Die neue Steckersolarnorm: Fluch oder Segen – ein (evidenzbasierter) Kommentar

Die neue Stecker-Solarnorm ist da und hat bei sehr vielen Unverständnis und  Fragen hervorgerufen. Cornelis Escher ist Mitglied im BalkonSolar Verein, hat viele Anlagen selbst gebaut, upgecycelt und Medizin studiert. 

Cornelis Escher

Es wird kälter draußen. Man merkt die Kälte schon förmlich in sich hoch kriechen.

Man kuschelt sich daheim unter die Decke, steckt die Infrarotheizung ein und nimmt die Katze auf den Schoß. Dann hat man warm.

Oder man liest einfach nur die neue VDE Produktnorm zu Balkonsolargeräten durch. Die Abwärme, die durch die Fragezeichen im Kopf aufgeworfen werden, reicht für einen ganzen Winter.

Beginnen wir aber erst einmal von außen, um uns den warmen Kern noch aufzusparen.

Hat der Schülerpraktikant die Grafik gemalt?

Begrüßt werden wir in der Norm mit Graphiken, welche eher nach „bring your child to work day“ als nach ernsthaften technischen Zeichnungen aussehen. Soweit, so verschmerzbar. Auch der Fakt, dass das Set nur zusammengestellt verkauft werden darf, klingt für ein Fertiggerät plausibel.

Rant vom Akkudoktor

Begrenzung der Modulleistung

Doch gleich wird es inhaltlich wild. Man solle doch das Balkonkraftwerk nur mit 960w Modulleistung und dann auch bitte mit einem bestimmten Steckers (impliziert von einem Hersteller) anschließen. Wenn man mehr möchte, dann nur mit einer Einspeisesteckdose.
Ja hoppla – ich schaue zu meiner Infrarotheizung, die gerade mit Vollgas ballert. „Dich darf ich den ganzen Tag anstecken“. Mein Blick fällt auf den mit CE gelabelten „Schuko-Stecker“. „Und du musst das alles erleiden. „So ein Stress, so ein Ärger die ganze Zeit“.

Natürlich kann uns der VDE auch hübsch mit Studien, die sie selbst beauftragt haben, belegen.Zitiert wird unter anderem die Studie der HTW, welche sich mit dem Thema 600W vs 800W Einspeisung auseinandersetzte (https://solar.htw-berlin.de/publikationen/kurzbericht-steckersolar-800-w/).

Nun muss ich gestehen, wer zitiert, der hat es auch gelesen (oder zumindest den Konsens der Studie verstanden und die Ergebnisse gewürdigt). Meine Augen wurden groß und ich stellte die Infrarotheizung ab – meine produzierte Abwärme reichte gerade für die Beheizung eines kompletten Hochhauses aus:  „Ja, Steckersolargeräte sind auch bis 800 W sicher!”

Ein Update auf 800 W erfolgte am Rande des WIPANO Projektes und weist in die gleiche Richtung. Der Einfluss der aktuellen Rahmenbedingungen mit bis zu 800 W und 2000 W Modulleistung wird nun mit dieser datenbasierten Analyse ergänzt und zeigt ebenfalls keinen signifikanten Einfluss.Zitat aus der Studie: “Er unterstreicht damit, dass die Bagatellgrenze von 800 W keinerlei Kompromisse zulasten der Sicherheit macht.“

Dem zu Folge steht einer Einspeisung mit 800W nichts im Wege. Gut gerechnet und gut belegt. Das Hausnetz hält es aus, der Schuko-Stecker der Infrarotheizung erträgt seine 1200w Leistungsaufnahme ohne murren.

Der VDE nimmt aber die Studie so, wie es ihm gefällt. In der Normgebung floss nicht der von der HTW angegebene realistische Fall ein sondern der, den die HTW in ihrer Studie ganz klar als “rein theoretischer Fall)” bezeichnet hat. 

Explizit wird ausgeführt: “[…] es zeigt sich jedoch, dass selbst die Worst-Case Betrachtung keine statistisch signifikante Änderung der Anzahl an Bränden zur Folge hätte.”. 

Zitieren wir nicht nur aus dem Ergebnisteil, sondern aus der Kurzfassung der Studie, wird die Argumentationskette noch dünner: 

“Die Anzahl der Brände in Elektroinstallationen in Deutschland könnten durch Steckersolargeräte geringfügig sinken, da der Hausanschluss entlastet wird. Selbst unter der rein theoretischen Worst-Case-Annahme, dass alle Leitungen mit Steckersolargerät dauerhaft vollständig ausgelastet und in Dämmung verlegt wären (N_brand_DE_max_PV), steigt die Anzahl im Mittel statistisch nicht signifikant an.”

Solch ein Vorgehen nennt man auch “Cherry-Picking” – man sucht sich nur die passenden Belege, die zur eigenen Argumentation passen.
Schukostecker oder doch was spezielles?!

Nur beim Balkonkraftwerk muss es ein Wieland-Stecker sein! Auch wenn hinten raus nur 800w kommen.

Eine genaue Angabe zu Testdaten von Herstellern, die Schuko Stecker und Steckdosen betreffen, fehlt.

Ein Konsens (https://www.elektrikerwissen.de/strombelastbarkeit-von-steckdosen/, https://ladehero.de/blog/rund-um-das-e-auto-laden-teil-1-die-anschluesse, https://de.wikipedia.org/wiki/Schuko) gibt 10A als Belastung an. Soweit so klar.
Doch: 800W/230v = 3,47A.

Nimmt also der VDE an, dass alle Steckdosen so minderwertig sind? Oder den Fall, dass 16 Stunden die Sonne 100% auf meine optimal ausgerichteten Paneele scheint? 

Als Hintergrund kann man annehmen, dass bei einem Neuverbau einer Einspeisesteckdose der Endstromkreis „durch eine Fachkraft” begutachtet wird. Wieso eine einfache Prüfung nicht ausreicht – unklar. Auch wieso man die technischen Vorgaben für den Anschluss nicht weiter präzisiert hat (bspw. Baujahrabhängig oder nach vorhandenen Sicherungen wie Schmelzsicherung etc.) bleibt ebenfalls im Dunkeln. 

Ich gehe in die Küche – ich brauche erst einmal was zu trinken.
Meine Espressomaschine begrüßt mich mit einem liebevollen „Ciao ragazzi! – Lust auf einen Espresso? „Cappu?“
„Nein, heute nicht“, sage ich traurig.
„Was ist denn los?“ fragt mich mein Pizzaofen aus seiner Luke.
„Ach nichts, wollte ich euch beide anschalten, so muss ich erst Spezialstecker dran machen. Ihr lauft ja beide auch lange und habt über 1000 W Leistungsaufnahme,….“

Ich schaue traurig aus dem Fenster über die Balkonsolaranlage des Nachbarn, wo das E-Auto am Ladeziegel hängt. Schuko, Dauerstrom 10 A. Seit Jahr und Tag an der Elektroinstallation von 1950.
„Da wird mir wieder warm ums Herz – das Auto darf das nämlich so und du nicht“, sage ich zu seiner Solaranlage traurig.

Dass das nicht der einzige Aufreger war, dürfte klar sein – jedoch der, mit dem größten Impact.

Gleiche Gleichstromstecker vom gleichen Hersteller

Man bekommt von der Schreibung dieser Norm, auch in der Festlegung auf „nur eine Steckerfirma für die Gleichstromseite“, schon gewisse Gefühle. Welche, das darf der geneigte Leser entscheiden.

Siehe unser Forschungsprojekt zu dem Thema https://balkon.solar/news/2025/11/17/wie-gefaehrlich-ist-kreuzverbau/

Zertifizierung zerstört Wirtschaftflichkeit?


Durch die Vorgabe der Zertifizierung, möglicherweise sogar von Vermietern, werden Komplettsysteme deutlich teurer. Es bleibt sowieso fraglich, ob Hersteller, die ja auch die Möglichkeit der Eigenerklärung haben, den teureren Weg der Zertifizierung gehen wollen. 

Auszug aus einem Auflagenblatt der Wohnbau Mainz welches uns zugespielt wurde.

Vermieter berufen sich auf die Norm und werden das, aus ihrer Sicht, Maximum an Sicherheit verlangen. Dann werden aber Mieter wegen zu geringem ROI (return of investment) keine Balkonsolaranlage aufstellen. Somit Win-Win für einige wenige und ein Loose-Loose für die Allgemeinheit

Auch sollte eine Reformierung der weiteren Normen kritisch geprüft werden – auch hinsichtlich des Zwangs zu einer Einspeisesteckdose.


Denn: Wer behauptet, der muss (korrekt) belegen. Diese Belege (mit unabhängigen Studien, welche korrekt zitiert werden) bleibt uns der VDE, wie so oft, schuldig

Für den Bastler bleibt diese Norm erst einmal nur als Ärgernis – Normen sind keine Gesetze. Jedoch sind diese immer wieder Gegenstand von Argumentationen von Versicherungen und Anwälten. 

Eine wissenschaftlich fundierte und faktenbasierte (realistische) Normgebung, insbesondere in Grundsatznormen wie der AR-N-4105 für den Netzanschluss, ist zu fordern. 

Und wie immer: Further (independent) research is needed!

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