Entwurf des neuen EEG 2027 für Steckerspeicher verbesserungsfähig

Im durchgesickerten Entwurf für das neue EEG sind viele Regelungen enthalten.

Darunter auch ein Vorschlag zur Verbesserung von Steckerspeicher, den wir zusammen mit der AG Balkonkraftwerk und dem Bundesverband Steckersolar im Rahmen der zweiten Petition gefordert hatten.

Auf Seite 25 steht jetzt als Vorschlag: „43. „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht; ein Stromspeicher ist miterfasst, wenn er hinter denselben Wechselrichter betrieben wird

Das würde für einige der Steckerspeicher auf dem Markt tatsächlich eine Vereinfachung bedeuten, aber nicht für alle.

Die Formulierung würde Kombisysteme, wie von Anker, Zendure (Hier 1 und 3) oder auch sowas wie den populären Marstek b2500 oder auch die Geräte von SunNext BK215 erfassen, aber nicht etwa Hoymiles (2) bei denen die Batterie nach dem Wechselrichter sitzt oder Geräte wie die von Ecoflow bei denen die Batterie irgendwo im Haus sitzt (4).

Wir schlagen vor: 7. In § 3 Nr. 43b. wir die Angabe (weggefallen) ersetzt durch: „‘Steckerbatteriegerät‘ ein Gerät, das aus einem Batteriespeicher besteht, der über ein Steckersolargerät oder einen eigenen Wechselrichter, eine Anschlussleitung und einen Stecker mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers verbunden ist,“

Damit würden alle Systeme erfasst. Den gerammten Vorschlag gibt es als PDF hier.

Zusammen mit dem BVSS und der Arbeitsgemeinschaft haben wir in den Kontakt mit dem Bundeswirtschaftsministerium und CDU (andere auch, aber zunächst mal CDU) Bundestagsabgeordneten aufnehmen, dafür brauchen wir dann auch eure Hilfe. Je mehr Leute ihre Abgeordneten kontaktiere und um ein Gespräch bitten, desto deutlicher wird der Wunsch nach Verbesserung.

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