Unser Vorstand Sebastian Müller hat heute früh mit Wolfgang Bodem dem STELLV. LANDESINNUNGSMEISTER von Sachsen-Anhalt telefoniert und auch mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke gemailt.
Einige der Aussagen, wie sie im kurzen Beitrag des MDR “Kommen höhere Hürden für Balkonkraftwerke?“ vom 30.7.25 wiedergegeben werden sind für uns nicht nachvollziehbar. Dies ist zum einen wohl der Fall, weil durch die einleitende Moderation und Verkürzung die Aussage von Herrn Bodem in „einen völlig falschem Zusammenhang“ gestellt wurden.

Das ist das eine. Das andere ist: Aus meiner Sicht wird hier eine theoretische Gefahr vom ZVEH bzw. Herr Bodem überbewertet. Ja, es ist denkbar (!), dass bei einem normgerechten Kleinwechselrichter beide Abschaltvorrichtungen, die verhindern sollen, das der Nutzende an eine stromführende Klinge des Steckers fasst, ausfallen und gleichzeitig auch noch die Fehlersicherheitseinrichtung versagt, die den Wechselrichter abschalten soll und dann möglicherweise an den Klingen des Steckers Spannung länger anliegt als in Norm gefordert und “sicher“.
Allerdings ist bei wahrscheinlich 3 bis 4 Mio Steckersolargeräten, die derzeit in Deutschland genutzt werden uns beim Verein kein Fall bekannt. Selbst bei den unter Täuschung der Verbraucher auf den Markt gebrachten Geräten mit Deye Wechselrichter in dem eine Abschaltvorrichtung fehlt (Relais), ist uns ein solcher Zwischenfall nicht bekannt.
Wir rechnen fest damit, dass eine Norm für Steckersolargeräte im Q3/2025 kommen wird, die auch den Anschluss über normale Schukosteckdose bei Wechselrichtern, mit den oben genannten Sicherheitseinrichtungen zulassen wird.

Im Zuge dieser Normungsdiskussion, wurden umfangreiche Studien durchgeführt, unter anderem auch an alten Hausinstallationen und diese Art des Anschluss, wenn man die vorgeschriebenen Parameter betrachtet, als ausreichend sicher befunden.
Selbst wenn diese neue Norm nicht käme: Stand der Technik, wie es im Mietrecht oder Energierecht verlangt wird, ist hier eben nicht eine 5 Jahre alte Norm oder sondern:
„Anerkannte Regeln der Technik sind – so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss vom Juni 1996 – Prinzipien und Lösungen, „die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben“: Sie können (etwa in technischen Regelwerken), müssen aber nicht schriftlich fixiert sein: „Technische Regelwerke kommen hierfür als geeignete Quellen in Betracht. Sie haben aber nicht schon kraft ihrer Existenz die Qualität von anerkannten Regeln der Technik und begründen auch keinen Ausschließlichkeitsanspruch”.
(BVerwG – 4 B 175.96 – 30.09.96, sog Kalkalr Urteil. Leitsatz: “DIN-Vorschriften können anerkannte „Regeln der Technik“ im Sinne des § 18 b WHG sein, sind dies aber noch nicht ohne weiteres kraft ihrer Existenz; sie schließen den Rückgriff auf weitere Erkenntnismittel nicht aus.”)
Aus unserer Sicht ist dieser Stand der Technik der Anschluss mit dem Schukostecker, der sich so am Markt durchgesetzt hat und von der Mehrheit der Praktiker so anerkannt wird.
Zur geplanten IEC Norm: Richtig ist das in einem Normentwurf, generell vorgesehen wurde, dass Erzeugungsanlagen einen eigenen Stromkreis brauchen und einen speziellen Stecker. Dabei wurde nicht unterschieden zwischen Steckersolargeräten oder gar Dieselgeneratoren mit mehren KW Leistung. Und es wurde auch keine Rücksicht genommen auf die unterschiedlichen Stand von Elektroinstallationen auf der Welt. Der VDE/DKE hat bereits angekündigt, sich für eine Differenzierung der Norm einzusetzen. Zudem muss diese zuerst in nationale Normen übertragen werden.
Die Gefahr liegt zunächst darin, dass in vielen anderen Ländern, mit dieser Norm Steckersolargeräte bereits im Vorfeld illegalisiert werden (siehe etwa Äußerungen der schwedischen Verbrauchschutzorganisation).
Und natürlich, ist auch in Deutschland die Norm eine die stark diskutiert wird und aus interessierte Seite, meist ohne Angabe der Interessen die dahinterstehen, angegriffen wird.
Ein Hinweis sei erlaubt: Uns ist kein Elektriker bekannt der für 80 Euro mal schnell vorbei kommt und Steckdose misst und tauscht. Die Auftragslage im Elektrohandwerk, die wir überblicken, war in den vergangen Jahren stets so, dass entsprechende Angebote wenn überhaupt bei eher 200 EUR losgingen. Wenn man überhaupt jemanden gefunden hat.