Zählerschrank verplombt was tun?

Immer wieder werden wir mit Anfragen konfrontiert, in denen Menschen einen neuen digitalen Zähler – noch kein Smart Meter mit Smart Meter Gateway – bekommen und dann der Elektriker vom Stadtwerk, den Zählerkasten, verplombt. Unklar bleibt oft, warum er das tut.

Schöne Übersichtsseite der EnBW: https://www.netze-bw.de/zaehler/stromzaehler

Zwar müssen/dürfen Stromleitende Teile nicht zugänglich sein, aber auch in einem Zählerschrank, müssen Kabel isoliert werden und auch der Zugriff auf Teile der Installation vor dem Zähler und damit ggf. das Abzapfen von Strom wird so nur bedingt verhindert. 

Wir haben also rumgefragt. Die Bundesnetzagentur wollte anfangs nicht antworten und verweist uns auf die zuständige Landeseichbehörde, das wäre bei uns das Regierungspräsidium Stuttgart, die uns nun geantwortet hat:

Darf der Meßstellenbetreiber den Kasten um den Zähler einfach verplomben?
Die Anzeige des Messergebnisses muss für den Kunden klar und eindeutig ablesbar sein, unabhängig davon, ob die Werte fernabgelesen werden können. Die Sichtanzeige muss ohne Hilfsmittel für den Kunden zugänglich sein. Eine Verplombung des Kastens durch den Messtellenbetreiber obliegt nicht der Überwachung der Eichbehörde, darf aber die Einsehbarkeit bzw. den Zugang zu den Messwerte nicht behindern.

Will heißen: ich muss zumindest von außen erkennen können was auf dem Zähler steht, das wird bei einigen verplombten Zählerschränken schon schwierig.

Auf zweite Nachfrage antwortete dann die Bundesnetzagentur:

“nach § 61 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat der Messstellenbetreiber grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig jederzeit u.a. Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie über die tatsächliche Nutzungszeit erhält. Nach § 34 MsbG gilt die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine Anwendung auf einem mobilen Endgerät beispielsweise einer App, eine Anwendung in einem Online-Portal oder eine lokale Anzeigeeinheit (sog. TruDi) als Standardleistung des Messstellenbetreibers. Einen Anspruch auf die Auslesung mittels eines Lesekopfs gibt es nach dem MsbG nicht.”

Zumindest scheint es so, als ob man keinen Anspruch hätte auf das Auslesen über die so populären Leseköpfe, mit denen man die Verbrauchsdaten einfach in das eigene Smart Home System übertragen kann. Aber man hat einen Anspruch darauf, die Daten zu bekommen. 

Jetzt könnte man natürlich die Plombe einfach entfernen, wegwerfen, sich möglichst dabei nicht filmen und wenn jemand fragt behaupten, man sei halt in den Keller gekommen und hätte gesehen der Zähler fehlt. Wahrscheinlich passiert nichts.

Man kann auch beim Messtellenbetreiber die PIN für das Auslesen der Zählerdaten beantragen und darum bitten die Plombe zu entfernen. Ob der Messtellenbetreiber bzw. Netzbetreiber dieser Aufforderung nach kommt, ist unklar.

Wir beobachten das Thema weiter und schauen ob wir dazu auch eine Ausarbeitung anfertigen können und besseren Rat geben.

Die gennante TruDi Software gibt es scheinbar nur für Windows oder Linux und wie an daraus Daten für eine Hausautomatisierung raus bekommt, ist unklar. https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt2/fb-23/ag-234/info-center-234/trudi/trudi171.html

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