Nach der Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags am 13. Oktober 2025 haben die Vertreter der AG Balkonkraftwerk, Andreas Schmitz und Christian Ofenheusle, deutliche Kritik an der Darstellung unserer Petition 177835 durch die Website des Bundestags, aber auch andere Medien, die offensichtlich einfach von dieser abgeschrieben haben geübt.
Auch der BalkonSolar eV hatte zu dieser Petition aufgerufen und für diese geworben.
In einer nachträglichen Stellungnahme bemängeln die Petenten, dass ihr Anliegen in der Sitzung sowie in der anschließenden Berichterstattung falsch wiedergegeben worden sei. Insbesondere sei der Fokus durch den Staatsekretär im Wirtschaftsministerium nahezu vollständig auf die Forderung nach einem „Smart Meter Light“ gelegt worden. Diesen Fokus habe dann die Bundestagswebsite übernommen, während andere Themen, wie die Entbürokratisierung und Gleichstellung von Steckerspeichern mit Steckersolargeräten sowie die Freigabe variabler Netzentgelte, sowohl vom Staatsekretär, als auch der Berichterstattung ignoriert worden sei.
Anhörung im Petitionsausschuss bei Bundestag TV
Ziel der Peitition ist es, Bürgerinnen und Bürgern die freiwillige und eigenverantwortliche Nutzung von Speichern zur Netzstabilisierung zu ermöglichen – ohne staatliche Steuerung oder Zwang. Unsere Forderungen setzt auf dezentrale, datenschutzfreundliche Anreizsysteme statt auf zentrale Eingriffe. Über Preissignale könnten Betreiber selbst entscheiden, ob sie ihre Speicher zur Entlastung lokaler Netze einsetzen. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Privatsphäre seien unbegründet, da das System auf einem freiwilligen Opt-in-Prinzip basiert.
Irgendwie hat dass der Staatssekretär in Gas Kathis Ministerium zu einer Steuerung der Kleinspeicher durch die Netzbetreiber umgedeutet und dann auch die Fragen danach selbst beantwortet. Das ignoriert völlig, das es uns nicht um Marktintegration in den Stromhandel geht, sondern um die Stabilisierung der Stromverteilnetze, vor Ort.
Trotz der seltsamen Berichterstattung sind wir auch weiterhin mit Abgeordneten im Gespräch und arbeiten intensiv daran unsere Vorschläge in die aktuelle Novelle des Energiewirtschaftsgesetz einzubringen. Für die vereinfachte Anmeldung von Kleinspeichern sehen wir da etwa gute Chancen.
Update 23.10.25: Die Bundestagsredaktion hat ihre Website bzw. Artikel aktualisiert und greift das gesammte Spektrum unsrer Petition auf: „Mit der Petition werden auch „dynamische Netzentgelte“ gefordert, weil derzeit nur Anlagen, die Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterliegen, zeitvariable Netzentgelte (Modul 3) nutzen könnten. Es brauche aber eine Öffnung für Kleinspeicher mit und ohne PV-Anlage für weiterentwickelte variable Netzentgelte oder andere effizientere Signale, die die tatsächliche Netzbelastung vor Ort widerspiegeln, heißt es. In der Kombination mit dynamischen Stromtarifen, die sich am regionalen Angebot der Erneuerbaren bemessen, führten sie zu Strompreisen2