Solarcluster BW und Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unterschätzen den Ausbau von Steckersolar in Baden-Württemberg

Größtes Hindernis nach wie vor (kommunale) Vermieter und deren Gängelstrategie


Beimeldung zur DPA “So sehr boomen Balkonkraftwerke in Baden-Württemberg”
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Freiburg, 23.1.26. In ihren Pressemitteilung die auf Auswertungen aus Marktstammdatenregister beruhen unterschätzt das Solar Cluster Baden-Württemberg, aber auch die Klimaschutz- und Energieagentur (KEA-BW) den Ausbau von Steckersolar deutlich. Auch die Aussage einer “genauen” Zahl von 59.234 zusätzlichen Anlagen ist irreführend. 

“Nach unserer Einschätzung werden etwa ¼ bis ⅓ der installierten Anlagen überhaupt beim Marktstammdatenregister angemeldet, demnach wären in BaWue irgendwas zwischen 177.000 und 236.936 Anlagen dazu kommen”, dass passe auch in die Verkaufszahlen und Marktanalysen von Branchenverbänden und Portalen. Es ist sei davon auszugehen, dass etwa 9% der Haushalte inzwischen ein Steckersolar Gerät besäßen. Erklärt der Vorsitzende des BalkonSolar eV. Sebastian Müller. 

Einfach nur die Zahlen aus der Marktstammdatenregister Abfrage abtippen, reiche zur Einordnung nicht aus. Ein Teil der Nutzenden baue inzwischen vier Module auf, wahrscheinlich weil diese das Steckersolargerät mit einem Batteriespeicher kombinieren, was sich immer schneller lohnt. Und wahrscheinlich nutze etwa die Hälfte einen Speicher.

Obwohl es inzwischen im BGB und im WEG Recht ein “Recht auf Stecker Solar“ gibt, gäbe es auch in Baden-Württemberg die großen, meist kommunalen Vermieter sehr engagiert bei der Verhinderung von Steckersolar durch ihre Mieter. 

Freiburg, Heidelberg, Stuttgart immer wieder erreichen uns Beschwerden. In Lörrach ätzt der Geschäftsführer offen gegen BalkonSolar und in Karlsruhe steht jetzt ein Prozess an. Alles kommunale oder genossenschaftliche Vermieter”, ist Vorstand Sebastian Müller enttäuscht.

Dabei würden immer wieder die gleichen, inzwischen auch von Gerichten zurückgewiesenen Auflagen angebracht. Der BalkonSolar e.V. rät Mieterinnen und Mietern dazu, die unter rechtaufsolar.de gesammelten Musterschreiben beim Antrag zu nutzen. Dort finden sich auch Musternutzungsvereinbarungen. 

Der BalkonSolar eV warnt die Vordrucke von Verlagen aus dem Umfeld von Haus und Grund zu nutzen. Auch ein Verbot von Steckerspeichern sei nicht zulässig

Für Rückfragen: info@balkon.solar

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