Balkon.Solar e.V. begrüßt Abschaffung der Anmeldepflicht für Steckersolargeräte bei der badenova

Balkon.Solar e.V. begrüßt Abschaffung der Anmeldepflicht für Steckersolargeräte bei der badenova In einer e-Mail auf Nachfrage, teilte das Einspeisermanagement, der badenovaNETZE GmbH dem BalkonSolar e.V. mit: “die Anmeldung der Balkonsolaranlage ist von unserer Seite nicht mehr vorgesehen.  Sie müssen die Anlage lediglich beim Marktstammdatenregister melden. Sollten Sie noch keinen Zweirichtungszähler haben, müssten Sie uns das mitteilen, sodass wir einen Zählerwechsel veranlassen können.” Damit folgt die Badenova Netze dem Beispiel anderer Netzbetreiber wie NetzeBW und nimmt eine Regelung aus dem noch nicht beschlossenen Solarpaket der Bundesregierung vorweg.  Der Vorstand des BalkonSolar Verein freut sich über die Abschaffung dieser Hürde für Steckersolargeräte, für die er sich lange eingesetzt hat.  “Wir hoffen, dass weitere Netzbetreiber diesem positiven Beispiel folgen und unnötige Bürokratie abbauen”, sagt Vorständin Simone Herpich. Vorstand Sebastian Müller: “Nun sind andere städtische Gesellschaften, wie die Stadtbau gefordert, auch bei sich die Hürden für die Nutzung von Strom vom Balkon abzubauen.” Das Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR  Für Rückfragen: sm@balkon.solar

AG Balkonkraftwerke gegründet

Die AG Balkonkraftwerke ist aus der Petitionsgruppe entstanden, die zahlreiche Schreiben an den Bundestag und die Bundesregierung im Nachgang der erfolgreichen Petition zur Vereinfachung von Steckersolar verschickt hat. Sie ist eine Initiative aus Vereinen, Unternehmen und Einzelpersonen, die ein gemeinsames Ziel verbindet: Die Hürden für die Nutzung von Balkonkraftwerken bzw. Steckersolargeräten abzubauen. Dazu sagt etwa, Simone Herpich, Vorstand von Balkon.solar e.V.: Weitere Informationen: https://ag-balkonkraftwerk.de/

BalkonSolar Verein unterstützt Klage zur Herausgabe der Solar Flächen der Stadt Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg

Updates unten Über fragdenstaat.de hatte ein Aktivist aus dem Umfeld des Klimacamps die Stadt am 16. Juli 2023 gebeten, Dokumente zum Solarausbau auf städtischen Dächern zu übersenden:  Konkret ging es dabei um:  “Alle diese Informationen unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg, es gibt keinen Grund diese geheim zu halten und sie wären um die aktuelle Debatte um die Beschleunigung des Solarausbaus in Freiburg sehr hilfreich.”, so Sebastian Müller vom BalkonSolar Verein, der die Klage unterstützt. Es wäre also für die Stadtverwaltung ein einfaches gewesen, diese Informationen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Trotz Mahnung am 21.8, 4.9., 25.9., 6.10. und zuletzt am 29.10. hat die Stadtverwaltung auf diese Anfrage noch nicht mal reagiert.  Laut dem Energiebericht von 2019 sind zum jetzigen Zeitpunkt 5 PV-Anlagen mit 883 kWp auf den stadteigenen Dachflächen aufgeführt, von denen die letzte laut Bericht Dez. 2018 in Betrieb ging. Seither ist viel passiert und die Vorgaben wurden vereinfacht, aber leider hat die Stadtverwaltung bisher keine Daten geliefert.  “Städtische Gebäude, wie Schulen, Kindergärten und Stadtteilzentren bieten für den beschleunigten PV-Ausbau ein großes Potential. Gerade in den Bereichen, in denen die Stadtverwaltung direkt auf einen beschleunigten Solarausbau hinwirken kann, sollte sie dies tun.” so Jonathan Sauer vom Klimacamp […]

BalkonSolar und Anleitern: Fluchtweg und Feuerwehr

Immer wieder werden wir mit Fragen zur Behinderung von Fluchtwegen durch Steckersolargeräte konfrontiert.  Dazu hat sich nun die “Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes” in einer Empfehlung “Umgang mit Photovoltaik-Anlagen” geäußert und stellt fest: “Dem Fachausschuss sind derzeit keine brandschutztechnischen Probleme bekannt.” Befürchtungen von Vermietern und Hausverwaltungen, das Balkonsolargerät könne bei einem Löschvorhaben im Weg sein, sind daher fast unbegründet. Weiter äußert sich das Fachgremium: “Unterhalb der Hochhausgrenze bestehen keine Bedenken, solange die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nicht eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass nicht direkt am Modul angeleitert werden muss. Dazu ist es ausreichend, an Rettungsfenstern die lichte Breite des Fensters zuzüglich eines beidseitigen Bereiches von 10 cm sowie an zum Anleitern bestimmten Balkonen einen 1 m breiten Teil des Geländers von Modulen freizuhalten. “Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes” in einer Empfehlung “Umgang mit Photovoltaik-Anlagen” Gefahr durch Elektrizität: Alle Teile eines Balkonkraftwerks sind isoliert und somit berührungssicher. Wenn durch z. B. Anleiterung oder Brandeinwirkung Teile beschädigt werden, ist ein Abstand von 1 m nach DIN VDE 0132 einzuhalten (analog allen anderen elektrischen Geräten, Kabeln, Verteilersteckdosen, wenn diese beschädigt sind). Bei einer Trennung des Steckers des Balkonkraftwerks bzw. […]

1 Gigawatt Steckersolar!

Die Bundesnetzagentur hat 200 MwP Steckersolargeräte bei sich im Marktstammdatenregister registriert. Da wir davon ausgehen das in der Regel nur ⅓-¼ der Balkonsolarkraftwerk|e angemeldet werden, kann man schätzen, dass 2023 allein 1 Gigawatt Peak Balkonsolar ans Netz gegangen ist! Ein Gigawatt ist gigantisch und das muß mit einem Gigantosaurus bebildert werden! 🦕 Da freut sich der Gigantosaurus & wir mit ihm. 🙏 an alle in Politik, Verbänden, Bürgern die uns bei den Vereinfachungen helfen und geholfen haben.

Beispielrechnung: Wie kann Steckersolar zum erreichen der Solarausbauziele in Freiburg beitragen?

Hier mal eine kleine Beispielrechnung: Die Stadt Freiburg hat als Zielgröße für den Solarausbau: 280.000.000 Wp. In Freiburg gibt es 130.340 Wohnungen, rechnet man 1/3 hat für Steckersolar die notwendigen Voraussetzungen währen das 39.102 Wohnungen. Gewerbeimobilien haben wir nicht gerechnet. Stattet man jede mit 400 Wp Steckersolar aus = 15.640.800 Wp insgesamt oder ca 5,5% der angestrebten Leistung. Bei 800 Wp währen es 31.281.600 Wp oder ca 11 % Bei 2000 Wp (wie in EEG Vorschlag BMWKi) 78.204.00v Wp oder 27 % des gewünschten Ziels. alleine durch Balkonkraftwerke bzw. Steckersolar. Auch wenn das nur eine Beispielrechnung ist und wir hier nicht beziffern können, wieviele Wohnungen nutzbar sind, so wäre das durchaus kein zu vernachlässigender Beitrag. Die Execel Datei zum selberrechnen hier: Hier mehr: https://balkon.solar/news/2023/11/24/masterplan-solar-in-freiburg-wir-haben-da-mal-ein-paar-vorschlaege/

Brief an das Bundesministerium für Justiz: Bitte ergänzt das Begleitdokument zum Entwurf eines Gesetzes… zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten.

Zusammen mit EigenEnergieWende.de, EmpowerSource, Klimaschutz im Bundestag e.V., Dr. Andreas Schmitz und SunCrafter GmbH haben wir von der Petition einen Brief an das Bundesjustizministerium geschrieben. Darin schlagen wir konkrete Verbesserungen für die das FAQ im Begleitdokument zum Gesetzesentwurf vor. Auch spannend: Zusammen mit den anderen haben wir die Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerrke (AgBk) gegründet um unser Lobbying und Vertretung bundesweit besser zu koordinieren. Das ”Recht aufs Balkonkraftwerk“ wird aktuell im Bundestag verhandelt, aber zentrale Fragen bleiben offen. Die Ag Balkonkraftwerk, fordert Klärung durch das Bundesministerium der Justiz.     Balkonkraftwerke, also kleine Solaranlagen, die durch Laien selbst per Stecker angeschlossen werden können, liegen aktuell im Trend. Über 1,5 Millionen der Geräte sind Schätzungen zufolge bereits in Betrieb. Allerdings könnten es bereits wesentlich mehr sein. Dem stehen aktuell aber noch eine Reihe an bürokratischen Hürden entgegen. Hierzu gehört etwa die fehlende „Privilegierung“ von eigener Stromerzeugung in Miet- und Wohneigentumsrecht, welche die Nutzung der Kleinkraftwerke auch gegen den Willen von Vermietern und Eigentümergemeinschaften möglich macht. Ein aktuell im Bundestag verhandelter Gesetzesentwurf des Justizministeriums enthält genau diese, auch „Recht aufs Balkonkraftwerk“ genannte, Regelung. Leider bleiben dabei jedoch zentrale Fragen unbeantwortet. Experten fürchten eine Klagewelle. “Das Ministerium bleibt in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf sehr vage. So soll es […]

Balkon-Solar-Verein erläutert Haftungsfragen im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken

Der Balkon-Solar-Verein hat einen Juristen mit der Untersuchung typischer Haftungskonstellationen im Zusammenhang mit der Installation von Balkonkraftwerken beauftragt. Hierbei wurden verschiedene Szenarien betrachtet: “Im BalkonSolar Verein werden wir immer wieder Interessierten gefragt: Wer haftet, wenn wir gemeinsam in einer Aktion oder für die Nachbarn ein BalkonSolar Gerät anbringen? Wir versuchen mit dieser Analyse etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen.”, sagt Vorstand Sebastian Müller. Die Unterscheidung zwischen unentgeltlichem Auftrag und Werkvertrag sowie der Abgrenzung zu einer Gefälligkeit bildet den Ausgangspunkt. Aus den Ausführungen lassen sich konkrete Tipps ableiten, so sollten etwa alle, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig werden wollen, am Besten vorab einen Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit schriftlich vereinbaren. Eine andere Empfehlung lautet, dass Personen, die gegen Entgelt Montagedienstleistungen erbringen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung mitbringen sollten. Hilfreiche Tipps gibt es aber auch für Vereine, die Helfer vermitteln und für Unternehmer, die eine solche Tätigkeit anbieten wollen. Der Balkon-Solar-Verein betont die Wichtigkeit von klaren Absprachen, fachgerechter Durchführung und der Bedeutung einer guten Haftpflichtversicherung, um im Falle von Schäden bestmöglich abgesichert zu sein.  Der Verein setzt sich dafür ein, die umweltfreundliche Nutzung von Balkonkraftwerken zu fördern und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Herangehensweise bei der Installation zu gewährleisten. Die vollständige Analyse bietet einen detaillierten […]

BalkonSolar am 18.1. im Rechtsausschuss des Bundestag!

Am 18.1. ist eine wichtige erste Lesung der Vereinfachungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht durch den Rechtsausschuss des Bundestags. Balkon.Solar e.V. begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative zur Entbürokratisierung im Bereich erneuerbare Energien und sieht darin einen wichtigen Schritt, um Bürger:innen und Unternehmen die Teilnahme an der Energiewende zu erleichtern. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird von Balkon.Solar als Schritt in die richtige Richtung betrachtet, wobei jedoch Verbesserungsvorschläge für eine weitergehende Entbürokratisierung unterbreitet werden. Die Organisation schätzt, dass bereits 1 bis 1,5 Millionen Steckersolargeräte in Deutschland in Betrieb sind, wobei nur etwa 20-30% davon im Marktstammdatenregister angemeldet sind. Dies verdeutlicht die bestehenden Hürden und Unsicherheiten bei der Anmeldung solcher Geräte. In einem Schreiben an die Abgeordneten werden zwei zentrale Verbesserungsvorschläge präsentiert: die Aufnahme der Änderungsvorschläge des Bundesrates, insbesondere die Ersetzung des Begriffs „Steckersolargeräte“ durch „Photovoltaikanlagen“, sowie die Forderung nach einer präziseren Gesetzesbegründung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Balkon.Solar betont die Notwendigkeit einer breiten Auslegung des Anspruchs auf Installation von Solargeräten, einschließlich Speicherung und Weitergabe von Energie. Die Organisation bietet ihre Unterstützung für kurzfristige Rückfragen, fachliche Beratung und gemeinsame Veranstaltungen an. Leider erst Anfang 2024 und nicht wie viele von uns gehofft hatten schon 2023. Denn Bundesregierung und Bundestag hatten aufgrund unserer Petition versprochen “unverzüglich” tätig zu […]

Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?

Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt? Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät – also das Solarpanels – welches am Balkon angebracht ist herunterfällt und etwas beschädigt oder gar jemanden verletzt? Diese Frage stellen sich viele Vermieter und haben deshalb Hemmungen, ein Steckersolargerät zu genehmigen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BalkonSolar e.V. aus Freiburg schafft nun Klarheit. Gutachter Marcus Seyfarth (LL.M.) sieht – eine ansonsten fachgerechte Montage vorausgesetzt – vor allem Risiken bei dem Gefährdungshaftungstatbestand des § 836 BGB: Daneben äußert sich das Gutachten zu verschiedenen Auflagen, die Vermieter machen und stellt fest:  a) das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik,b) den Brandschutz,c) die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes (durch Vorlage eines Protokolls/einer Einschätzung eines Elektrofachbetriebs),d) als auch eine Montage der gesamten Installation durch einen Fachbetrieb,  dürften in der Regel unverhältnismäßig sein. So erübrige sich etwa ein Brandschutzgutachten, da Glas-/Folien-Module grundsätzlich nur sehr schwer entzündlich oder brennbar sind. Aufgrund der sehr geringen installierten Leistung von max. 800W sind Brände auch sehr unwahrscheinlich.  Wenn nicht mehr als 800W an einem Hausanschluss betrieben werden, was vorliegend die maximal zur Installation vorgesehene Leistung ist, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Auch ältere normgerecht errichtete Kundenanlage (bestehend […]