Normänderung für Steckersolar – Was muß ich wissen

Letzten Freitag wurde die Endwurffassung der neuen Steckersolar Norm DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06 vom VDE veröffentlicht. Um Zugriff darauf zu bekommen, kann man sich dort kostenlos registrieren und in der achtwöchige Einspruchsphase, bei der sich jeder beteligen kann, inhaltliche Änderungen an der Norm vorschlagen. Bitte macht davon gebraucht. Auf twitter rumranten bringt gar nix.

Wir sind gemeinsam mit den anderen Mitwirkenden der AG Balkonkraftwerk dabei, sämtliche Verbesserungsvorschläge zusammenzutragen.

Zu den derzeit geltenden Grenzen und Regelungen, findet ihr in diesem Artikel auf unserem Blog Hinweise.

Um mal die Gemüter zu beruhigen: Die Begrenzung der Leistung eines Balkonkraftwerks hat Sicherheitsgründe. 

Die Leitungen im Haushalt werden durch die Sicherungen vor zu großer Belastung geschützt. Zu stark belastete Leitungen werden heiß, was dem Kabel schadet und sogar zum Brand führen kann. Zieht man zu viel Strom, schaltet die Sicherung darum den jeweiligen Stromkreis ab. Dabei kann sie natürlich nur den Strom messen, der durch sie durch fließt. Speist man nun irgendwo innerhalb des Haushalts Strom ein – etwa mit einem Balkonkraftwerk – und dieser wird im Haushalt direkt verbraucht, dann bekommt die Sicherung das nicht mit. Daher kann man theoretisch am selben Stromkreis, in den man einspeist, mehr Strom überleiten, als die Sicherung normalerweise zulassen würde – den von der Sicherung plus den von der Einspeisung. Das ist bis zu einem gewissen Maß kein Problem, da die Leitungen eine Toleranz haben, die über dem Wert der Sicherung liegt. Wie hoch diese Toleranz ist, hängt von ihrem Alter und der Qualität des Leitungsmaterials und auch von der Umgebung ab. Läuft die Leitung etwa durch eine Dämmung, dann kann die Temperatur nicht weg sondern staut sich, was zu schnellerer und stärkerer Erwärmung führt.

Geht auf das Entwurfsportal und macht dort Eingaben!

Die Festlegung der Leistungsgrenze von 600 W erfolgte durch den VDE. Bei diesen Festlegungen, oder eben „Normen“ können alle mitmachen, die ausreichende Fachkenntnis haben. Da die Arbeit an den Normen allerdings Zeit und mitunter Nerven kostet, sind die Mitarbeitenden oft von Industriunternehmen abgestellte Mitarbeiter, die natürlich auch eigene Ziele verfolgen.

Diese Grenze wurde erstmals 2018 in einer Arbeitsrichtlinie für das Stromnetz (VDE AR-N-4105) bei 600 Watt gesetzt (eigentlich 600 VA aber das ist nicht so wichtig). In dieser Richtlinie sind auch noch viele andere Regeln enthalten, an die sich Hersteller, Elektriker, Netzbetreiber und alle anderen halten müssen, wenn es nicht zu Problemen im Netz kommen soll. Bei den 600 Watt hat man sich an Grenzwerten aus anderen Ländern orientiert.

Später wurde in mehreren Studien, ( “Faktencheck vom anderen Normungsexperten”, von Dipl.-Ing. Ralf Haselhuhn in “Das Elektrohandwerk” 17/22 unter: https://www.elektro.net/122311/balkonkraftwerke-in-der-diskussion/ oder  des Photovoltaik-Instituts Berlin,nachgewiesen, dass eigentlich erst ab etwas über 700 Watt Probleme auftauchen können und dann auch nur, wenn diese Leistung dauerhaft (über mehrere Stunden) eingespeist wird und zugleich eben die volle Leistung über die Sicherung aus dem Netz gezogen wird und die Leitung ungünstig verlegt ist. Teilweise belegen einschlägige Studien, dass auch bei sehr alten Leitungen und Verteilern aus Aluminium keine Risiken an Kontaktpunkten entstehen. Tatsächlich ergaben Messungen sogar eine Reduktion der Belastung.

Die Aufgabe, die derzeit teils widersprüchlichen Regelungen mit einander abzugleichen, liegt nicht beim Nutzer sonden beim VDE und der Bundesnetzagentur, welche das Marktstammdatenregister betreibt.

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