Wir waren im DGS Seminar Die neue VDE AR-N 4105 – Auswirkungen für die PV-Umsetzung“ am 18.03.2026 und haben fleißig zugehört. Zunächst die Norm hat viele Auswirkungen, die gar nichts mit Steckersolar, sondern wesentlich größeren Anlagen zu tun haben.
Die neue VDE AR-N 4105 bringt nun etwas mehr Klarheit: Zum einen werden Steckerspeicher ohne Photovoltaik nun ausdrücklich berücksichtigt. Damit erkennt die Richtlinie eine Gerätekategorie an, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Jetzt muß noch das Gesetz nachziehen und auch hier die Anmeldung vereinfachen.
Zum anderen wird auch der Schukostecker akzeptiert – sofern das Gerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Auch das ist nach dem Kampf um die VDE V 0126-95 einfach die Anerkennung dieser. Wir warten jetzt noch auf eine neue VDE 0100-551-1 Installationsnorm, die diese Änderungen auch anerkennt.
Bisher melden viele Nutzer:innen von Steckerspeichern den nicht an, auch weil das eigentlich nur Elektriker können und Teils Netzbetreiber dann wenn sie von der Anmeldung erfahren, dumm machen.

Wir können jetzt davon ausgehen, dass die Norm auch die Anmeldung durch den Kunden – eben nicht Elektriker – erlaubt, die größer sind als 2000 Wp. Denn durch SAS neue Musterformular können Nutzer selbst Anlagen anmelden, deren Modulleistung über 2.000 Watt hinausgeht.
Aber zwischen Anmelden und normkonform betreiben gibt es halt einen Unterschied und die Regelungen der neuen Stekersolarnorm setzt auch diese Anwendungsregel nicht außer Kraft.
Die VDE-AR-N 4105 ist eine Anwendungsregel und keine Norm (auch wenn sie beim VDE auf der Webseite unter „Normen“ einsortiert ist). Der VDE schreibt selbst:
„VDE-Anwendungsregeln sind technische Regeln, die Verfahren […] definieren.“ Daher bieten sie einen Maßstab wie eben das Verfahren der Anmeldung diverser Erzeugungsanlagen zu laufen hat. Im Gegensatz dazu ist eine Norm „[…] ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt“.
Aber die kombinierte Leistung der Steckersolar-Steckerspeicher-Kombination darf auch nicht mehr als 800 Watt betragen. Nun gibt es
Darüber hinaus scheint diese Einspeisung über einen normalen Schukostecker auch für anderen Anlagen, etwa Kleinwindgeräte möglich zu machen. Da gibt es wohl eine Liste in der Norm, aber Norm lesen bedeutet entweder teuer bestellen oder in die Hochschule Offenburg fahren und uns da an den einen Arbeitsplatz in der Bücherei setzen, wo wir die lesen dürfen.

Neben den Änderungen für Steckersolar gibt es nun auch Vereinfachungen etwa im Bereich des Umgangs mit Bidirektionalen Auto-Laden bzw. Vehikel to Grid. Bei DC-gekoppeltem Fahrzeugen ist dies nicht Bestandteil der „Einheit“, daher mann muss nur einen Nachweis über die Wallbox führen. Bei DC-gekoppeltem Fahrzeugen werden aber Fahrzeug und Ladestation zu einer Speicher „Einheit“, was schwierig ist. Weil das Auto fährt ja irgendwann weg und dann kommt ein Anderes und da ist die Norm scheinbar nicht fertig.
Es gibt auch neue Regelung zur Nulleinspeisung und zu unterschiedlichen Nachweisen, etwa bei für rückspeisefähige Ladeeinrichtungen.

