Angriff auf Aufdach Anlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium plant laut einem internen Entwurf Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz, die vor allem kleine Solaranlagen auf privaten Dächern betreffen würden. Vorstand Sebastian Müller ordnet bei Radio Dreyeckland GasKathis Leaks gegen kleine Solaranlagen, Netzpaket Wärmepumpen und Erneuerbare Energien zusammen und ordnet folgen für Häuslebauer (Solar teurer, Amortisiert sich langsamer), Handwerk (Jobs weg) & Mieter (Heizung teurer) und Klimaziele (verfehlt) ein. (Nachhören) Anlagen unter 25 kW sollen künftig keine Einspeisevergütung mehr erhalten – dabei ist das keine Subvention, sondern nur ein Vermarktungsmechanismus und müssten selbst Abnehmer für ihren Strom finden, statt dass Netzbetreiber ihn automatisch abnehmen. „Nach § 20 EEG 2023 wird auch der Strom aus kleinen Photovoltaikanlagen bereits heute über die Strombörse vermarktet. Die Vermarktung übernehmen bislang die Netzbetreiber treuhänderisch. (…) Der Mechanismus wirkt damit wie eine gesetzlich abgesicherte Preisuntergrenze mit Clearing über das EEG-Konto, stellt aber keinen direkten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt dar. (…) Liegt der Börsenstrompreis unter der garantierten Mindestvergütung, wird die Differenz aus dem EEG-Konto ausgeglichen. Liegt der Marktpreis über der Mindestvergütung, entsteht ein Überschuss. (…) Die größten Kostenpositionen stammen weiterhin aus Altanlagen der Jahre 2006 bis 2012 mit sehr hohen Vergütungssätzen von teils über 50 ct/kWh. Diese langfristigen Verpflichtungen laufen nach 20 Jahren planmäßig aus“Quelle: https://www.solarbranche.de/news/nachrichten/artikel-39549-solar-mythos-der-katherina-reiche-warum-die-fixe-einspeiseverguetung-fuer-solaranlagen-keine-klassische-subvention-ist Für Anlagen … Angriff auf Aufdach Anlagen weiterlesen