Versucht der VDE durch die Hintertür die neue BalkonSolar Norm zu unterlaufen? Bitte helft uns!

YouTuber schlagen Alarm: Neben der noch in diesem Monat erwarteten neuen Steckersolarnorm, (Details zur Norm) die dann auch endlich in der Norm erklären soll, dass eine Einspeisung über eine normale Schukosteckdose sicher ist, werden derzeit weitere Normen diskutiert, die Steckersolar wieder unmöglich machen könnten.

In diesem Artikel erläutern wir die Situation in Deutschland und wie ihr aktiv werden könnt. Informationen zur internationale Situation, da die deutsche Norm auf dem IEC Normvorschlag beruht findet ihr in diesem Artikel.

Derzeit werden die Normen des VDE, die regeln was man mit einem Schukostecker machen kann, überarbeitet. Darin findet sich unter anderem auch ein Satz, dass es nicht normkonform ist, über einen Schukostecker Strom einzuspeisen.

Hier soll die neue VDE 0100-751 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ die bestehende (VDE 0100-551):2017-02 ersetzen. Diskutiert wird das im DKE/UK 221.5, “Zukunftsfähige Elektroinstallationen” 

Im  VDE 0100-751 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ steht bei Punkt: 751.550.101.1:

“751.550.101.1
Die Stromerzeugungseinrichtung muss über einen fest zugeordneten Stromkreis mit der Schaltgerätekombination verbunden sein, entweder:
– fest angeschlossen, oder
– über eine spezielle Steckvorrichtung, die mit keiner nationalen Konfiguration auf Basis von IEC 60884-1, IEC 60320 (Reihe) oder IEC 61535 kompatibel ist, die für andere Anwendungen verwendet wird und zu keinem Zeitpunkt Zugang zu aktiven Teilen ermöglicht, auch nicht im ausgesteckten (abgekoppelten) Zustand.”

IEC 60884-1:2022-08Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch” ist also die Norm die Steckdosen regelt.  

IEC 60320 beschreibt: “nicht verriegelbare Gerätestecker zum Verbinden von Netzkabeln mit Elektrogeräten” und DIN EN IEC 61535 VDE 0606-200:2024-12 · Installationssteckverbinder für dauernde Verbindung in festen Installationen.

Übersetzt man das jetzt in Umgangssprache würde das für Steckersolargeräte bedeuten: Das Balkonkraftwerk braucht einen fest zugeordneten Stromkreis, daher eine eigene Leitung vom Sicherungskasten zur Außensteckdose und es muß fest angeschlossen sein oder einen spezielle Kombination aus Steckdose und Stecker haben, die sonst nicht verwendet wird und die auch die Metalpins bedeckt. Sprich, das läuft alles auf den Wielandt Stecker hinaus.

Nun kann jeder im Entwurfsportal bis zum 18.6.25 (!)  kommentieren und wir bitten darum, höflich und sachlich zu sein. Das erscheint besonders wichtig, weil der VDE gegenüber uns erklärt: „Normen dürfen nicht im Widerspruch zueinanderstehen.“, aber auch „Da im jetzigen Stadium der Norm noch wesentliche Änderungen möglich sind, beobachten wir, wie die zukünftige Norm aussehen wird. Davon abhängig sind ggf. mögliche Arbeiten an nationalen Abweichungen. WICHTIG für den Prozess ist, dass eine Kommentierung zu dem deutschen Entwurf (der eine frühere Version der zukünftigen Norm enthält) über den VDE Verlag von dem Gremium bewertet und entsprechend den Ergebnissen der Einspruchsberatung in die internationale Normung eingebracht wird.“

Auch von Seiten des VDE der Hinweis: Es ist nicht wichtig das möglichst viele Kommentare gemacht werden. Daher von uns: Wenn man kommentiert besser ausführlich und mit guten belegen um zu überzeugen.

Hier die Anleitung zum Kommentieren.
1. Einloggen / DIN VDE 0100-751 (VDE 0100-751) suchen
2. Stelle 751.550.101.1 suchen
3. auf Kommentar Symbol klicken
4. höflichen Kommentar eingeben

Die Stelle im Entwurfsportal findet ihr am besten über diesen Link: https://www.entwuerfe.normenbibliothek.de/vde-xaveropp/entwurfsportal/start.xav/1100745

In einem Musterkommentar könnte stehen:

“Die feste Zuordnung des Stromkreises ist bei Erzeugungsanlagen,  mit einer maximalen Scheinleistung von 800VA nicht nötig. Zusätzlich kann der Anschluss bei Stromerzeugungseinrichtungen, welche der Produktnorm VDE 0126-95 (Schukostecker) entsprechen, auch nach den Vorgaben der VDE 0126-95  ausgeführt werden.”

Auch in den Normvorschlägen der internationalen Elektrotechnischen Komission fehlt bisher ein Verweis auf Ausnahmen bei Steckersolargeräten, das könnte international die Ausbreitung deutlich erschweren. Das ist umso verwunderlicher, als das nach SolarPower Europe Bericht „Solar for all – a deep-dive on a fast-emerging PV segment“, Steckersolargeäte ja in verschiedenen Ländern legal sind, es also dafür auch technische Normen geben muss, also etwa in Österreich, Spanien, Frankreich, Litauen, Griechenland, Slowenien, Portugal, Belgien und der Schweiz.

  • Etwa in der Schweiz:: “Plug-&-Play- Photovoltaikanlagen – Begrenzung der Leis-tung freizügig steckbarer Photovoltaikanlagen, Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Bulletin 7 / 2014)”
  • Italien:  “pubblicata sul sito www.arera.it in data 05 agosto 2020 Delibera 04 agosto 2020 315/2020/R/eel”
  • Österreich: “Technische und Organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR), Teil D, Hauptabschnitt D3”
  • Niederlande: “praktijkrichtlijn bij NEN 1010 NPR 5310 Blad 6 5 Aansluiten van PV-systemen”

Wenn nun die IEC eine neue Steckernorm (IEC IEC 60364-7-751 ED) beschließt in der Einspeisung ausgeschlossen wird, dann wird das sicher auch die Nutzung von Steckersolar in vielen weiteren Ländern der Welt hemmen. 

Ob das ganze nun ein Versuch ist der Gegner von Steckersolar über die Hintertür einer anderen Norm Solar mit Schukostecker unmöglich zu machen, darüber kann man nur spekulieren. Allerdings vielen Kommentare die in die Richtung gingen, etwa in der Einspruchsberatung des DKE/K 373 Photovoltaische Solarenergie-Systeme im Dezember 2024.


Wir haben dem VDE eine entsprechende Presseanfrage geschickt und hat heute am 11.6. auch geantwortet! Die Antworten sind rot hinterlegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite derzeit an einem Artikel für unser Blog über die geplante Änderung des DIN VDE 0100-751 (VDE 0100-751): 2025-05. Bitte behandeln sie diese E-Mail daher als Presseanfrage. Der Balkon.Solar e.V. betreit ein Blog und die “Steckersolar Zeitung”, welche beide die Anforderungen nach § 4 (3) (HPresseG) erfüllen.

Dort heißt es unter: 

„751.550.101.1
Die Stromerzeugungseinrichtung muss über einen fest zugeordneten Stromkreis mit der Schaltgerätekombination verbunden sein, entweder:
– fest angeschlossen, oder
– über eine spezielle Steckvorrichtung, die mit keiner nationalen Konfiguration auf Basis von IEC 60884-1, IEC 60320 (Reihe) oder IEC 61535 kompatibel ist, die für andere Anwendungen verwendet wird und zu keinem Zeitpunkt Zugang zu aktiven Teilen ermöglicht, auch nicht im ausgesteckten (abgekoppelten) Zustand.“

Soweit ich das lese bedeutet, dass das ein Steckersolargerät nicht mit einem Schukostecker über eine Außensteckdose, an der ggf. auch andere Verbraucher hängen, angeschlossen werden darf.

Oder ist es so, dass die geplanten Änderungen in der neuen Steckersolarnorm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024 vorgesehen Regelungen quasi als “lex specialis” die “lex generalis”, hier die generelle Norm schlagen und wenn in der DIN VDE V 0126-95 die Einspeisung über einen Schukostecker mit einer normalen Steckdose und einem Stromkreis mit weiteren Verbrauchen zulässig wäre, dies nach wie vor Normkonform?

Können sie bitte erklären, warum entsprechende Ausnahmen von der zuständigen Komission nicht bereits von sich aus eingearbeitet wurde?

Federführend bei der Norm-Erarbeitung ist die IEC. Da im jetzigen Stadium der Norm noch wesentliche Änderungen möglich sind, beobachten wir, wie die zukünftige Norm aussehen wird. Davon abhängig sind ggf. mögliche Arbeiten an nationalen Abweichungen. 

Vielen Dank für die Beantwortung ihrer Fragen bereits im Vorraus.

Ich würde den Artikel dann im Laufe der Woche, aber spätestens Mittwoch oder Donnerstag um ihre Antworten ergänzen wollen.

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Müller
Balkon.Solar e.V.

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