Stellungnahme zur geplanten Änderung der Förderung für Balkonsolar in Freiburg

Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderrat vor, die Fördrerungen für Steckersolar zu verändern: https://ris.freiburg.de/meeting.php?id=2024-UKA-27 Wir haben dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Hier die Schreiben, die die Stadtbau an die Mieter verschickt:

Fraktionen des Freiburger Gemeinderates, hier: Stadträte des Umweltausschuss

Freiburg, den 16.03.24

Betreff: Stellungnahme zur geplanten Änderung der Förderung für Balkonsolar im Förderprogramm ‚Klimafreundlich Wohnen‘: Fortentwicklung und Anpassung der Richtlinien, TOP 6 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 18.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

richtig stellt die Vorlage der Verwaltung fest, dass in den vergangenen Monaten ein für die Verbraucher dramatischer Preisverfall für Komponenten und gesamte Balkonkraftwerke stattgefunden hat. Ein Preis zwischen 400 und 500 EUR für eine 800 Watt-Anlage  ist inzwischen marktüblich.

Steckersolar ist (bei eigener) Anbringung die günstigste Form, Strom zu erzeugen.

Die Preise lassen sich für den Endkunden etwa durch eine Beteiligung an Sammelbestellungen, geschickte Preisvergleiche oder die Verwendung gebrauchter Komponenten weiter senken.

Inzwischen dürfte aber auch ein Ende des Preisverfalls erreicht sein. Durch die von Russland unterstützten Angriffe von Huthi-Rebellen auf Schiffe im Roten Meer steigen die Frachtkosten für Solarkomponenten. Da es keine deutschen Hersteller von Kleinwechselrichtern mehr gibt, sind wir auf Importe aus China angewiesen.

Nach unseren Schätzungen dürfte es  in Deutschland rund 1,6 Mio Steckersolargeräte geben, wobei ein großer Teil an Balkonen angebracht ist. Es handelt sich um eine übliche Nutzung der Wohnung. Daneben werden auch viele Geräte auf Flachdächern, etwa von Garagen, Gärten, Hauswänden, Überdachungen von Fahrradabstellplätzen u.ä. angebracht. 

Die wesentlichen (elektro-)technischen, fuerwehrtechnischen, baustatischen, rechtlichen und logistischen Fragen sind geklärt. Detaillierte Erläuterungen würden den Rahmen hier sprengen, könnten jedoch auf Nachfrage vorgelegt werden.

Eine Anpassung des Förderprogramms eröffnet Chancen, die Förderung zielgerichteter auszurichten, soziale Aspekte einzubeziehen, Freiburgs Ruf als “Green City” zu stärken und auch einen substanziellen Beitrag zu den städtischen Solar-Ausbauzielen zu leisten.

Von den 130.340 Wohnungen in Freiburg dürften geschätzt ein Drittel, also etwa 39.000, die Voraussetzungen für Steckersolar erfüllen. Würde jede dieser Wohnungen mit einem Steckersolargerät mit 400 Wp ausgestattet, ergäbe sich eine Leistung von 15.640.800 Wp, also ca. 5,5% der angestrebten Zielgröße für den Solarausbau von 280.000.000 Wp. Bei einer jeweils verwendeten Leistung von 800 Wp wären es 31.281.600 Wp oder ca 11%. Diese Beispielrechnung berücksichtigt natürlich nicht, in wie vielen Fällen ein Steckersolargerät tatsächlich sinnvoll verwendet werden könnte. Klar wird dennoch, dass es sich um einen deutlichen Beitrag zur Erzeugung klimaneutralen Stroms handelt.

Dabei steht die Anbringung von Steckersolar nicht im Widerspruch zur späteren Nutzung von Mieterstrommodellen. Vielmehr schaffen sie aus unserer Erfahrung die dafür notwendige Akzeptanz, Interesse und Grundlage. 

Bisher haben es Personen in Eigentumswohnungen deutlich einfacher als Mieter, insbesondere bei großen Vermietern. Auch die Freiburger Stadtbau verfolgt derzeit eine regelrechte Verhinderungsstrategie durch unnötige, teure und komplizierte Auflagen, die Kosten für ihre Mieter in eine unwirtschaftliche Höhe treiben. 

Vorschläge unsererseits, durch ein Pilotprojekt (zusammen mit weiteren lokalen und überregionalen Organisationen wie fesa e.V., dem Fraunhofer ISE oder der DUH) Hürden abzubauen, fanden dort keine Resonanz. Zunächst wurden entsprechende E-Mails gar nicht beantwortet, erst nach mehreren Nachfragen und Versand einer Pressemitteilung, dann mit Textbausteinen. 

Hier sehen wir mangelnde Vorbereitung, auch vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich ab Mai durch den Bundestag ein Recht auf Steckersolar geschaffen werden wird und dadurch die Anfragen zunehmen werden. Derzeit sind laut der uns vorliegenden Aufsichtsratsvorlage, nur 3 (!) von über 10.000 Wohnungen der Freiburger Stadtbau und Stadt  mit Steckersolargeräten ausgestattet. 

Auch ein Vorstoß des Solarcamps, ein ganzes Gebäude der Freiburger Stadtbau kostenfrei für Mietenden und Stadtbau mit Steckersolar auszustatten, wurde abgelehnt.

Neben einer Fortsetzung der Förderung wäre hier eine gezielte Anpassung der Förderung an die Ziele, die damit erreicht werden sollen, dringend notwendig. 

Wir verfolgen das Ziel, Balkonsolar für alle Menschen zugänglich zu machen und haben vielseitige Erfahrungen darin, wie das zu bewerkstelligen ist. Besonders bei Menschen, die zur Miete wohnen, liegt noch viel Potenzial, das unterstützenswert ist.

Unsere Vorschläge für eine Überarbeitung der Förderstrukturen von Steckersolar in Freiburg sind deshalb:

  • Deutliche soziale Fokussierung der Förderung: Wir schlagen vor, eine hohe Förderung an Besitz oder Berechtigung zum Erwerb des Freiburg Passes zu koppeln. Diese Förderung könnte dann ggf. sogar noch erhöht werden. 
  • Eine geringere Förderung sollte für Mieterinnen und Mieter verfügbar sein.
  • Die Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen muss so ausgestaltet werden, dass sie sich nicht schädlich auf den Bezug von Transferleistungen auswirken kann. Es darf keine Folge der Förderung sein, dass diese mit Transferleistungen wie dem Bürgergeld verrechnet werden.
  • Einbezug in den Stromsparcheck etwa der FQB, Caritas oder anderer Anbieter. Diese können bereits bei Durchführung der Checks in Haushalten mit geringem Einkommen die örtlichen Voraussetzungen prüfen. Sowohl die Caritas als auch die FQB haben Interesse signalisiert. 
  • Einführung eines Bonus für die Ausstattung ganzer Häuser: Durch entsprechende Kostensenkungen durch Sammelbestellungen und -montagen liegen die Kosten pro Anlage bei der Ausstattung aller geeigneten Wohnungen/Balkone eines Hauses deutlich unter denen, die sich bei einer Einzelbeschaffung ergäben. Fördervoraussetzung muss sein, dass entsprechende Maßnahmen weder zu einer Mieterhöhung führen, noch, dass der Strom an anderer Stelle als unmittelbar bei den jeweiligen Bewohnern ankommt.
  • Wir wünschen uns, dass die Stadt in der FSB und bezüglich der sonst im Eigentum der Stadt stehenden Wohnungen auf eine substanzielle Vereinfachung der Anforderungen hinwirkt, die für die Verwendung von Steckersolar gelten. Details können wir gerne erläutern. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Herpich und Sebastian Müller

Vorstände Balkon.Solar e.V.

BalkonSolar für und bei der Freiburger Stadtbau eine Zusammenfassung

Ausgangslage

  • Balkon.Solar e.V. liegen die Schreiben der FSB vor, die an Mieter:innen geschickt wurden, die ein Steckersolargerät anbringen wollten. Die komplizierten Auflagen führen zu Kosten für Mieter in Höhe von ca 1500 EUR. Das Schreiben ist nach Intervention des Umweltamtes zwar sprachlich “netter” formuliert, aber ohne inhaltliche Erleichterungen.
  • Laut Aufsichtsratsvorlage sind bei ca 10.000 Wohnungen im Bereich Stadt/FSB nur 3 (!) mit Steckersolargeräten ausgestattet.
  • Einfamilienhausbesitzer in Herdern bekommen 200 EUR Zuschuss, Mieter aus Weingarten extra Kosten. Auch bei Beschränkung der Förderung auf Mieter (Warum nicht Freiburg-Pass?).
  • Haftung kann auf Mieter übertragen werden.
  • Vorschlag im November 2023 für ein Projekt zur Problembearbeitung: Keine Reaktion, Matthias Müller beim Neujahrsempfang angesprochen, zugesagte Antwort auf E-Mail → keine Reaktion. 27.2.24 Pressemitteilung, darauf 2 Tage später (!) “unverschämte” E-Mail
  • derzeit ca. 1,6 Mio Geräte in Deutschland. ⅔ bis 80% nicht angemeldet im Marktstammdatenregister. Derzeit sind keine Brände, etc. bekannt. 
  • Technisch ausgereift, Probleme gelöst: Für alle Arten Balkone gibt es kommerzielle Halterungen. Kleinwechselrichter, Solarpanels, Halterungen sind günstig und breit verfügbar. 
  • Pilotprojekt in Thüringen zur Ausstattung ganzer Häuser. Keine besonderen elektrotechnischen Probleme bei der Ausstattung ganzer Häuser, Anschlussleistung reicht aus. Auch bei älteren Gebäuden. 

gesetzliche, normative Vereinfachungen

  • DIBT: keine Bauaufsichtsrechtliche Zulassung bei Anbringung über 4 m Höhe notwendig
  • Bundestag ist dabei, das “Recht auf Steckersolar” zu schaffen. Der Gesetzgebungsprozess läuft, Rückmeldungen in Anhörung überwiegend positiv, gehen davon aus, dass dieses Recht im Mai kommt. 
  • Bundestag schafft auch weitere Probleme im Solarpaket 1/ EEG ab: Keine Notwendigkeit der Anmeldung im Marktstammdatenregister, kein Problem bei Parallelbetrieb von Dach- und Steckersolaranlagen, Tolerierung rücklaufender Zähler bis Netzbetreiber tauscht. Hängt derzeit an der Frage des Resilienzbonus.
  • Norm: Gehen davon aus, dass im Laufe von 2024 die Norm kommen wird, die Schukostecker toleriert. Derzeit Vernehmlassungsverfahren bei VDE.
  • Inzwischen Teil der Standardversicherungsbedingungen bei Haftpflicht.

Beitrag

  • Reduktion der Stromkosten ca 15% ohne Verhaltensänderungen, bis zu 25% bei Verhaltensänderungen.
  • Zielgröße für den Solarausbau in Freiburg: 280.000.000 Wp.130.340 Wohnungen in Freiburg, geschätzt ca. ⅓ mit Balkonen, 39.102 Wohnungen. Bei 400 Wp Steckersolar = 15.640.800 Wp insgesamt oder ca 5,5% der angestrebten Leistung. Bei 800 Wp wären es 31.281.600 Wp oder ca 11 %.

unsere Vorschläge /Forderungen

  • Stadtbau soll Prozess Vereinfachunge, Vorschlag wie Bauverein Darmstadt
  • Angebot des Solarcamps annehmen
  • Stadtbau soll von sich aus an allen geeigneten Balkonen schnell Steckersolar anbringen
  • Weiterentwicklung Förderung: gezielte Förderung von Personen mit geringem Einkommen und gleichzeitiger Ausstattung ganzer Gebäude

Energiearmut / Caritas / Energieagentur

Solarcamp Angebot/Forderung

Das Solarcamp Freiburg setzt sich für eine sozial-gerechte Energiewende ein. Dazu gehört auch, dass die Stadt Freiburg die Förderung für Balkonkraftwerke zielgerichtet und nicht mit der Gießkanne verteilt. Da öffentliche Gelder knapp sind, ist es daher wichtig, dass nur die Schlechtergestellten (z.B. Antragsberechtigte für den Freiburg Pass) gefördert werden, dafür aber in einer angemessenen Höhe. Zudem muss das Förderprogramm mit einer aufsuchenden/aktiven Komponente flankiert werden: Die Organisation, die in Freiburg für den Stromsparcheck zuständig ist (fqb), sollte in den Haushalten auch prüfen, ob eine Balkon-PV-Anlage installiert werden kann und dies dann auch umsetzen. Dies gewährleistet, dass die einkommensschwachen Haushalte von diesem Förderprogramm erfahren und dann mit geringem Aufwand davon profitieren können. Das heißt auch, ohne dafür finanziell in Vorleistung gehen zu müssen. Die fqb kann mit dem Umweltschutzamt direkt die Förderung abrechnen. Dies geschieht nach dem Vorbild von Düsseldorf, wo die Caritas (verantwortlich für den dortigen Stromsparcheck) die Förderung direkt mit der Stadt Düsseldorf abrechnet (Stadt Düsseldorf, 2023) .

Um einen öffentlichkeitswirksamen Schritt Richtung mehr Balkon-PV in Freiburg zu gehen, möchte das Solarcamp ein komplettes Gebäude der Stadtbau Freiburg mit Balkon-PV-Anlagen ausstatten. Ganz wichtig ist uns dabei die vorherige Absprache mit den Mietenden. Das Verhalten des Solarcamps soll zu keinem Zeitpunkt als übergriffig empfunden werden. Ein solches Projekt wird also nur durchgeführt, wenn die Mietendenschaft auch überzeugt davon ist.

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