Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Der Vermieter darf aber auch nicht unbegrenzt „liegen lassen“ oder durch eine Salamitaktik immer wieder neue Auflagen machen oder Informationen nachfordern.
Drei Wochen sollten durchaus ausreichend sein.
Autoren-Archiv: sbamueller
Directive (EU) 2018/2001
In March, the European Commission presented the so-called „Citizen Energy Package“: The „Staff Working Document“ also mentions contributions on balcony solar. And on December 10, 2025, as part of the European Grid Package, the EU Commission proposed binding measures and tasked member states with removing legal and other obstacles to the installation of pluginsolar devices with a capacity of up to 800 W on and in buildings: Article 16d, point 4: „Amendments to Directive (EU) 2018/2001 (…) Directive (EU) 2018/2001 is amended as follows: (…) 4) Member States shall remove legal and other obstacles to the installation of plug-in solar appliances with a capacity of up to 800 W on and in buildings.“
Kann mir der Vermieter verbieten, ein Messgerät im Sicherungskasten einzubauen zu lassen?
Nein. Dazu wollen wir ein wenig ausholen, damit es deutlicher wird, warum wir glauben, dass das nicht geht. § 554 BGB ein weiteres Recht auf Steckersolar Rechtsgrundlage für den Anspruch des Mieters auf den Betrieb von Steckersolargeräten, auch solche, die mit einer Batterie verbunden sind, ist der § 554 BGB. Der Bundestag hat sich bei der Formulierung des neuen § 554 BGB bewusst um ein weites und umfassendes Recht auf Steckersolar bemüht (Zschieschack/Dötsch: Neu im WEG: „Steckersolargeräte“ und „virtuelle Eigentümerversammlungen“ in NZM 2024, 92) , ein Gesetzesvorschlag der CDU, dass die Nutzung lediglich „auf und an einem ausschließlich selbst genutzten Balkon oder einer ausschließlich selbst genutzten Terrasse“, zu begrenzen sei, wurde verworfen und das Recht sehr bewusst – weit gefasst worden. (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss), BT-Drs. 20/12146, 12.) Eine gute Zusammenfassung der Gesetzesänderung und der Intention des Gesetzgebers kam von der Abgeordneten Dr. Zanda Martens in der Plenardebatte zum Gesetz: „Dr. Zanda Martens (SPD): Balkonkraftwerke bieten nämlich eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, Sonnenstrom für den eigenen Verbrauch direkt auf dem Balkon zu erzeugen. Im Prinzip handelt es sich dabei um Solarpanels, die man am Balkongeländer aufhängt; und den produzierten Strom speist man über die Steckdose ins Stromnetz […]
BalkonSolar Verein beschließt neue Satzung und bestätigt Vorstand
Vereinszweck erweitert: Entwicklungszusammenarbeit, Verbraucherberatung und Mieterstärkung künftig ausdrücklich Teil der Vereinsarbeit
Simone Herpich und Sebastian Müller bleiben im Vorstand – Henning Lerz übernimmt das Amt des Kassenwarts – Cornelis Escher und Yannick Minet neu als Beisitzer gewählt
E-Check Auflage für den Mieter bei BalkonSolar?
Eine Reihe von Vermietern argumentiert in ihren Auflagenschreiben vor dem Einbau des Steckersolargerätes durch den Mieter müsse dieser einen sog. E-Check der Wohnung durchführen lassen und verlangt von den Mietern, diesen zu bezahlen. Es gibt derzeit kein Urteil, in dem eine solche Auflage Bestand hat. Richtig ist: Die neue Steckersolar-Norm bzw. das “DKE/AK 373.0.4 Steckerfertige PV-Systeme”, das die Norm beim VDE als Gremium entwickelt hat, ging von einer gealterten Elektroinstallation mit Aluminiumleitern, Bakelit-Verteilerdosen und vielen anderen, nicht mehr zeitgemäßen Installationen aus, als es die Sicherheitsregeln diskutiert hat. Den Normern war sehr klar, dass es eben nicht nur aktuelle, normgerechte Häuser gibt. Das hat auch damit zu tun, dass alte Elektroanlagen Bestandsschutz genießen und erst ab einer „signifikanten“ Veränderung, dienicht mehr gilt und die Anlage überarbeitet werden muss. Wovor man sich in der Regel wegen der Kosten scheut. Dazu sei das Elektriker-Handwerk zitiert: “Für den ordnungsgemäßen Zustand des Sicherungskastens und der elektrischen Leitungen ist ausschließlich der Vermieter gemäß § 536 BGB verantwortlich, sofern nicht eine andere, individualvertragliche Vereinbarung vorliegt. Der Sicherungskasten muss vom Vermieter gewartet werden, um dem Mieter den ungestörten Mitgebrauch an der Wohnung zu gewährleisten. „Davon ausgehende Gefahren fallen daher dem Vermieter zur Last.” OLG München (Az.: 3 U […]
Messgeräte
Strahlungsmessgerät Was kann ich messen: Pyranometer oder, der der Messung der eintreffenden kurzwelligen Sonneneinstrahlung. Mit anderen Worten: Ein Pyranometer ist ein Sensor zum Messen der Bestrahlungsstärke der Sonne (in Watt pro Quadratmeter) daher es misst die gesammte Strahlung der Sonne die eingeht. Leistung der globalen Solarstrahlung in W/m². Die dafür gedachten Geräte sind häufig auch geeicht. Und werden auch zur Planung von Solaranlagen verwendet. Luxmeter hingegen messen nur den sichtbaren Teil des Lichts. In den meisten Smartphones ist ein Lichtsensor eingebaut, mit dem die Beleuchtungsstärke gemessen werden kann. Die Genauigkeit ist gering, denn der Sensor hat meist keinen Filter vorgeschaltet und misst gleichermaßen UV-, Sichtbares und Infrarotlicht, was wiederum praktisch wäre, um die gsammte Strahlung, die ein Solarmodul abbekommt, zu messen. Die Genauigkeit dieser Messungen ist umstritten, zudem scheinen die Messwerte sogar bei baugleichen Smartphones von einander abzuweichen: https://www.dial.de/de-DE/projekte/luxmeter-app-vs-messgeraet Wiederum etwas anderes misst ein Belichtungsmesser das vom Motiv zurückgestrahlte Licht von der Kameraposition aus und dient zur Einstellung von Belichtungszeit und Blende. Moderne Smartphones sind mit einer ganzen Reihe von Sensoren ausgestattet. Darunter auch solche, die messen, wie hell es ist. Das dient im Smartphone etwa dazu, die Helligkeit des Bildschirms anzupassen und so eine längere Laufzeit des Geräts zu ermöglichen, […]
Brandgefahr durch Steckerspeicher?
Immer wieder lesen wir von einem Steckerspeicher Verbot durch Vermieter, wenn überhaupt eine Begründung, dann wird auf die Brandgefahr hingewiesen. Ein Artikel in der ct räumt nun mit diesen Mythos, mal wieder, auf! Mehr Zum Brandrisiko bei Solaranlagen, siehe ausführlich etwa: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Harry Wirth, Fraunhofer ISE, Download von www.pv-fakten.de, Fassung vom 27.09.2023.
Kommentar zum Techem Brief “Balkonkraftwerke – Sie entscheiden über das Wie!”
Uns liegt eine Ausgabe des “Techem Briefs” vor, ein Rundschreiben, das an die Techem Kunden geht, aber scheinbar zusammen mit Haufe Lexware erstellt wird, Autor ist ein Offenburger Rechtsanwalt, dessen Kanzlei mit Haus und Grund kooperiert. (Wir würden es verlinken, aber es scheint im Internet nicht auffindbar) Richtig fasst er mit Bezug auf den Anspruch des Mieters auf Genehmigung zusammen: “im jeweiligen Einzelfall auch unter Würdigung der Interessen Ihres Mieters nicht zugemutet werden kann. Wichtig dabei ist aber: Sie als Vermieter müssen handfeste Gründe dafür anführen” Sprich der Vermieter muss passgenau für die beantragte Wohnung und das beantragte Steckersolargerät ausführen und das nachvollziehbar, warum dies hier im Einzelfall nicht möglich sein sollte. Ebenfalls schön fasst der Techem Musterbrief auch einginge wenige aktueller Gerichtsurteile zusammen, was wir auch schon getan haben. Hier nochmal der Rat, gerade bei Eigentumswohnungen vorher einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einzuholen, den diese auch fassen muss. Dann wird im Artikel auf den vielfach kritisierten Test der Stiftung Warentest hingewiesen und damit, dass es bei Balkonkraftwerken zahlreiche Mängel gäbe. Die hat aber gar keine Halterungen für Balkone getestet und auch sonst war der Test wenig aussagekräftig. Wild wird es dann, wenn – trotz der im gleichen […]
Solar für Feuerwache Sarny, Ukraine
In Sarny im Oblast Riwne soll auf dem Dach der Feuerwehr eine Solaranlage installiert werden, um die Energieversorgung der Einsatzkräfte auch während Stromausfällen sicherzustellen. Der Standort liegt rund 100 Kilometer von der Grenze zu Belarus entfernt. Die Gemeinde ist wegen ihres wichtigen Eisenbahnknotenpunkts wiederholt Ziel von Drohnen- und Raketenangriffen. Das geplante Projekt sieht eine Photovoltaikanlage mit 17,4 kW Leistung, einen 15-kW-Wechselrichter sowie einen Batteriespeicher mit 25,6 kWh Kapazität vor. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 985.000 UAH, das entspricht etwa 20.000 Euro. Spenden am besten als Banküberweisung unter dem Stichworte „Spende Ukraine“ auf unser Spendenkonto:Balkon.Solar e.V.IBAN: DE06430609671266323100BIC: GENODEM1GLS aber auch per PayPal: https://paypal.me/balkonsolarev Auf dem Gelände befinden sich die Feuer- und Rettungseinheit Nr. 8, die Feuer- und Rettungsbrigade Nr. 5, deren Verwaltungsgebäude, die Bezirksverwaltung Sarny sowie ein Zivilschutzraum für bis zu 50 Personen. Die Einheit verfügt über zwölf Einsatzfahrzeuge und Geräte. Zwölf Einsatzkräfte sind rund um die Uhr im Dienst, tagsüber sind insgesamt 30 Personen im Einsatz. Zusätzlich befindet sich auf dem Gelände ein sogenannter „Point of Resilience“, also eine Anlaufstelle für die Bevölkerung in Krisensituationen. Die Einheit verfügt außerdem über eine autonome Wasserversorgung durch einen Brunnen mit Pumpe. Durch die Installation der Solaranlage soll eine stabile Stromversorgung für Dienst-, Verwaltungs- und Versorgungsräume […]
OB-Kandidierende in Freiburg zu Steckersolar und Energiethmemen
Der Balkon.Solar e.V. hatte am 21.03.26 an die Oberbürgermeister-Kandidat:innen Achim Wiehle, Florian Braune, Martin Horn, Dejan Mihajlović und Monika Stein geschrieben und sie gebeten, Fragen zur Nutzung von Steckersolar und des Ausbaus erneuerbarer Energien zu beantworten. Wir hatten eine Frist gesetzt bis zum 07.04.26, damit wir die Fragen aufbereiten können. Bis 11.04.2026 haben Achim Wiehle, Dejan Mihajlović und Monika Stein geantwortet. Martin Horn und Florian Braune lieferten nach erneuter Bitte am 13.4.26 ihre Antworten nach. Die gesamten Antworten findet ihr weiter unten. Wir haben unsere Fragen bewusst so gestaltet, dass sie auf weiterführende Informationen verlinkt waren, so dass die Kandidierenden und ihre Teams sich informieren konnten. Wir gehen aber davon aus, dass zumindest die Stadträt:innen mit unseren Anliegen vertraut sind. Welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, um die Nutzung von Steckersolar einfacher zu machen für die Mieter:innen? Monika Stein: “Als Kandidatin, die auf alle städtischen Dächer PV haben möchte, finden Sie in mir selbstverständlich eine Verbündete, wenn es darum geht, Mieter*innen die sichere Nutzung von Balkonsolar zu erleichtern.” Achim Wiehle: “Als Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der Freiburger Stadtbau werde ich mich dafür einsetzen, die Montage von Balkon Solaranlagen zu erleichtern. Eine Balkonsolar muss grds. geduldet werden, sofern sichergestellt ist, das: Dazu muss es […]







