Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 16.3.24 und geben folgende weitere Punkte zu bedenken:
Verweis auf Norm im Text der Förderung entfernen
In Anlage 3 zur DRUCKSACHE G-24/059 schlägt die Verwaltung vor:
“Die Beitreiber_innen sind verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Normen im Betrieb. Beispielsweise müssen bei PV-Stromerzeugungsgeräten die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen (z.B. VDE-AR-E 2100-550). In Deutschland verkaufte Balkonkraftwerke verfügen in der Regel über einen Wechselrichter mit einer Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz). Dieser sorgt dafür, dass wenn der Stecker aus der Steckdose gezogen wird, keine Spannung mehr anliegt.
Für den Anschluss des Balkonmoduls ans Stromnetz sind ebenfalls Normen einzuhalten. Diese werden zum Beispiel über einen berührungsgeschützten Wieland-Stecker oder der Direktanschluss der Geräte durch eine_n zugelassenen Elektriker_in erfüllt. Ein Betrieb der Balkonmodule mit handelsüblichen Mehrfachsteckdosen ist nicht zu lässig. Auf die Einhaltung des NA-Schutzes des Wechselrichters ist schon beim Kauf zu achten. Die Einhaltung der Bestimmungen und einschlägigen Normen für den sicheren Betrieb der Balkonmodule liegt bei den Betreiber_innen.”
Der Sinn von Steckersolargeräten besteht gerade darin, diese ohne Einsatz eines Elektrikbetriebs nutzen zu können. Die Norm, welche dies derzeit noch vorschreibt, ist gerade in der Überarbeitung und sollte spätestens Ende des Jahres, eher jedoch im Sommer auch die Nutzung eines Anschlusses über eine übliche Schukosteckdose zulassen (DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06). Siehe dazu: https://sbamueller.com/2024/05/10/neue-norm-fuer-steckersolargeraete/
Unser Formulierungsvorschlag wäre deshalb: “Die Beitreiber_innen sind verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Normen im Betrieb.”
Pilotprojekte bei der Stadtbau zügig und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchführen
Wir begrüßen, dass die Stadtbau in einem Pilotprojekt jetzt zügig Lösungen für die einfache Nutzung von Steckersolargeräten an möglichst allen Wohngebäuden umsetzen will. Ein solches Pilotprojekt hätte sicher positive Ausstrahlung auf (kommunale) und andere große Wohnungsbaugesellschaften. Dabei sollte die Ausstattung in Gebäuden unterhalb der Hochhausschwelle keinerlei Schwierigkeiten bereiten, für die Ausstattung im Hochhaus wäre die Entwicklung von Musterlösungen sehr zu begrüßen.
Haftungsrisiken sind aus unserer Sicht geklärt.
Vorschläge unsererseits, durch ein Pilotprojekt (zusammen mit weiteren lokalen und überregionalen Organisationen wie fesa e.V., dem Fraunhofer ISE oder der DUH) Hürden abzubauen, fanden bisher bei der FSB keine Resonanz.
Wir sind bereit, mit unseren Partnern konstruktiv und unter Ersatz der Kosten an einem solchen Pilotprojekt mitzuwirken, da wir bereits mehrere Jahre Erfahrung haben.
Schon jetzt Vorgaben bei der Stadtbau vereinfachen
Wir wünschen uns, dass der Gemeinderat bereits jetzt (!) bei der FSB auf eine substanzielle Vereinfachung der Anforderungen hinwirkt, die für die Verwendung von Steckersolar gelten. Details können wir gerne erläutern. Das auch vor dem Hintergrund, dass bereits jetzt alle energierechtlichen Hürden durch das bereits beschlossene Solarpaket 1 gefallen sind. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete aller Koalitionsfraktionen versicherten uns, dass noch vor der Sommerpause ein Recht auf (Stecker)-Solar geschaffen wird und auch die neue Norm ab diesem Sommer den Anschluss ohne einen speziellen Stecker einführt. Zuletzt war unsere Vorsitzende Simone Herpich im Februar als Sachverständige im Justizausschuss des Bundestages und hat die Notwendigkeit des Rechts auf Balkonsolar dargelegt. (Bereits heute werden ca 80% der Steckersolargeräte ohne spezielle Einspeisesteckdose betrieben. Dies ist zwar außerhalb der Norm, aber sicherlich keineswegs illegal oder rechtswidrig. )
Die Freiburger Stadtbau verfolgt derzeit eine regelrechte Verhinderungsstrategie durch unnötige, teure und komplizierte Auflagen, die Kosten für ihre Mieterinnen und Mieter in eine unwirtschaftliche Höhe treibt.
Balkonsolar und Mieterstrom sind gut vereinbar
Die Anbringung von Steckersolar ist ideal mit einer späteren oder gleichzeitigen Nutzung von Mieterstrommodellen vereinbar. In diesem Zusammenhang mit Gerechtigkeit zu argumentieren, wirft weitere Fragen auf, etwa wie ein Ausgleich zwischen Mietenden geschaffen wird, die bereits heute von günstigem Mieterstrom profitieren und solchen, die dies erst in einigen Jahren tun werden.
Vielmehr schaffen Balkonkraftwerke aus unserer mehrjährigen Erfahrung die dafür notwendige Akzeptanz, wecken das grundsätzliche Interesse und dienen als Grundlage für eine einfachere Umsetzung eines Mieterstrommodells. Auch vor dem Hintergrund einer gemeinschaftlichen Gebäudeenergieversorgung oder von Energy-Sharing in der Nachbarschaft (EU Richtlinie EU/2023/2413) stellt Stecker-Solar häufig den notwendigen Einstieg dar, sich mit diesen Themen zu beschäftigen und den eigenen Verbrauch zu reduzieren. Denn nur zusammen mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Stadt Freiburg können wir in die Energiezukunft unserer Stadt gehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Herpich und Sebastian Müller
Vorstände Balkon.Solar e.V.
Pressemitteilung der FSB zum Thema: https://www.freiburger-stadtbau.de/presse-medien/pressemitteilungen/details/artikel/freiburger-stadtbau-stellt-naechste-ausbaustufe-ihrer-solarstrategie-vor
Ergebnisse
Es gab zu diesem Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssituzng vom 14.5.24 zwei Änderungsanträge, die wohl erfolgreich abgestimmt wurden.
Einen Antrag von Eine Stadt für alle, Wolf-Dieter Winkler, Bündnis90/Die Grünen, JUPI-Fraktion und SPD/Kulturliste, welches „Zusätzlich zur pauschalen Förderung von Balkonsolarmodulen von 150 Euro für Mieter:innen, wird eine erhöhte Förderung von 300 Euro für Mieter:innen einführt, die über einen Freiburg-Pass verfügen.„
Damit gibt es nun für Menschen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Förderung. Das hatten wir auch schon gefordert. Da es inzwischen schon Angeboee für etwa 330 EUR gibt, dürfte sich das für die Betroffenen innerhalb des der ersten Jahres amortisieren.
Einen zweiten Antrag, von Eine Stadt für alle, Wolf-Dieter Winkler, Bündnis90/Die Grünen, JUPI-Fraktion, der FDP-Bürger für Freiburg und SPD/Kulturliste, welche den Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Freiburger Stadtbau auffordert:
a) die Nutzung von Balkonsolaranlagen bei der FSB grundsätzlich positiv begrüßt wird und die in diesem Zusammenhang stehenden Auflagen weiter und zeitnah und – wo rechtlich möglich und ggf. auch geboten – vereinfacht und reduziert werden.
Ergänzungsantrag zu DS G-24/05 von Eine Stadt für alle, Wolf-Dieter Winkler, Bündnis90/Die Grünen, JUPI-Fraktion, der FDP-Bürger für Freiburg und SPD/Kulturliste
b) bei der FSB zeitnah ein Pilotprojekt voranzutreiben, bei dem die Mieter:innen in mindestens einem größeren Gebäude gezielt auf die mögliche Installation einer Balkonsolaranlage hingewiesen werden, die individuelle Förderung der Stadt in Anspruch genommen werden kann, fachkundige und zivilgesellschaftliche Akteure konzeptionell mit eingebunden werden und ggf. eine gemeinsame – kostensparende – Anschaffung der Module angeboten wird.
c) ausgehend von den Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt sollte eine Verstetigung im Umfeld der FSB umgesetzt werden, mit dem Ziel möglichst vielen Mieter:innen einen Zugang zu Solarstrom-Erzeugung (Balkonsolar, Mieterstrom, Dach-PV, Fassaden-PV usw.) zu verschaffen.
Auch das entspricht im wesentlichen unseren Forderungen (siehe oben) und auch Stellungnahme vom 16.3.24.