Unsere Ortsgruppe Mainz hat einen offenen Brief an die neue Geschäftsführerin der Wohnbau Mainz geschrieben, zusammen mit UrStrom, Greenpeace Mainz-Wiesbaden und
Netzwerk.Rheinland-Pfalz-solar.de um zu Bitten den derzeitigen
Umgang der Wohnbau Mainz mit Steckersolargeräten grundlegend zu überprüfen. Nach
unserer Einschätzung stehen die aktuell veröffentlichten Anforderungen und Auflagen in
wesentlichen Punkten nicht im Einklang mit dem gesetzgeberischen Ziel, Steckersolar für
Mieterinnen und Mieter zu erleichtern.
Seit der Änderung des § 554 BGB besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Gestattung von
baulichen Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte; Ablehnungen und
Auflagen müssen sich daher am Maßstab der Zumutbarkeit und Erforderlichkeit messen
lassen.
Die Wohnbau Mainz macht teils so hohe Auflagen, dass sie für Mieter nicht zu erfüllen sind. Das auf der Wohnbau-Webseite formulierte pauschale Verbot von Energiespeichern
überzeugt uns ebenfalls nicht. Bereits im Oktober 2025 wurde der Umgang der Wohnbau Mainz mit Steckersolargeräten in einem offenen Brief öffentlich beanstandet. Umso mehr hoffen wir, dass mit dem Wechsel in der technischen Geschäftsführung ein Neuanfang möglich wird.
