Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?

Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?

Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät – also das Solarpanels – welches am Balkon angebracht ist herunterfällt und etwas beschädigt oder gar jemanden verletzt? Diese Frage stellen sich viele Vermieter und haben deshalb Hemmungen, ein Steckersolargerät zu genehmigen.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BalkonSolar e.V. aus Freiburg schafft nun Klarheit. Gutachter Marcus Seyfarth (LL.M.) sieht – eine ansonsten fachgerechte Montage vorausgesetzt – vor allem Risiken bei dem Gefährdungshaftungstatbestand des § 836 BGB:

  • Durch Anbringen der genehmigten BalkonSolar Anlage, wird der Mieter zum “Besitzdiener”, des Vermieters und im sind dadurch, die die dem Grundstückseigentümer auferlegten Pflichten zur Obhutspflichten zur Unterhaltung des Gebäudes übertragen worden.
  • Als Besitzdiener ist der Mieter verpflichtet, die Balkonsolaranlage wie ein ordentlicher Eigentümer zu behandeln. Es empfiehlt sich etwa im Rahmen der Zustimmung zur baulichen Errichtung darauf hinzuweisen.
  • Bei einem außergewöhnlich starken Sturm oder Unwetter scheidet eine Haftung aus, da man ein Gebäude nicht gegen jede denkbare, sondern nur gegen solche Gefahren absichern muss, wenn und soweit diese konkret nahe liegen. 
  • Sollte der Grundstückseigentümer aus § 836 BGB haften, kann dieser grundsätzlich den Mieter in Regress nehmen.
  • Es bietet sich eine gute Dokumentation der Befestigung, etwa durch Fotos und das strikte Befolgen der Montageanleitung an, um die Haftungsrisiken zu minimieren.

Daneben äußert sich das Gutachten zu verschiedenen Auflagen, die Vermieter machen und stellt fest: 

a) das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik,
b) den Brandschutz,
c) die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes (durch Vorlage eines Protokolls/einer Einschätzung eines Elektrofachbetriebs),
d) als auch eine Montage der gesamten Installation durch einen Fachbetrieb, 

dürften in der Regel unverhältnismäßig sein.

So erübrige sich etwa ein Brandschutzgutachten, da Glas-/Folien-Module grundsätzlich nur sehr schwer entzündlich oder brennbar sind. Aufgrund der sehr geringen installierten Leistung von max. 800W sind Brände auch sehr unwahrscheinlich. 

Wenn nicht mehr als 800W an einem Hausanschluss betrieben werden, was vorliegend die maximal zur Installation vorgesehene Leistung ist, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten.

Auch ältere normgerecht errichtete Kundenanlage (bestehend aus allen Leitungen in dem Gebäude bis zum Hausanschlusskasten und Netzübergabepunkt) sind in der Regel problemlos in der Lage, eine Anlage mit 800W Leistung in ihr „Hausnetz“ aufzunehmen. 

Vorstand Sebastian Müller, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat: “Wir hoffen, dadurch vielen Vermietern die Angst vor Steckersolargeräten zu nehmen. Gerade angesichts der kommenden Vereinfachungen 2024, ist dies ein weiterer Schritt zur Akzeptanz und Verbreitung dieser Geräte.”

Viele Vermieter hätten Angst, bei einer nicht fachgerecht angebrachten Anlage für die Fehler des Mieters zu haften, dem sei eben nicht so. 

Gleichzeitig schafft das Gutachten, aber auch Klarheit bei überzogenen Anforderungen durch die Vermieter. 

Anlagen: Rechtsgutachten

Hintergrundinformationen

Nach Schätzungen des BalkonSolar Vereins sind derzeit etwa eine Mio. Steckersolargeräte in Deutschland in Betrieb. 

Zweck des BalkonSolar Vereins ist die Förderung der Bildung und die Förderung des Umweltschutzes im Sinne von §§ 51 ff der AO und §10 b EStG der Abgabenordnung, insbesondere im Bereich der Förderung der Erzeugung von Strom durch Solarenergie.

Balkonsolargeräte bestehen aus einem oder zwei Solarmodule, einem Wechselrichter und einem Stecker. Sobald Sonne auf das Solarmodul fällt, erzeugt es Gleichstrom, der Wechselrichter wandelt diesen Gleichstrom in Wechselstrom um, den wir im Haushalt benötigen.

Über eine Steckdose wird dieser Strom dann ins Hausnetz eingespeist. Dort dient er zunächst dazu, den Bedarf der eigenen Geräte, etwa Kühlschrank, Router oder Spülmaschine abzudecken.

Bilder zu ihrer Verwendugn finden sie hier: https://balkon.solar/bilder/ 

Für Rückfragen: Sebastian Müller, sm@balkon.solar,

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