BalkonSolar e.V. zur am 1.12.25 inkrafttretenden neuen Steckersolar Norm
Anlässlich des heutigen Inkrafttreten der neuen Stecker Solar Norm erklärt die Vorsitzende des Balkonsolar e.V., Simone Herpich: „Mit der Norm erhalten Verbraucher Klarheit, wenn sie ein Steckersolar Set aus Solarpanels mit maximal 960 Wp, einen Kleinwechselrichter mit maximal 800 Watt Leistung, Kabeln, Stecker und ausführlichen Aufbau und Bedienungsanleitung kaufen, das es sich um ein Gerät für Laien handelt – der Vermieter kann dann keine Fachunternehmererklärung fordern.“ Bereits jetzt gäbe es Vermieter, die in ihren Auflagenschreiben normkonforme Sets fordern. Vorsitzender Sebastian Müller: „Bei einer Norm ist es erstmal anzunehmen, dass sie den Stand der Technik ausdrückt. Allerdings müssen die von ihr geforderten technischen Geräte auch am Markt verfügbar sein.“ Dies sei derzeit noch nicht der Fall. „Jetzt sind die Hersteller und die Elektronische Industrie gefordert, zum einen zertifizierte Wechselrichter mit den geforderten Eigenschaften wie Schnellabschaltung zu liefern oder die geforderten speziellen Schukostecker mit integriertem Schalter.“ Müller sei zuversichtlich, erste Hersteller hätten bereits mitgeteilt, dass die geforderte Schnellabschaltungsfunktion über ein Softwareupdate machbar sei oder bereits implementiert. Für große Versender sei es sicherlich möglich, die geforderten Pakete zu schnüren, da für die Halterung lediglich eine statische Berechnung vorgelegt werden muss, die man sowieso erstellen sollte. Für die meisten Balkone gibt es schon kommerzielle … BalkonSolar e.V. zur am 1.12.25 inkrafttretenden neuen Steckersolar Norm weiterlesen
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