Modul und einem Wechselrichter, bei dem die Gleichstromverbindungen nach Anleitung durch den Hersteller vom Verbraucher zusammengesteckt werden. Im Wesentlichen ist das, was heute als Steckersolargerät üblicherweise verkauft wird.
Anschlussmöglichkeiten

Die meisten werden fragen: Ist es denn jetzt legal ein Steckersolargerät mit einem Standardstecker, daher Schukostecker anschließen. Zunächst mal: Norm ≠ legal und nicht in der Norm ≠ illegal. Der BalkonSolar eV geht davon aus, dass die Nutzung eines normalen Steckers dem “Stand der Technik”, der im Energiewirtschaftsgesetz gefordert wird entspricht, einfach weil eine Reihe von Gründen dafür sprechen: Statements der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde, wahrscheinlich ca 3 – 4 Mio. Geräte mit Stecker, jahrelange Nutzung ohne Berichte über Probleme, etc…
Aber zur Norm, die lässt folgendes zu:
- die feste Verkabelung, das müsste dann nach unserem Verständnis aber ein Elektriker durchführen.
- Wieland-Stecker immer möglich, muss aber Bedingungen einhalten (da z.B. Gefahren aus Betteri-Kompatibilität)
- ein spezieller Schuko Stecker mit mechanischem Berührungsschutz, also wenn um die Metal Pins des Schukostecker herum Plastik ist, der sich durch das Einstecken in die Steckdose zurück schiebt.
- Oder elektromechanischer Berührungsschutz (z.B. Schalter mit Kontakttrennung), daher durch das Einstecken in die Steckdose wird ein Schalter im Stecker gedrückt, der sich beim Herausziehen löst.
- ein normaler Schukostecker an einer normalen Schukosteckdose, wenn der Wechselrichter bestimmte Anforderungen erfüllt
Habe ich einen Wieland Stecker, dann kann ich auch mehr als 960 Wp anschließen. Allerdings nicht mit dem Speziellen Schuko Stecker.

Hersteller im Sinne der Norm ist der, der das Set zusammenstellt.

Schuko Stecker
Für die Nutzung des Schukostecker oder der Steckdose gibt es verschiedene Bedingungen:

Einen Stecker mit einem mechanischen Berührungsschutz aus Hülsen um die Metallstifte des Steckers, die nicht einfach einschiebbar sind. Es gibt auf dem Markt, nach unserer Kenntnis derzeit einen Hersteller, der auch Patente auf diesen Stecker hat. Ob diese im Rahmen des Normungsverfahrens abgegeben wurden, ist uns nicht bekannt. Erfahren wir, wenn uns die fertige Norm vorliegt. Hersteller: https://seplugs.com/
Erklärung zu dieser Art Stecker bei YouTube: https://youtu.be/dvb6idyomGc?si=fpoIPoer666a9ssC oder hier: https://www.youtube.com/watch?v=maY0jaZaF3Q
Ob es zeitnah weitere solcher Stecker oder Imitate geben wird, ist unklar. Derzeit liegen die Stecker bei min 60 EUR Straßenpreis.

Einen elektromechanischer Berührungsschutz z.B. Schalter mit Kontakttrennung. Daher muss im Stecker ein Schalter integriert sein, der den Strom trennt, wenn dieser nicht eingesteckt ist. Soweit uns bekannt, gibt es derzeit solche Stecker nicht auf dem Markt.
„Während Modulleistungen bis 960 Wp (entspricht zwei Hochleistungs-Modulen) ohne weitere Anforderungen nutzbar sind, ist bei Leistungen zwischen 960 Wp und 2.000 Wp ein anderer Stecker zu verwenden. Die Norm lässt offen, welche Form dieser Stecker genau haben soll.“
Quelle, Newsletter von MachdeinStrom.de: https://sh1.sendinblue.com/3gfxciplshxpfe.html?t=1763322272003#Heading1
Wir gehen davon aus, dass ein modifizierter Schukostecker nicht ausreicht. Dies wurde in der ersten Fassung des Artikels falsch dargestellt.
Standard Schuko Stecker mit qualifizierendem Wechselrichter
„ein Schutzkontaktstecker ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, jedoch nur in Kombination mit einem Wechselrichter, der insbesondere Folgendes gewährleistet:
– eine schnelle Entladung der Kondensatoren auf eine Restspannung von 34 V nach 1 Sekunde,
– Prüfung und Bestätigung für jedes einzelne Gerät (z. B. durch den Hersteller), dass dieser Spannungswert rechtzeitig erreicht wird,
– ein schnelles Abschalten durch ein Einzelfehler-sicheres Trennen der Relais nach 0,1 Sekunden und
– die Einhaltung eines strikten Design-Layouts, welches eine durchgängig sichere Isolation gewährleistet.“
Quelle, Newsletter von MachdeinStrom.de: https://sh1.sendinblue.com/3gfxciplshxpfe.html?t=1763322272003#Heading1

Standard-Schuko-Stecker mit “besonderem” Wechselrichter (Luft- und Kriechstreckenbemessung, sehr kurzen Abschalt- und Entladezeiten)
Wir hoffen, dass die Standard- Wechselrichter, die derzeit auf dem Markt erhältlich sind, diese Voraussetzungen erfüllen und die Hersteller entsprechende Zertifikate bzw. Statement abgeben werden oder mit geringen Modifikationen entsprechend vom Hersteller umgebaut werden können.
Hoymiles sagte uns auf Nachfrage, diese Voraussetzungen würden ihre neuen HiFlow 800 erfüllen: http://35.159.145.173/de/hiflow.html
6.2.3.4.3 der Norm beschreibt, das sich die Kondensatoren innerhalb von einer Sekunde auf maximal 34 V entladen haben müssen.
6.2.3.4.4 bestimmt, dass die Relais sich innerhalb von 0,1 Sekunden öffnen müssen und so lange offen bleiben bis der Stecker wieder eingesteckt ist.
Diese Funktion muss, vor dem Verkauf für jeden Wechselrichter (Stückprüfung) getestet werden. (9.2.5)
Ein normaler Schukostecker ist normgerecht bis 800 VA (Watt Wechselrichter Ausgangsleistung) und 960 Wp (Leistung der Solarpannels, egal wie sie hängen), wenn jeder einzelne Wechselrichter auf Einhaltung der max. Abschaltzeit geprüft wird – vom Hersteller.
8.2.3.2 Kennzeichnung am Stecker
Die Norm verlangt folgende Kennzeichnungen, etwa als Banderole oder Anhänger am Stecker:
- „es darf nur ein Steckersolargerät je Anschlussnutzeranlage (Haushalt) angeschlossen werden;“ – diese Regelung verstehen wir so, das ein Steckersolargerät, das etwa aus zwei Wechselrichtern bestünde (wie unter 4.2.2.4 beschrieben) als Mehrkomponentengerät gilt. Die Norm macht keine Aussage, dazu ob es ggf. normkonform wäre, wenn ich zwei Außensteckdosen hätte, etwa eine am Ost- und die andere am Westbalkon und an beide etwas anschließe. Das Argument die Leitung nicht zu überlasten dürfte bei zwei unterschiedlichen Leitungen und unterschiedlicher Ausrichtung nicht ziehen. Das wäre auch eine engere Norm, als die gestzliche Vorgabe: § 8 Abs. 5a EEG heißt es: „(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere,…“
- Gebrauchsanweisung beachten
- Steckersolargeräte dürfen nicht über Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden.
- Stecker darf nicht in eine Kupplungsdose einer Verlängerungsleitung eingesteckt werden.
- Bemessungsstrom (in Voltampere) ich gehe davon aus, dass diese nicht 800 VA überschreiten darf. Siehe 9.2.1: Maximale Scheinleistung (S Amax) .

Gleiche Stecker vom gleichen Hersteller auf der Gleichstromseite
Auf der Gleichstromseite, sprich die Stecker vom Solarpanel, Verlängerungskabel, Y-Stecker und am Wechselrichter müssen vom gleichen Hersteller und gleichen Typs sein. Sprich schon von Stäubli gibt es zwei Ausführungen: MC4 und MC4 Evo2.
Das dürfte für das selbst zusammenstellen ein Problem sein, ist aber Aufgabe der Händler, denn es steht nicht in den Datenblättern, ob das Modul jetzt MC4 Stecker von Stäubli hat oder nicht. Auch im Datenblatt von Hoymiles haben wir es nicht gefunden: https://www.hoymiles.com/uploadfile/1/202506/6673de5dea.pdf
Soweit wir informiert sind, kann sich auch der Steckerhersteller zwischen unterschiedlichen Chargen von Wechselrichtern des gleichen Typs ändern.
Das könnte durchaus ein Problem sein, wenn man die Hersteller nicht kennt und nicht nachfragen kann. Ggf. werden Händler entweder ein Adapterkabel beilegen (in China und bei Behindertenwerkstätten freut man sich) oder selbst normkonforme Stecker dran machen.
Die Vorgabe wurde so von großen Dachanlagen übernommen.
Das gilt auch für die Y-Kabel sog. „Abzweigstecker“.

Anforderungen an die Bedienungsanleitung (8.3.)
Das Gesamtpaket aus Wechselrichter, Halterung, Kabel und Solarpanel muss eine Bedienungsanleitung enthalten, die: Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, Erklärung der Beschriftung und Symbole, Funktion und Ort der Anzeigen, Anschlüsse und „Bestätigungselemente“ (vulgo. Schalter), zulässige Umgebungstemperatur, zulässige Windlast und Schneelastzonen, maximale Höhe über dem Meeresspiegel (das bezieht sich auf die Halterungen) und für welche Umgebung es nicht geeignet ist.
Außerdem muss Hersteller und Fabrikat der Gleichstromsteckerverbindungen drin stehen, Konformität mit Standards und Normen, Adresse des Herstellers bei dem man technische Unterstützung bekommen kann, zulässige Höhe über Grund nach Windlastzone, Datenblattangaben des Wechselrichters und Solarpanels. Vorgesehen Montagarten (bei Dach Schneelast).
Wenn es sich um ein Mehrkomponentenprodukt handelt, dann muss auch eine Aufbauanleitung enthalten sein, mit Hinweisen zur Inbetriebnahme, Vermeidung vorhersehbaren Fehlgebrauchs und Warnungen.
Diese Anforderung an die Bedienungsanleitung geht von Punkt a) bis u).

Anforderungen an die Aufbauanleitung (8.3.2.)
Wird das Gerät so geliefert, dass es der Kunde selbst zusammenbaut, was der Normalfall sein dürfte, dann verlangt die Norm eine “ausführliche und angemessene Aufbauanweisung”, auch dafür gibt es Normen: DIN EN IEC 61730 und DIN EN 62109!
Diese müssen enthalten:
- Änderungen an der Hausinstallation sind ausschließlich durch Elektrofachbetriebe in Übereinstimmung mit der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) durchzuführen und müssen vom Eigentümer beauftragt werden. (In eine Norm zu schreiben, wer das beauftragen soll, ist ein wenig seltsam, denn theoretisch kann ja auch der Eigentümer den Mieter bitten, den Auftrag zu erteilen, aber gut).
- Die Information, dass Umbauten im Sicherungskasten oder Stromkreis oder Einbau einer Einspeisesteckdose von einem Elektriker zu machen sind.
- Hinweis, dass keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) des Typs AC eingebaut ist, sondern Typ A. (sog. “Typ AC-RCD” reagieren nur auf Fehler im Wechselstrom und sind seit 1985 nicht mehr zugelassen) Deshalb wollen wir Typ A und es muss auch drinstehen, dass die damit kompatibel sind.
- Schmelzsicherungen sollten durch eine mit dem nächst geringeren Nennstrom ersetzt werden.
- Wie die Leitungen zu verlegen sind (Leitungsmanagement)
- Hinweis, dass man die Gleichstromverbindungen nicht unter Last trennen darf.
- Hinweis zur zulässigen Montageart.
- Anforderungen an Zusammenbau und Montage und das festgelegte Montageverfahren mit Auflistung der Komponenten und Ballastierung je nach Windzone.
- Anforderungen an die Belüftung
- Hinweis, dass es einen Abstand zwischen Blitzableiter und Steckersolargerät geben sollte. (DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3 Wir werden versuchen herauszufinden, wie groß der ist)
- Wie man Anschlussleitungen sicher verlegt
- Dass man Steckersolargeräte nicht über Mehrfachsteckdosen verlegen darf.
- Dass nur vom Hersteller zugelassene Verlängerungen verwendet werden dürfen. (Auch das erscheint uns seltsam, wenn die Verlängerung, die gleichen Stecker verwendet, dürfte eigentlich jedes Kabel gehen)
- Rettungs- und Fluchtwege freihalten. (siehe dazu: https://balkon.solar/news/2024/01/18/balkonsolar-und-anleitern-fluchtweg-und-feuerwehr/)
- Hinweis auf den Abstand zum Nachbarhaus nach Landesbauordnung (der kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, in vielen darf man bis an die Grenze gehen)
- Dass man es im Marktstammdatenregister anmelden muss: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Max 960 Wp, bei normalem Schukostecker

Die Norm DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 “Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb” geht von einer Einspeiseleistung von 800 Watt aus. Dazu erlaubt die Norm eine PV-Leistung der Solarmodule, die 20 Prozent höher bemessen werden darf – also 800 W * 120 % = 960 W. Das soll dafür sorgen, dass die maximale Wechselrichter-Leistung (Ausgangsleistung 800 W) nur eine bestimmte Zeit anliegen kann.
Die Norm betrachtet hier die Wärmeverluste, die durch den Leitungswiderstand der in der Hausinstallation verlegten Kabel verursacht werden. Dazu wird die Verlegeart mit der schlechtesten Wärmeableitung betrachtet – denn die Wärmebelastung kann nicht nur zu Kabelbränden führen, sondern auch zu einer vorschnellen Alterung der Kabel, z.B. durch Versprödung der Isolation. Betrachtet wird also die gängige Verlegeart mit mehradrigem Kabel, in Installationsrohr innerhalb einer wärmegedämmten Wand – beispielsweise in einer Trockenbauwand mit Schall- und Wärmedämmung, die sog. Verlegeart A2.
Die Angst des Normungskomitees ist, dass Kabel, die in einer Wand liegen, ohne Kabelkanal und so die Wärme nicht ableiten können. Diese Gefahr besteht etwa bei Anlagen mit 2000 Wp Solarmodulen. Dort beträgt die Wechselrichter-Einspeiseleistung ebenfalls nur 800 Watt. Aber durch die größere Fläche kann diese Leistung über eine längere Sonnenscheindauer voll ausgenutzt werden.
Welche Folgen das hat, wenn auf dem Markt nur noch 450 Wp Module verfügbar sind und man dann auf 900 Wp kommt. Auch Vorschläge das etwa anhand einer Kurve oder Zeitbegrenzung im Wechselrichter zu lösen, hatten keine Mehrheit. Denn es ist ja klar, dass eine Anlage die an einem Nordbalkon hängt.
Aber, wenn ich einen Einspeisestecker verende erlaubt die Norm mehr.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich zukünftig 2 kWp Modulleistung betreiben?

Nach Norm, nicht nach EEG (!), mit nicht näher definierter „spezieller Energiesteckvorrichtung“ (also wahrscheinlich Wielandt Dose) und folglich je nach Ausführung mit oder ohne Elektriker. Denn: Was eine „Energiesteckvorrichtung“ ist, ist in den Normen definiert: Verbindungsmaterial mit Verrastung (von Hand lösbar) – stammt aus der VDE V 0628-1, deckt aber komischerweise den dort beschriebenen Wieland-Stecker nicht ab, denn dieser ist nicht von Hand lösbar sondern nur mit Werkzeug.
Was allerdings eine „spezielle Energiesteckvorrichtung“ ist, das ist seit deren erster Erwähnung in der VDE V 0100-551-1 aus 2017 unklar. Kann sein, dass diese mit einer von Hand lösbarer Verrastung ausgestattet sein muss, kann sein, dass sie verpolungssicher, berührgeschützt und abzugsgesichert sein muss wie der als Beispiel genannte Wieland-Stecker, kann aber auch sein, dass es ein Schuko-Stecker ist, mit oder ohne Zusatzfunktion. Wir würden mal einen dieser speziellen Schukostecker vermutenb. Je nach Interpretation braucht es einen Elektriker zum Setzen der Dose (einstecken darf man selbst) oder nicht. Und ob der Elektriker die Leitungen wirklich prüft und auch die Sicherung runtersetzen würde, wenn er Bedenken hat, das ist wohl eine individuelle Frage.
Verwende ich einen normalen Schukostecker, darf ich nur 960 Watt (800 Wp +20%) verwenden.
5.5.1.1. Montagesystem
Unter 5.5.1.1. gibt es auch die Definition des Montagesystems bzw den Verweis auf die Definition: Jetzt kann der Hersteller entweder ein Montagesystem benennen oder mitliefern. Für das Montagesystem muss der Hersteller eine Berechnung durch ein Statik- oder Tragwerksplanung Büro vorlegen.
„Erstmals schreibt die Produktnorm vor, dass alle laut Anbieter für das Balkonkraftwerk geegineten Montagesysteme mit einem statischen Nachweis für die jeweils klar zu definierende Anwendung ausgestattet sein müssen.“
Quelle Newsletter von MachdeinStrom.de: https://sh1.sendinblue.com/3gfxciplshxpfe.html?t=1763322272003#Heading1
Ein Teil der auf dem Markt befindlichen Systeme hat das bereits und kann das auch nachweisen.
Es gibt dann noch einen Hinweis, dass Korrosion etwa zwischen Aluminium und verzinktem Werkstoffen, wie sie etwa bei Balkongeländern auftreten könnten, zu vermeiden sei, in dem man etwa mit Abstandshaltern aus Nylon oder so beide trennt.
Es wäre auch denkbar, dass der Hersteller verschiedene Montagesysteme benennt mit denen man sein Produkt nutzen kann.
Verlängerungskabel?
Die Norm erlaubt keinen Anschluss an Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen. Daher beim Kauf sollte man gut darauf achten, dass Anschlusskabel in der richtigen Größe zu wählen. Lieber etwas größer. Bis zu 25 m sind in der Regel kein Problem.
Wer kann die in der Norm geforderte Zertifizierung vornehmen?
Der Hersteller hat, soweit wir das verstehen drei Optionen:
1. Eigenprüfung und Herstellererklärung
2. Auftragsprüfung und Herstellererklärung
3. Auftragsprüfung durch unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut welches die Zertifizierung ausstellt.
An welcher Stelle im Markt jeweils was gefordert ist, ist abzuwarten.
Kann ich mir solche Geräte bereits heute kaufen?
Wir gehen davon aus, dass heute (14.11.25) kurz nach der Veröffentlichung es noch nicht möglich sein sollte ein solches Gerät zu kaufen. Freuen uns aber hier gegenteiliges zu hören. Denn: Zunächst müssen Hersteller die Norm lesen, ggf. auf Englisch oder Chinesisch übersetzen (lassen). Dann müssen die Ingenieure die Norm diskutieren und schauen, ob sie etwa ihre Wechselrichter verändern müssen oder ob es nur reicht, sie neu zu zertifizieren. Vertreiber brauchen einen Prozess und ggf. Geräte zur Stückprüfung. Wenn es externe Zertifikate braucht, dann müssen diese ggf. erst bei den Zertifizierern beantragt, Unterlagen eingereicht und geprüft werden.
Wir werden berichten, wenn es solche Geräte gibt und wie die Hersteller das interpretieren.
Wir gehen davon aus, dass die meisten Hersteller aber keine Probleme haben, eine solche Zertifizierung zu liefern.
Was ändert sich für Mieter?
Wenn es Geräte geben sollte, die zertifiziert sind oder schon vorher, wird sicher in den Auflagenschreiben der Vermieter Formulierungen auftauchen wie: “Es sind nur Geräte gemäß DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 zulässig.”, sicherlich werden auch Nachweise eingefordert werden. Denn grundsätzlich ist sich der Vermieter auf Verhinderungstripp zu nix zu blöd.
Ob der Mieter nur solche Geräte nutzen darf, schon jetzt taucht gelegentlich Formulierungen auf wie “Zertifiziert nach DGS Sicherheitsstandard”, für den es auch keine Geräte mehr gibt, ist unklar. Im Zweifel wird ein Amtsgericht entscheiden müssen ob Norm oder “Stand der Technik” sticht.
Und die neue IEC Norm?
Derzeit wird eine IEC Norm diskutiert, die im Entwurf (!) vorsieht, das alle Erzeugungsanlagen: Steckersolargeräte, Windräder, Dieselgeneratoren, BHKW, … die über eine Steckverbindung angeschlossen werden sollen, dies nur über einen speziellen Stromkreis mit einer speziellen Stecker-Dose-Verbindung tun. Gegen diesen Vorschlag wird der VDE Einspruch erheben und es erscheint so, als ob es entweder eine nationale Ausnahme gäbe oder Steckersolar als Thema dort Berücksichtigung finden würde. Der Bundesverband Steckersolar ist in diesen Prozess auch einbezogen. Selbst im unglücklichsten Fall, dass hier für alle Einspeiser eine spezielle Steckdose und Stromkreis verlangt würde, würde diese Norm erst mal in das deutsche Normungswerk überführt werden müssen. Selbst wenn dies 1:1 passieren würde – wofür im Moment nichts spricht – schlüge die Lex specialis (Steckersolarnorm) die lex generalis. (Siehe: https://balkon.solar/news/2025/10/25/einsprecher-anhoerung-neue-iec-norm/)

Trotz der langen Vorgeschichte hat die Norm keine Aussage zu Speichern oder Akkus. Weder werden sie durch die Norm erlaubt, noch durch diese verboten. Eine Zertifizierung von Speichern ist nur über bereits vorhandene Normen für Speicher möglich. Für Steckerspeicher ist ein Normungsvorhaben in Aussicht. Dies beginnt voraussichtlich 2026. Speicher sind nicht genehmigungspflichtig nach Mietrecht und WEG, da sie nicht sichtbar aufgehängt werden wie Solarmodule und damit keinen baulichen Eingriff darstellen.
Was verlangt die Norm nicht?

Die Norm verlangt weder ein Statikgutachten für den Balkon, noch ein Check der Hauselektrik vor Einbau, noch eine Anbringung durch eine Fachfirma.
Auch Fensterdurchführungskabel werden nicht verboten.
Hat die Norm Leerstellen?

Ja. Aus unserer Sicht fehlen Vorgaben oder Gedanken zum Umgang mit Speicher, das soll etwa in einem seperaten Normungsverfahren erfolgen. Hoffen wir, dass das nicht wieder 9 Jahre dauert. Auch gibt es keinen Hinweis auf das vielfach diskutiere Thema Cybersicherheit oder Cloudfreier Einsatz oder die Verknüpfung von Strommesern im Sicherungskasten.
Was bedeutet das für Anlagen mit Speicher?
Nichts. Anlagen mit Speicher/Batterie sind genaus legal oder möglich wie am Tag vor der Veröffentlichung der Norm. Sie entsprechen nach unserer Auffassung dem Stand der Technik und sind daher zulässig.
Welche Probleme schafft die neue Norm?

Zunächst mal: uns liegt die neue Norm noch nicht vor bzw. nur Auszüge, wir werden schauen ob wir das in den kommenden Tagen irgendwie nachholen können.
- Vermieter werden wahrscheinlich auf einem Zertifikat bestehen und auch Systeme über 960 Wp, die nach unserem Verständnis mit spezieller Einspeisesteckdose möglich wären, ablehnen.
- Für Upcycling Seminare oder die Verwendung von 2nd life Modulen wird eine Zertifizierung schwierig werden. ggf. reicht hier eine Eigenerklärung aus.
- Wie kleine Anbieter das Thema Zertifizierung handhaben ist unklar, auch wie die Resteverwertung laufen kann, etwa wenn jemand noch ein paar Module über hat, ist unklar. Wahrscheinlich ohne Zertifikat.
6.2.2 Steckverbindungen
Sicherlich der für uns kritische Teil ist der “Steckerverbinder gleicher Art des gleichen Herstellers“
Es dürfen auch Adapterkabel verwendet werden, wenn sie schon vorgesteckt geliefert werden. Daher, wenn z.B. am Modul Jinko PV-JK03M2 Stecker/Buchsen sind und am Wechselrichter Stäubli Aufbaudosen Stecker, muss der Hersteller ein Adapterkabel bauen (lassen) und dieses bereits an einer der beiden Komponenten anstecken. Das ist machbar, aber erhöht natürlich die Anzahl die Kontaktstellen.
Darf ich weiterhin mein Steckersolargerät selbst zusammenstellen?
Wir gehen davon aus: Ja. Sprich ich müsste um die Norm zu erfüllen eben selbst die sog „Eigenerklärung“ abgeben. Das bringt mir aber als Endnutzer keine Verbesserung, weil ich ja dann Hersteller bin und hafte. Sprich, wenn der Nutzer der Hersteller ist, haftet eben der Nutzer.
Ob sich bei der Beachtung der Normvorgaben daraus eine Gefahr erwächst, muss jeder selbst überlegen. Denn: Die Technik ist sicher. Die Bauteile sind ja schließlich jedes für sich zertifiziert.
Wir befinden uns im Austausch mit anderen Organisationen, die solche Selbstbau-Seminar anbieten und versuchen hierzu Stellungnahmen bzw. Anleitungen zu veröffentlichen.
Upcycling Events
Wir prüfen derzeit wie Upcycling Events Normgerecht oder weitgehend Normgerecht durchgeführt werden können.
Norm selber lesen
Es gibt zwei Möglichkeiten: Man bestellt die Norm gedruckt (es gibt kein PDF!) beim VDE für 80 EUR: https://www.vde-verlag.de/normen/0100923/din-vde-v-0126-95-vde-v-0126-95-2025-12.html.
Oder man schaut ob man jemanden kennt, der Zugang zur Normenbibliothek hat und einen lesen lässt. Das kann etwa ein großer Elektriker, ein Netzbetreiber oder auch eine Universitätsbücherei sein, denn in Deutschland gibt es über 90 Normen-Infopoints. Dort können Interessierte kostenfrei aktuelle DIN-Normen und teilweise andere technische Regeln, zum Beispiel in Universitätsbibliotheken, einsehen: https://www.dinmedia.de/de/normen-services/auslegestellen#/
Ich bin in die Bücherei der Technischen Hochschule Offenburg gefahren, wo eine nette Bibliothekarin mir den einen (!) Rechner gezeigt hat, auf dem man in diesen Online Dienst kommt und habe mir dann die Norm durchgelesen. Das kann man auch als normaler Bürger ohne Leseausweis oder Immatrikulation an einer Hochschule.

Kommentierung
Cornelis Escher ist Mitglied im BalkonSolar Verein, hat viele Anlagen selbst gebaut, upgecycelt und Medizin studiert. Er kommentiert hier die Norm und zeigt Probleme und Leerstellen auf: https://balkon.solar/news/2025/11/26/die-neue-steckersolarnorm-fluch-oder-segen-ein-evidenzbasierter-kommentar/
Weitere Informationen
DGS Info Kampagne: https://www.dgs.de/newsletter/die-steckersolar-produktnorm-ist-dadgs-infokampagne-mit-themenseite-und-webinaren/
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Presse / Berichterstattung
Finanztip: https://www.finanztip.de/daily/neue-din-norm-fuer-balkonkraftwerke-was-sich-damit-aendert/
Energie Experten: https://www.energie-experten.org/news/neue-din-vde-v-0126-95-schafft-rechtsrahmen-fuer-balkonkraftwerke
Heise in English: https://www.heise.de/en/news/Schuko-plug-officially-solar-compatible-DIN-for-balcony-power-plants-is-ready-11078947.html
Solarserver: https://www.solarserver.de/2025/11/14/vde-produktnorm-steckersolargeraet-balkonkraftwerk-dezember-photovoltaik/
