Balkon.Solar e.V. zum Inkraftreten des Rechts auf Solar für Mieter:innen am Donnerstag 17.10.24

Balkon.Solar e.V. zum Inkraftreten des Rechts auf Solar für Mieter:innen am kommenden (morgen) Donnerstag 17.10.2024

Der Balkon.Solar-Verein informiert in seinen Webinaren über die neue Rechtslage: Mi, 23. Oktober 2024 19:00 – 21:00 Anmeldung über:  https://balkon.solar/news/2024/02/06/webinare-2024/

Am 23.10.2024 um 16:00 im EWS Store Freiburg, gegenüber dem Hauptbahnhof lädt der Balkon.Solar-Verein zu einer Feier mit Kaffee und Kuchen. Zu Beginn der Feier informieren wir anwesende Pressevertreter über das Recht auf Solar. 

Freiburg (17.10.24), der BalkonSolar e.V., ein Vorkämpfer für die Nutzung von Steckersolargeräten – nicht nur am Balkon – ist erfreut über das heute in Kraft getretene “Recht auf Solar” für Mieter:innen.

“Der neue § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt Mieter:innen das Recht, am Balkon oder an der Fassade oder auch auf dem Flachdach ihres Hauses ein Steckersolargerät anzubringen. Der Mieter muss zwar vorher um Erlaubnis fragen, aber der Vermieter dürfte das nur mit sehr guter Begründung verbieten. Auch Auflagen wie eine Befestigung durch einen Handwerker, ein E-Check der Wohnung oder eine Beschränkung auf nur bestimmte besondere Solarpanels sind nicht zulässig.”, erklärt die Vorsitzende des Balkon.Solar e.V. Simone Herpich (Klimawissenschaftlerin).

Einige große Vermieter in der Region haben bereits angekündigt, ihre Auflagen-Praxis zu überarbeiten und der Gesetzeslage anzupassen.

Sebastian Müller: “Mieter:innen wissen um ihre Rechte bescheid und lassen sich ihr Recht auf Teilhabe an der Energiewende, aber vor allem auch auf Geldsparen durch günstigen Strom, nicht nehmen. Vermieter, die hier ungerechtfertigte Auflagen machen, riskieren einen enormen Schaden ihres Ansehens und Niederlagen vor Gericht.” 

Er verweist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen gewonnenen Musterprozesse der Deutschen Umwelthilfe zu dem Thema: “Und das noch nach der alten Rechtslage”

In Deutschland sind derzeit über 700.000 Steckersolargeräte in Betrieb, wahrscheinlich eher über 2 Mio Geräte, da trotz Vereinfachung bei der Anmeldung viele Geräte nicht angemeldet werden. Besondere Gefahren sind dem Balkon.Solar-Verein, der die Situation genau im Blick hat, nicht bekannt. 

Die Preise sind weiterhin sehr attraktiv. Beim Freiburger Händler Solisar.Solar kostet etwa ein Set mit zwei Solarpanels, 800 Watt Wechselrichter und Aufhängung um die 500 EUR.  Auch an anderen Stellen gibt es günstige Angebote.

Der Balkon.Solar-Verein rät, Angebote zu prüfen. Es sollte auf jeden Fall immer ein Markenwechselrichter genutzt werden, der auch lange hält. Eine umfassende Bestenliste findet sich auf balkon.solar/wechselrichter Bei der Aufhängung sollte man die Anleitung beachten. Aufhängungen gibt es inzwischen für zahlreiche Balkon Arten. Eine Übersicht findet sich auf https://balkon.solar/montage/

Die Experten des Balkon.Solar-Vereins raten Mietern bei der Information des Vermieters zum Nutzen des Musterschreiben, welches es kostenfrei auf der Website des BalkonSolar Vereins gibt. Dort ist auch eine Fristsetzung enthalten, damit eine Aufstellung nicht durch endlose Verschleppungstaktik verzögert werden kann. 

Angesichts des Erfolgs „bei „Recht auf Solar“ lädt der Balkon.Solar-Verein zu einer kleinen Feierstunde im EWS Store gegenüber dem Haupbahnhof Freiburg.

Weitere Infos zum Recht auf Solar: https://balkon.solar/rechtaufsolar/
Für Rückfragen: Sebastian Müller, sm@balkon.solar

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