Balkon.Solar e.V. begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative zur Entbürokratisierung im Bereich erneuerbare Energien und sieht darin einen wichtigen Schritt, um Bürger:innen und Unternehmen die Teilnahme an der Energiewende zu erleichtern.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird von Balkon.Solar als Schritt in die richtige Richtung betrachtet, wobei jedoch Verbesserungsvorschläge für eine weitergehende Entbürokratisierung unterbreitet werden. Die Organisation schätzt, dass bereits 1 bis 1,5 Millionen Steckersolargeräte in Deutschland in Betrieb sind, wobei nur etwa 20-30% davon im Marktstammdatenregister angemeldet sind. Dies verdeutlicht die bestehenden Hürden und Unsicherheiten bei der Anmeldung solcher Geräte.
In einem Schreiben an die Abgeordneten werden zwei zentrale Verbesserungsvorschläge präsentiert: die Aufnahme der Änderungsvorschläge des Bundesrates, insbesondere die Ersetzung des Begriffs „Steckersolargeräte“ durch „Photovoltaikanlagen“, sowie die Forderung nach einer präziseren Gesetzesbegründung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Balkon.Solar betont die Notwendigkeit einer breiten Auslegung des Anspruchs auf Installation von Solargeräten, einschließlich Speicherung und Weitergabe von Energie. Die Organisation bietet ihre Unterstützung für kurzfristige Rückfragen, fachliche Beratung und gemeinsame Veranstaltungen an.
Leider erst Anfang 2024 und nicht wie viele von uns gehofft hatten schon 2023. Denn Bundesregierung und Bundestag hatten aufgrund unserer Petition versprochen “unverzüglich” tätig zu werden.
Kontaktiert unsere Abgeordneten
Deshalb haben wir da einen Vorschlag für einen guten Vorsatz für die Abgeordneten des Rechtsausschuss: Macht bürgerfreundliche Änderungen die Solar am Balkon ermöglichen, ohne dass man bei Vermieter oder in der WEG um betteln muss.
Dabei ist nicht nur die Ampel in der Pflicht, auch die #cducsubt hat ja bereits mit einem eigenen, eher vorsichtigen „Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken” eine Vorlage geliefert und durch Oppositionsarbeit Druck aufgebaut
Video von Andreas Schmitz (Akkudoktor) mit Erklärung zur Kampagne und dem aktuellen Stand:
Twitter Thread:
Klar ist bei allen Parteien sind die Energiepolitiker dafür, aber auch die Rechtspolitiker? Schreibt ihnen, besonders der FDP!
thorsten.lieb@bundestag.de
carmen.wegge@bundestag.de
otto.fricke@bundestag.de
philipp.hartewig@bundestag.de
katrin.helling-plahr@bundestag.de
katharina.willkomm@bundestag.de
Bleibt höflich und fasst euch kurz!
🐦 Viele sind auch auf twitter/x:
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Gesetz noch besser machen!
Wie könnte man den Gesetzesentwurf verbessern? Der Umwelt-& Wirtschaftsausschuss des Bbundesrats hat dazu in Drucksache 508/1/23 noch Tipps gegeben!
“In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c ist in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 das Wort „Steckersolargeräte“ durch das Wort „Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen.”
„sollte sich der Gesetzentwurf nicht auf die Privilegierung von Steckersolargeräten beschränken (…) “Es sollten alle Formen der Nutzung von Photovoltaik (PV), d. h. auch die Installation einer PV-Dachanlage, als privilegierte Maßnahmen in § 20 Absatz 2 WEG verankert werden”
Wir könnten es nicht besser ausdrücken als der Bundesrat, darum zitieren wir hier einfach mal seine Begründung:
Die auf Steckersolargeräte beschränkte Erweiterung des Katalogs der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts ist angesichts der Bedeutung der Energiewende nicht ausreichend.
(Empfehlungen, 508/1/23 S. 2 folgende)
Es sollten alle Formen der Nutzung von Photovoltaik (PV), d. h. auch die Installation einer PV-Dachanlage, als privilegierte Maßnahmen in § 20 Absatz 2 WEG verankert werden. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 können zwar alle baulichen Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 1 WEG mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. In der Praxis kann es aber schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen.
Die Installation einer Gemeinschaftsanlage in Wohnungseigentümergemeinschaften ist aktuell aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Verteilung der Kosten kaum umsetzbar. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hier sehr hoch. (…)
Auch in Mehrfamilienhäusern kann für Wohnungseigentümer die Errichtung von einzelnen PV-Anlagen auf den Dachflächen attraktiv und sinnvoll sein.
Dies ist insbesondere bei Gemeinschaften mit wenigen Wohnungseigentümern der Fall, wenn andere Betriebskonzepte für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus nicht in Frage kommen, z. B. weil sich nicht alle Wohnungseigentümer finanziell an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen wollen.(…)
Im Einzelfall objektiv unangemessene Forderungen können von den übrigen Wohnungseigentümern zurückgewiesen werden. So sind bauliche Veränderungen nicht zulässig, sofern sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder eine Wohnungseigentümerin oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen.
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes dürften im Fall von PV-Dachanlagen geringer sein als bei Steckersolargeräten auf Balkonen und Terrassen; (…)
Mitglieder des Rechtsausschuss
Besonders wichtig, ist es Kontakt mit den Mitgliedern der FDP zu suchen!
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