Hier haben wir einige weiterführende Links zum Recht auf (Stecker-) Solar am Balkon und anderswo gesammelt. Es finden sich auch die Musterbriefe an den Vermieter, Musterbeschlüsse für die Wohnungseigentümergemeinschaft und Vorschläge für Nutzungsvereinbarungen. Das Recht in Bildern erklärt Der Bundestag hat am 4.7.24 ein „Recht auf Steckersolar“ beschlossen. Der Bundesrat hat am 27.9.24 keinen Einwand erhoben. Am 3.10.24 trat der neue § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsrecht) in Kraft. Mieter Der neue § 554 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der im Mietrecht Stecker-Solar gleichstellt mit Barrierefreiheit oder Wallboxen, lautet im Wortlaut: “(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.” Muster für eine Nutzungsvereinbarung Wohnungseigentümergemeinschaften Gleichermaßen ist im Wohnungseigentumsgesetz für WEG geregelt: § 20 Absatz 2 Satz: (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,3. dem Einbruchsschutz, 4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität5.) der Stromerzeugung durch … Recht auf Solar weiterlesen
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