Vonovia Vergleich

Die DUH berichtet, ein Mieter, der von ihr im Prozess gegen die Vonovia unterstützt wurde, habe einen Vergleich erzielt:

“Ein Mieter aus Aachen hatte sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Die Vonovia hat nun auf die Klage des Mieters hin vor Gericht vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten der Vonovia erledigt hat.”

Heise hat noch mehr Details zu den Auflagen: 

“Anforderungen formuliert, die üblicherweise bei der Errichtung von industriellen Blockheizkraftwerken oder großflächigen Photovoltaik-Dachanlagen gelten. So ging es etwa unter dem Aspekt der elektrischen Sicherheit um eine Vorprüfung sowie die Installation durch Fachbetriebe. Gleichzeitig machte die Firma technische Vorgaben, wie die Montage einer speziellen Wieland-Steckdose ohne Bohrlöcher oder sichtbare Kabelverlegungen an der Fassade.”

Jetzt gibt es neben der Pressemitteilung relativ wenige Quellen, da es ein Vergleich gibt und der Rechtsstreit wegen Erzielung des Rechtsschutzzieles in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde (Az: 127 C 153/25) gibt es jetzt auch kein Urteil eines Amtsgerichts, in dem ein Richter schreibt: Auflagen A, B, C sind nachvollziehbar und in Ordnung und die Auflagen D, E, F sind es nicht.

Was wir aus der Pressemitteilung herausdestillieren ist, dass unter anderem “Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung”, offensichtlich so weit hergeholt sind, das hier keine Erfolgsaussichten bestand, diese per Klage durchzusetzen.

Das passt zu dem Trend, dass viele Vermieter, wenn sich in der mündlichen Verhandlung abzeichnet, dass der Richter eher auf den Seiten des Mieters ist und ggf. auch ein Vergleichsvorschlag im Raum steht, diesen annehmen, um so Präzedenzurteile zu vermeiden. 

Was im Verfahren noch offen steht, ist, wie die Vonovia die Gestattungsvereinbarung anpassen wird. Kein wunder das andere Presseartikel berichten, dass von den rund473.000 Wohnungen der Vonovia, nur 400 ein Steckerladegerät haben. 

Was man aber daraus herauslesen kann: Die Gerichte legen das Recht auf Solar am Balkon recht weit aus und erlauben es den Vermietern nicht, unsinnige Auflagen zu machen. Auch wenn Haus und Grund das gerne anders sieht und auch häufig mit Abschreckung Schreiben agiert wird. Man hat also, wenn man einigermaßen gut argumentiert, spätestens vor Gericht auch die Möglichkeit, sein Recht durchzusetzen. 

Übrigens ist das auch eine Leistung der Deutschen Umwelthilfe, die an vielen Orten solche Prozesse unterstützt und ohne die Solar am Balkon nur ein Recht auf dem Papier bleiben würde. 

Mehr: https://balkon.solar/urteile

Veröffentlicht in Alle.