Wer haftet wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt?

Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät herunterfällt? Wer haftet, wenn das BalkonSolar Gerät – also das Solarpanels – welches am Balkon angebracht ist herunterfällt und etwas beschädigt oder gar jemanden verletzt? Diese Frage stellen sich viele Vermieter und haben deshalb Hemmungen, ein Steckersolargerät zu genehmigen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BalkonSolar e.V. aus Freiburg schafft nun Klarheit. Gutachter Marcus Seyfarth (LL.M.) sieht – eine ansonsten fachgerechte Montage vorausgesetzt – vor allem Risiken bei dem Gefährdungshaftungstatbestand des § 836 BGB: Daneben äußert sich das Gutachten zu verschiedenen Auflagen, die Vermieter machen und stellt fest:  a) das Einholen eines Sachverständigengutachtens für die Statik,b) den Brandschutz,c) die sachverständige Prüfung der gesamten Hauselektrik des Gebäudes (durch Vorlage eines Protokolls/einer Einschätzung eines Elektrofachbetriebs),d) als auch eine Montage der gesamten Installation durch einen Fachbetrieb,  dürften in der Regel unverhältnismäßig sein. So erübrige sich etwa ein Brandschutzgutachten, da Glas-/Folien-Module grundsätzlich nur sehr schwer entzündlich oder brennbar sind. Aufgrund der sehr geringen installierten Leistung von max. 800W sind Brände auch sehr unwahrscheinlich.  Wenn nicht mehr als 800W an einem Hausanschluss betrieben werden, was vorliegend die maximal zur Installation vorgesehene Leistung ist, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten. Auch ältere normgerecht errichtete Kundenanlage (bestehend […]

220 kWP an Geschäftshaus in Freiburg

Geschäftshaus von www.ritter-elektrotechnik.com in Freiburg. Mit insgesamt 220 kWp, an jeder Seite des Gebäudes inkludive einer Vorgehängten Fassade. Das Gebäude befindet sich im Gewerbegebiet Haid-Süd in der Vogtsburger Straße 4 und scheint noch nicht ganz fertig zu sein. Die Verwendungen von Modulen ist inzwischen aufgrund der stark gefallene Modulpreise und der gestiegenen Preise für viele andere Bauteile, keinesfalls teurer als etwa eine Holzverschalung oder die Verwendung von speziellen Fassadenplatten. Das Gebäude ist ein kompletter Holzbau, angesehen vom Treppenhaus/Fahrstuhl, hier war es aus statischen Gründen einfacher mit Beton zu arbeiten. Es lässt sich sogar preisneutral darstellen, wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass jede andere Fassade nichts kann. Die Fassade hier mit Modulen bringt Energie und somit Geld, gerade bei der flach stehenden Sonne im Winter seien die Erträge sehr gut. Entwurfsplanung des Gebäudes: Hess Volk Architekten, Schlüsselfertige Umsetzung außer Gebäudetechnik: Holzbau Amann, Technische Planung und Umsetzung: Ritter Elektrotechnik GmbH also selbst. Wir haben uns ein wenig mit den Bauherren per Email ausgetauscht. Sie gehen davon aus auf jeden Fall viel mehr Energie als wir benötigen, obwohl wir Haushaltsstrom haben, elektrisch heizen und E-Fahrzeuge laden. Ein Teil der Fassade ist verschattet, da seien sie gespannt wieviel Strom erzeugt werde.

Musterbeschluss für die Wohnungseigentumsversammlung: Gestaltung von BalkonSolar Geräten

Zusammen mit einer großen internationalen Anwaltskanzlei haben wir den Musterbeschluss für Wohnungseigentümergemeinschaften überarbeitet. Das bedeutet aber auch, dass über die Regelungen im Detail die WEG beschließen muß. Denn im § 20a Wohnungseigentumsgesetz heißt es so schön: „Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.„ Wie könnte nun so ein Beschluss aussehen, der auf der einen Seiten das Recht auf Steckersolar umsetzt, aber auch die Interessen etwa nach einem ordentlichen Erscheinungsbild beherzigt und natürlich Sicherheit (Herabfallen, Versicherung, Taubenschutz, Renovierung, Renovierung). Hinweise zur Nutzung Der Musterbeschluss spiegelt die Rechtslage und den technischen Stand am 15.10.25 wieder, daher vor dem Versand prüfen ob sich etwa aktuelle Rechtsprechung ergeben hat. BalkonSolar e.V. erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für den Inhalt des nachfolgenden Musterschreibens. Es dient lediglich als Formulierungshilfe. Bitte kopieren Sie das Dokument zur eigenen Nutzung vollständig und bearbeiten es in einer separaten Datei mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm auf Ihrem Computer.(Etwa: LibreOffice) Sie finden die Vorschläge als PDF und als docx. In die gelb hinterlegten Felder sind Daten einzutragen.In den blau hinterlegten Feldern ist der richtige in Klammern gesetzte [Textbaustein] auszuwählen und nicht Zutreffendes zu löschen.Bei den pink hinterlegten Feldern ist der richtige Anwendungsfall auszuwählen. Gerne können aus dem Text auch […]

Bundesrat will auch Dachsolar vereinfachen!

28.11.23: So leicht wie gedacht war es dann doch nicht! „Diese weit reichenden Vorschläge der Ausschüsse gingen nun bereits am Freitag, also weniger als zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung, in der Länderkammer in die Abstimmung. Das Erstaunliche dabei: Es gab keine Wortmeldungen. Keine der Ländervertretungen empfand es als notwendig, inhaltlich Bezug auf diese signifikanten Änderungsvorschläge aus den eigenen Fachgremien zu nehmen bzw. die eigene Entscheidung darüber zu begründen. (…) Nur eine Minderheit, darunter Vertreter der Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein, stimmte für die entsprechende Erweiterung der Privilegierung. In der finalen Stellungnahme ist nichts mehr davon zu lesen.“ (Schreibt Christian Ofenhäusle im Mini Solar Newsletter enttäuscht) Damit ist auch klar: Der Bundesrat fordert sagt eigentlich gar nichts zu den Vereinfachungen von Steckersolar. Krasse Nachrichten aus dem Bundesrat: Dort haben am 13.11.23 der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss dem gesamten Bundesrat, empfohlen: den 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WEG so zu ändern: “das Wort „Steckersolargeräte“ durch das Wort „Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen.” (Drucksache 508/1/23) Im Beschluss des Bundeskabinetts stand nur “Steckersolargerät”, daher die “Privilegierung” der durch baulichen Veränderungen in § 20 Absatz 2 WEG können Wohnungseigentümer und Mieter verlangen, dass ihnen die Installation […]

Vortrag in Freudenstadt

Nach dem Versuch, dem Besucheransturm Herr zu werden und so viele Sitzplätze wie möglich zusätzlich zur Verfügung zu stellen, begann der Abend trotzdem fast pünktlich. Eine Eröffnung seitens des MdL Thomas Hentschel als Grußwort leitete den Abend ein. Sebastian Müller, Vorstand des gemeinnützigen Vereins BalkonSolar e.V., berichtete in seinem Fachvortrag am Abend über aktuelle politische Entwicklungen im Bereich Steckersolar und informierte über Kauf, Anschluss und Betrieb der Geräte. Anschließend wurden seitens der Stadtwerke Freudenstadt vom Fachbereichsleiter Betrieb Strom Wuckert die konkreten Abläufe vor Ort kurz illustriert. Danach und dazwischen gab es die Möglichkeit für alle Fragen zu stellen – sie wurde ausgiebig genutzt. Auch die letzte Frage wurde zufriedenstellend beantwortet – kein Wunder bei der geballten Fachkompetenz, die es auch in klaren Worten schaffte, die Sachthemen anschaulich zu vermitteln. Wir freuen uns über die tolle Resonanz und danken den Stadtwerken Freudenstadt für die perfekte Organisation vor Ort! Und hier geht es zur Aufzeichnung des Vortrags von Sebastian Müller, die er uns freundlicherweise zugänglich gemacht hat: https://youtu.be/-kdtPgsHCyY

Danke für das Preisgeld aus dem Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2023”!

Die Stadt Freiburg hat erfolgreich am Wettbewerb “Klimaaktive Kommune” teilgenommen und sich entschieden, das Preisgeld uns als lokaler Klimaschutzinitative zu übergeben. Zitat: “Wir loben Ihre bemerkenswerten Anstrengungen im Bereich der Bildungsförderung und der Förderung der Erzeugung von Strom durch #Solarenergie. Der Verein #Balkon #Solar e.V. hat sich im Bereich „Balkonsolar“ mit zahlreichen Workshops und Aktionen einen Namen gemacht und sich zu einem wichtigen Akteur in der Freiburger Energieszene entwickeltDas gewonnene Preisgeld ist eine verdiente Anerkennung für Ihre wertvolle Arbeit.” Wir können uns nur bedanken und versprechen, das wir diese Arbeit fortsetzen werden!

Solarpanels am Balkon

BalkonSolar bei der Freiburger Stadtbau: Wir hätten da ein paar Anmerkungen

Der Aufsichtsrat der Freiburger Stadtbau soll morgen das Thema BalkonSolar behandeln. Wir haben zu der breit kursierenden, aber nicht öffentlichen Vorlage einige Anmerkungen, die wir hier aufgeschrieben und dem Oberbürgermeister, Aufsichtsrat und der Geschäftsführung mitgeteilt haben. Siehe auch unsere Projektskizze. Stellungnahme Druckvorlage Nr. 2023/031 Informationsvorlage Solarstromerzeugung  Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn, Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, wir haben aus mehreren Quellen die Druckvorlage Nr. 2023/031 Informationsvorlage Solarstromerzeugung zur Aufsichtsratssitzung am 24.11.22 erhalten. Grundsätzlich bedauern wir, dass bei solchen Fragen nicht vorher Experten und die Zivilgesellschaft angehört werden, bevor es zu einer Befassung kommt. Zu einigen der aufgeworfenen Aspekte und Fragen möchten wir hier wie folgt Stellung beziehen: Der Ausbau von Mieterstrommodellen und in Zukunft auch Erneuerbaren Energiegemeinschaften ist ein guter Ansatz, um auch Personen in Mietwohnungen finanziell zu begünstigen und an den positiven Auswirkungen der Energiewende teilhaben zu lassen. Durch Erneuerbare E nergiegemeinschaften werden sogenannte Energy Sharings ermöglicht, sobald diese auf Bundesebene gesetzlich geregelt sind. Darüber hinaus bieten Mieterstromkonzepte eine Basis für den direkten Verbrauch und können dadurch Stromnetze entlasten. Der eingeschlagene Weg, möglichst die gesamte Dachfläche auch über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus mit Solarpanels zu belegen, ist zu begrüßen. Durch die fortschreitende Umstellung der Individualmobilität auf […]