Die Bundesnetzagentur hat 200 MwP Steckersolargeräte bei sich im Marktstammdatenregister registriert. Da wir davon ausgehen das in der Regel nur ⅓-¼ der Balkonsolarkraftwerk|e angemeldet werden, kann man schätzen, dass 2023 allein 1 Gigawatt Peak Balkonsolar ans Netz gegangen ist! Ein Gigawatt ist gigantisch und das muß mit einem Gigantosaurus bebildert werden! 🦕 Da freut sich der Gigantosaurus & wir mit ihm. 🙏 an alle in Politik, Verbänden, Bürgern die uns bei den Vereinfachungen helfen und geholfen haben.
Beispielrechnung: Wie kann Steckersolar zum erreichen der Solarausbauziele in Freiburg beitragen?
Hier mal eine kleine Beispielrechnung: Die Stadt Freiburg hat als Zielgröße für den Solarausbau: 280.000.000 Wp. In Freiburg gibt es 130.340 Wohnungen, rechnet man 1/3 hat für Steckersolar die notwendigen Voraussetzungen währen das 39.102 Wohnungen. Gewerbeimobilien haben wir nicht gerechnet. Stattet man jede mit 400 Wp Steckersolar aus = 15.640.800 Wp insgesamt oder ca 5,5% der angestrebten Leistung. Bei 800 Wp währen es 31.281.600 Wp oder ca 11 % Bei 2000 Wp (wie in EEG Vorschlag BMWKi) 78.204.00v Wp oder 27 % des gewünschten Ziels. alleine durch Balkonkraftwerke bzw. Steckersolar. Auch wenn das nur eine Beispielrechnung ist und wir hier nicht beziffern können, wieviele Wohnungen nutzbar sind, so wäre das durchaus kein zu vernachlässigender Beitrag. Die Execel Datei zum selberrechnen hier: Hier mehr: https://balkon.solar/news/2023/11/24/masterplan-solar-in-freiburg-wir-haben-da-mal-ein-paar-vorschlaege/
Brief an das Bundesministerium für Justiz: Bitte ergänzt das Begleitdokument zum Entwurf eines Gesetzes… zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten.
Zusammen mit EigenEnergieWende.de, EmpowerSource, Klimaschutz im Bundestag e.V., Dr. Andreas Schmitz und SunCrafter GmbH haben wir von der Petition einen Brief an das Bundesjustizministerium geschrieben. Darin schlagen wir konkrete Verbesserungen für die das FAQ im Begleitdokument zum Gesetzesentwurf vor. Auch spannend: Zusammen mit den anderen haben wir die Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerrke (AgBk) gegründet um unser Lobbying und Vertretung bundesweit besser zu koordinieren. Das ”Recht aufs Balkonkraftwerk“ wird aktuell im Bundestag verhandelt, aber zentrale Fragen bleiben offen. Die Ag Balkonkraftwerk, fordert Klärung durch das Bundesministerium der Justiz. Balkonkraftwerke, also kleine Solaranlagen, die durch Laien selbst per Stecker angeschlossen werden können, liegen aktuell im Trend. Über 1,5 Millionen der Geräte sind Schätzungen zufolge bereits in Betrieb. Allerdings könnten es bereits wesentlich mehr sein. Dem stehen aktuell aber noch eine Reihe an bürokratischen Hürden entgegen. Hierzu gehört etwa die fehlende „Privilegierung“ von eigener Stromerzeugung in Miet- und Wohneigentumsrecht, welche die Nutzung der Kleinkraftwerke auch gegen den Willen von Vermietern und Eigentümergemeinschaften möglich macht. Ein aktuell im Bundestag verhandelter Gesetzesentwurf des Justizministeriums enthält genau diese, auch „Recht aufs Balkonkraftwerk“ genannte, Regelung. Leider bleiben dabei jedoch zentrale Fragen unbeantwortet. Experten fürchten eine Klagewelle. “Das Ministerium bleibt in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sehr vage. So soll es […]
Balkon-Solar-Verein erläutert Haftungsfragen im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken
Der Balkon-Solar-Verein hat einen Juristen mit der Untersuchung typischer Haftungskonstellationen im Zusammenhang mit der Installation von Balkonkraftwerken beauftragt. Hierbei wurden verschiedene Szenarien betrachtet: “Im BalkonSolar Verein werden wir immer wieder Interessierten gefragt: Wer haftet, wenn wir gemeinsam in einer Aktion oder für die Nachbarn ein BalkonSolar Gerät anbringen? Wir versuchen mit dieser Analyse etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen.”, sagt Vorstand Sebastian Müller. Die Unterscheidung zwischen unentgeltlichem Auftrag und Werkvertrag sowie der Abgrenzung zu einer Gefälligkeit bildet den Ausgangspunkt. Aus den Ausführungen lassen sich konkrete Tipps ableiten, so sollten etwa alle, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden wollen, am Besten vorab einen Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit schriftlich vereinbaren. Eine andere Empfehlung lautet, dass Personen, die gegen Entgelt Montagedienstleistungen erbringen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung mitbringen sollten. Hilfreiche Tipps gibt es aber auch für Vereine, die Helfer vermitteln und für Unternehmer, die eine solche Tätigkeit anbieten wollen. Der Balkon-Solar-Verein betont die Wichtigkeit von klaren Absprachen, fachgerechter Durchführung und der Bedeutung einer guten Haftpflichtversicherung, um im Falle von Schäden bestmöglich abgesichert zu sein. Der Verein setzt sich dafür ein, die umweltfreundliche Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Herangehensweise bei der Installation zu gewährleisten. Die vollständige Analyse bietet einen detaillierten […]
BalkonSolar am 18.1. im Rechtsausschuss des Bundestag!
Am 18.1. ist eine wichtige erste Lesung der Vereinfachungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht durch den Rechtsausschuss des Bundestags. Balkon.Solar e.V. begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative zur Entbürokratisierung im Bereich erneuerbare Energien und sieht darin einen wichtigen Schritt, um Bürger:innen und Unternehmen die Teilnahme an der Energiewende zu erleichtern. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird von Balkon.Solar als Schritt in die richtige Richtung betrachtet, wobei jedoch Verbesserungsvorschläge für eine weitergehende Entbürokratisierung unterbreitet werden. Die Organisation schätzt, dass bereits 1 bis 1,5 Millionen Steckersolargeräte in Deutschland in Betrieb sind, wobei nur etwa 20-30% davon im Marktstammdatenregister angemeldet sind. Dies verdeutlicht die bestehenden Hürden und Unsicherheiten bei der Anmeldung solcher Geräte. In einem Schreiben an die Abgeordneten werden zwei zentrale Verbesserungsvorschläge präsentiert: die Aufnahme der Änderungsvorschläge des Bundesrates, insbesondere die Ersetzung des Begriffs „Steckersolargeräte“ durch „Photovoltaikanlagen“, sowie die Forderung nach einer präziseren Gesetzesbegründung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Balkon.Solar betont die Notwendigkeit einer breiten Auslegung des Anspruchs auf Installation von Solargeräten, einschließlich Speicherung und Weitergabe von Energie. Die Organisation bietet ihre Unterstützung für kurzfristige Rückfragen, fachliche Beratung und gemeinsame Veranstaltungen an. Leider erst Anfang 2024 und nicht wie viele von uns gehofft hatten schon 2023. Denn Bundesregierung und Bundestag hatten aufgrund unserer Petition versprochen “unverzüglich” tätig zu […]
Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?
Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt? Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät – also das Solarpanels – welches am Balkon angebracht ist herunterfällt und etwas beschädigt oder gar jemanden verletzt? Diese Frage stellen sich viele Vermieter und haben deshalb Hemmungen, ein Steckersolargerät zu genehmigen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BalkonSolar e.V. aus Freiburg schafft nun Klarheit. Gutachter Marcus Seyfarth (LL.M.) sieht – eine ansonsten fachgerechte Montage vorausgesetzt – vor allem Risiken bei dem Gefährdungshaftungstatbestand des § 836 BGB: Daneben äußert sich das Gutachten zu verschiedenen Auflagen, die Vermieter machen und stellt fest: a) das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik,b) den Brandschutz,c) die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes (durch Vorlage eines Protokolls/einer Einschätzung eines Elektrofachbetriebs),d) als auch eine Montage der gesamten Installation durch einen Fachbetrieb, dürften in der Regel unverhältnismäßig sein. So erübrige sich etwa ein Brandschutzgutachten, da Glas-/Folien-Module grundsätzlich nur sehr schwer entzündlich oder brennbar sind. Aufgrund der sehr geringen installierten Leistung von max. 800W sind Brände auch sehr unwahrscheinlich. Wenn nicht mehr als 800W an einem Hausanschluss betrieben werden, was vorliegend die maximal zur Installation vorgesehene Leistung ist, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Auch ältere normgerecht errichtete Kundenanlage (bestehend […]
220 kWP an Geschäftshaus in Freiburg
Geschäftshaus von www.ritter-elektrotechnik.com in Freiburg. Mit insgesamt 220 kWp, an jeder Seite des Gebäudes inkludive einer Vorgehängten Fassade. Das Gebäude befindet sich im Gewerbegebiet Haid-Süd in der Vogtsburger Straße 4 und scheint noch nicht ganz fertig zu sein. Die Verwendungen von Modulen ist inzwischen aufgrund der stark gefallene Modulpreise und der gestiegenen Preise für viele andere Bauteile, keinesfalls teurer als etwa eine Holzverschalung oder die Verwendung von speziellen Fassadenplatten. Das Gebäude ist ein kompletter Holzbau, angesehen vom Treppenhaus/Fahrstuhl, hier war es aus statischen Gründen einfacher mit Beton zu arbeiten. Es lässt sich sogar preisneutral darstellen, wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass jede andere Fassade nichts kann. Die Fassade hier mit Modulen bringt Energie und somit Geld, gerade bei der flach stehenden Sonne im Winter seien die Erträge sehr gut. Entwurfsplanung des Gebäudes: Hess Volk Architekten, Schlüsselfertige Umsetzung außer Gebäudetechnik: Holzbau Amann, Technische Planung und Umsetzung: Ritter Elektrotechnik GmbH also selbst. Wir haben uns ein wenig mit den Bauherren per Email ausgetauscht. Sie gehen davon aus auf jeden Fall viel mehr Energie als wir benötigen, obwohl wir Haushaltsstrom haben, elektrisch heizen und E-Fahrzeuge laden. Ein Teil der Fassade ist verschattet, da seien sie gespannt wieviel Strom erzeugt werde.
Musterbeschluss für die Wohnungseigentumsversammlung: Gestaltung von BalkonSolar Geräten
Wie sollten WEG mit dem Wunsch nach Steckersolargeräten, die außen am Balkon angebracht werden sollen, umgehen? Wahrscheinlich wird der Bundestag im Januar Änderungen beschließen, die sowohl Mietenden als auch einzelnen Eigentümer:innen in einer WEG, das Recht geben Steckersolargeräte anzubringen. Das bedeutet aber auch, dass über die Regelungen im Detail die WEG beschließen muß. Denn im § 20a Wohnungseigentumsgesetz heißt es so schön: „Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“ Wie könnte nun so ein Beschluss aussehen, der auf der einen Seiten das Recht auf Steckersolar umsetzt, aber auch die Interessen etwa nach einem ordentlichen Erscheinungsbild beherzigt und natürlich Sicherheit (Herabfallen, Versicherung, Taubenschutz, Renovierung, Renovierung). Wichtig, es handelt sich dabei um ein Beispiel aus einer WEG Versammlung und dieser Beschluss, hat keinen Anspruch auf vollständige jurristische Genialität. Der finale Beschluss: die Eigentümerversammlung möge beschließen:
Masterplan Solar in Freiburg? Wir haben da mal ein paar Vorschläge
Wir haben da mal einige Vorschläge für den Masterplan Solar, der am kommenden Dienstag im Gemeinderat beschlossen werden soll:
Bundesrat will auch Dachsolar vereinfachen!
28.11.23: So leicht wie gedacht war es dann doch nicht! „Diese weit reichenden Vorschläge der Ausschüsse gingen nun bereits am Freitag, also weniger als zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung, in der Länderkammer in die Abstimmung. Das Erstaunliche dabei: Es gab keine Wortmeldungen. Keine der Ländervertretungen empfand es als notwendig, inhaltlich Bezug auf diese signifikanten Änderungsvorschläge aus den eigenen Fachgremien zu nehmen bzw. die eigene Entscheidung darüber zu begründen. (…) Nur eine Minderheit, darunter Vertreter der Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein, stimmte für die entsprechende Erweiterung der Privilegierung. In der finalen Stellungnahme ist nichts mehr davon zu lesen.“ (Schreibt Christian Ofenhäusle im Mini Solar Newsletter enttäuscht) Damit ist auch klar: Der Bundesrat fordert sagt eigentlich gar nichts zu den Vereinfachungen von Steckersolar. Krasse Nachrichten aus dem Bundesrat: Dort haben am 13.11.23 der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss dem gesamten Bundesrat, empfohlen: den 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WEG so zu ändern: “das Wort „Steckersolargeräte“ durch das Wort „Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen.” (Drucksache 508/1/23) Im Beschluss des Bundeskabinetts stand nur “Steckersolargerät”, daher die “Privilegierung” der durch baulichen Veränderungen in § 20 Absatz 2 WEG können Wohnungseigentümer und Mieter verlangen, dass ihnen die Installation […]