Lange Zeit scheiterte die Nutzung von Steckersolargeräten an den Balkonen der Freiburger Stadtbau (FSB) nicht etwa an fehlendem Interesse der Mieter:innen, sondern an rechtlich und technisch fragwürdigen Verhinderungsauflagen, die die FSB, wie viele große Vermieter, auferlegte. Daran änderten auch anderweitige Versprechen und ein erfolgreich im September 2025 abgeschlossenes Pilotprojekt nichts.

Das von der FSB aufgestellte, zentrale Hindernis war, dass das Steckersolargerät nur durch einen Fachunternehmer angebracht werden durfte.
“Üblicherweise kostet das dann in Freiburg nicht 400 EUR, sondern zwischen 1.000 und 1.500 EUR”, erklärt Balkonsolar-Vorstand Sebastian Müller. “Das liegt nicht an Abzocke durch Elektriker, sondern einfach an deren Kostenstruktur”.
Dabei sei spätestens nach der Veröffentlichung der Steckersolarnorm im Dezember 2025 klar: Balkonkraftwerke sind laieninstallierbare Geräte.
Inzwischen hat die Stadtbau eingeräumt, dass sie auf die Auflage der Fachunternehmererklärung verzichtet. Damit folgt sie Gerichtsurteilen (AG Wuppertal 93 C 88/25) aber auch der Einschätzung des Vermieterverbands “Haus und Grund”. Damit können nun alle Mieter:innen, nach Information des Vermieters selbst, ihr Steckersolargerät am Balkon anbringen. Eine Vereinfachung, die wir ausdrücklich begrüßen.



Diese deutliche Verbesserung ist auch dem stetigen Einsatz von Stadträten wie Bärbel Schäfer (Grüne) oder Gregory Mohlberg (Linke), der fesa eV., dem Mieterbeirat der FSB, dem Badischen Mieterring und der Energieagentur Freiburg zu verdanken, denen wir hier ausdrücklich danken wollen.
“Diese Nachricht passt perfekt zum laufenden Solarsommer der Stadt”, freut sich Vorständin Simone Herpich. “Nicht so gut passt dazu allerdings die Tatsache, dass der Fördertopf für Steckersolar, auch für Mieterinnen und Mieter mit kleinem Einkommen, inzwischen leer ist”, so Herpich. “Hier ist die Stadtpolitik gefragt, diesen Fördertopf wieder aufzufüllen, damit sich auch Menschen mit geringem Einkommen gegen Energiearmut wappnen können.”
Update: 29.8.26 wir haben eines der vorliegenden Schreiben in den Artikel eingefügt:

Die Pressestelle der Freiburger Stadtbau meint die FSB machen dem Mieter ein Anbringen durch Fachunternehmer zur Auflage, in den Schreiben an die Mieter (siehe oben) steht davon nichts:
„Die Stadtbau weiß von diesen Änderungen nichts. Zwar sei das Verfahren für Balkonsolaranlagen insgesamt vereinfacht worden, erklärt Stadtbau-Pressesprecherin Stefanie Bersin auf BZ-Nachfrage. Die Kennzeichnungspflicht des betreffenden Stromkreises und die Vorgabe einer bestimmten Deckungssumme der Privathaftpflicht seien entfallen, die zulässige Einspeiseleistung sei auf 800 Watt angehoben worden. Allerdings seien einige Punkte bestehen geblieben: Mieter, die eine Balkonsolaranlage installieren wollen, müssten diese weiterhin von der Stadtbau genehmigen lassen. Die Installation müsse weiterhin fachgerecht sein, die Mieter die Verkehrssicherungspflicht übernehmen und auch die technischen Anforderungen an die Anlage hätten sich nicht geändert (….) Insofern ist die Aussage, die FSB habe die Vorgabe aufgehoben, Balkonsolaranlagen durch eine Fachkraft montieren zu lassen, nicht zutreffend“, so Bersin. Man müsse sie lediglich nicht länger turnusmäßig durch einen Fachhandwerker überprüfen lassen. „Die Montage selbst muss weiterhin fachgerecht und durch eine Fachkraft erfolgen“, so Bersin.“ siehe: https://www.badische-zeitung.de/freiburger-stadtbau-lockert-regeln-fuer-balkonsolar-aber-nicht-so-sehr-wie-manche-sich-wuenschen
Weitere Informationen, Musterschreiben, Tipps zum Umgang mit dem Vermieter auf: rechtaufsolar.de
Für Rückfragen: Sebastian Müller, sm@balkon.solar
