Brief an das Bundesministerium für Justiz: Bitte ergänzt das Begleitdokument zum Entwurf eines Gesetzes… zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten.

Zusammen mit EigenEnergieWende.de, EmpowerSource, Klimaschutz im Bundestag e.V., Dr. Andreas Schmitz und SunCrafter GmbH haben wir von der Petition einen Brief an das Bundesjustizministerium geschrieben. Darin schlagen wir konkrete Verbesserungen für die das FAQ im Begleitdokument zum Gesetzesentwurf vor.

Auch spannend: Zusammen mit den anderen haben wir die Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerrke (AgBk) gegründet um unser Lobbying und Vertretung bundesweit besser zu koordinieren.

Das ”Recht aufs Balkonkraftwerk“ wird aktuell im Bundestag verhandelt, aber zentrale Fragen bleiben offen. Die Ag Balkonkraftwerk, fordert Klärung durch das Bundesministerium der Justiz.  
   
Balkonkraftwerke, also kleine Solaranlagen, die durch Laien selbst per Stecker angeschlossen werden können, liegen aktuell im Trend. Über 1,5 Millionen der Geräte sind Schätzungen zufolge bereits in Betrieb. Allerdings könnten es bereits wesentlich mehr sein. Dem stehen aktuell aber noch eine Reihe an bürokratischen Hürden entgegen. Hierzu gehört etwa die fehlende „Privilegierung“ von eigener Stromerzeugung in Miet- und Wohneigentumsrecht, welche die Nutzung der Kleinkraftwerke auch gegen den Willen von Vermietern und Eigentümergemeinschaften möglich macht. Ein aktuell im Bundestag verhandelter Gesetzesentwurf des Justizministeriums enthält genau diese, auch „Recht aufs Balkonkraftwerk“ genannte, Regelung. Leider bleiben dabei jedoch zentrale Fragen unbeantwortet. Experten fürchten eine Klagewelle.

Das Ministerium bleibt in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sehr vage. So soll es Wohnungsunternehmen weiterhin möglich sein, Bedingungen für die Installation von Balkonkraftwerken aufzustellen, es ist aber völlig aber unklar, welche Bedingungen angemessen und welche unzulässig sind.”, meint etwa Christian Ofenheusle, Geschäftsführer der Agentur EmpowerSource. Ofenheusle ist Teil der „Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerk“. Deren Mitglieder hatten in 2023 eine mit über 100.000 Unterzeichnern sehr erfolgreiche Petiton beim Bundestag eingebracht, in der u.a. das Recht aufs Balkonkraftwerk gefordert wird. 

Auch der als „Akkudoktor“ bekannte Wissenschaftler und YouTuber Dr. Andreas Schmitz, welcher die Petition im Bundestag als Hauptpetent vertrat, bestätigt: „Man kann die Mieter und Wohnungseigentümer nicht einfach im Regen stehen lassen. Es braucht klare Ansagen, was geht, und was nicht. Das Justizministerium ist hier in der Bringschuld.“ 


Die Arbeitsgemeinschaft hat daher nun direkten Kontakt zum Bundesjustizministerium aufgenommen und konkrete Klärungen eingefordert. So soll etwa klargestellt werden, dass die rein optische Veränderung des Gebäudes durch Anbringung eines Solarmoduls am Balkon kein Grund für eine Ablehnung sein kann. Zudem soll deutlich gemacht werden, dass der Eigentümer oder die Eigentümerin des Gebäudes in der Pflicht ist, eventuelle Bedenken hinsichtlich der Statik von Balkonbrüstungen oder der Sicherheit der elektrischen Installation hinreichend zu begründen und ggf. Abhilfe zu schaffen. Zumindest aber müssen Alternativen, wie Geräte mit leichten Kunststoffmodulen oder ggf. gedrosselter Leistung, genehmigt werden.

Auf diesem Wege soll gewährleistet werden, dass das riesige Potenzial der Energieerzeugung im Wohnungsbereich nicht in einem Berg von langwierigen und kleinteiligen Gerichtsverfahren stecken bleibt. Auch der erfahrene Lobbyist Jörg Lange von Klimaschutz im Bundestag e.V. meint: „Ich erwarte, dass sich mit den vorgeschlagenen Klarstellungen im Begleitdokument zum vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich mehr Mietende mit Steckersolargeräten an der Energiewende vor Ort beteiligen als bislang.

Angesichts der noch lange nicht erreichten potenziellen Gesamtmenge von weit über 10 Millionen Balkonkraftwerken, die in den nächsten Jahren einen deutlichen Beitrag zu den deutschen Klimazielen leisten könnten, ist dies auch zu wünschen.

Besonders wichtig ist den Verfassern, dass das Begleitdokument zum Gesetzesentwurf weitere Klärungen enthält, um Unsicherheiten zu beseitigen und eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. Diese Klarstellungen könnten nicht nur Ängste bei Mietenden und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern abbauen, sondern auch Vermietenden und Eigentümergemeinschaften Sicherheit im Umgang mit Haftungsfragen bieten.

Wir fordern Klarstellungen in Bezug auf Auflagen, Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen für Steckersolargeräte im Begleitdokument, welches das BMJ veröffentlicht hat. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass trotz Privilegierung Hemmnisse bestehen, die durch Klärungen im Begleitdokument behoben werden könnten.

Weitere Vorschläge betreffen die Ausweitung der Privilegierung, Vereinfachungen bei Vergütungen, statische Nachweise, soziale Kriterien in Förderprogrammen und verstärkte Marktüberwachung.

Der Brief endet mit dem Angebot zur Zusammenarbeit und der Mitteilung über die Mehrfertigung an relevante Stellen.

Daneben gibt es ja von uns bereits eine Stellungnahme zum Referententwurf.

Weitere Informationen: https://balkon.solar/news/2023/05/25/stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bundesministerium-der-justiz-zur-erleichterung-des-einsatzes-von-steckersolargeraeten/ und auch unsere Stellungnahme: https://balkon.solar/news/2024/01/03/balkonsolar-am-18-1-im-rechtsausschuss-des-bundestag/

Veröffentlicht in Alle.