Wir bereiten zusammen mit dem Akkudoktor, Eigenenergiewende, MachdeinenStrom.de und einer Reihe von Wissenschaftlern eine Petition an den Bundestag vor um die Nutzung von Kleinspeichern Netz- und Systemdienlich zu gestalten und die Energiewende voranzubringen.
Man kann durchaus auch jetzt eine Petition machen, denn Petitionen unterliegen nicht dem Grundsatz der Diskontinuität. Das ist in § 125 S. 2 Geschäftsordnung des Bundestages ausdrücklich so bestimmt, folgt aber auch verfassungsrechtlich zwingend aus dem Umstand, dass die Petition sich nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Art. 17 Grundgesetz nur an die Institution „Volksvertretung“ richtet, daher an das Verfassungsorgan als solches, und nicht an das jeweilige mit einem befristeten Mandat ausgestattete Parlament.
Deshalb können wir sobald der Bundestag die Petition akzeptiert hat, jetzt die Unterschriften sammeln, politischen Druck auf alle Parteien aufbauen und entweder dafür sorgen, dass der alte Bundestag die Änderungen umsetzt oder auch der neue Bundestag es schnell tut. Auch hoffen wir, dass die Diskussion im Wahlkampf nicht zu unsachlich wird bei dem Thema.
Wir informieren hier, sobald man die Petition auf der Website des Bundestags unterzeichnen kann.
Petitionstext:
„Negative Strompreise und die Abregelung von Erzeugungsanlagen schaden Volkswirtschaft und Verbrauchern. Variable Netzentgelte, vergünstigte Smart-Meter-Gateways, Steuererleichterungen und Bürokratieabbau für Kleinspeicher mit und ohne PV-Anlage können dies verhindern und sorgen zugleich für faire Teilhabe an Netzsicherheit und Energiewende. Wir fordern, dass dieses Potenzial endlich gehoben wird!„
Begründung
Erneuerbare Energien nutzen statt abregeln
Die netzdienliche Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien trägt dazu bei, dass ihr Anteil an der deutschen Stromversorgung insgesamt weiter steigen kann. Kleinspeicher können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Wenn Nutzer von Kleinspeichern und Steckerspeichern – auch ohne PV – dank Entbürokratisierung, fairer Entgeltsystematik, einfachem Zugang zu Smart Metern und Steuererleichterungen Anreize bekommen, ihren Strom dann zu nutzen, wenn es sich wirtschaftlich für sie lohnt, senkt das nicht nur Kosten, es stabilisiert zudem das Netz und vermeidet negative Strompreise. Kleinspeicher bieten den Vorteil, dass sie schnell und unbürokratisch installiert werden können. Jede:r mit einer Steckdose kann damit einen Beitrag zu einer stabilen Energieversorgung leisten und davon profitieren.
Wir fordern, dies durch folgende Schritte zu gewährleisten:
- Variable Netzentgelte
Derzeit können nur Anlagen, die §14a EnWG unterliegen, zeitvariable Netzentgelte nutzen. Es braucht eine Öffnung für Kleinspeicher mit und ohne PV-Anlage. Ohne diese ist deren netzdienliche Nutzung nicht realisierbar. Dynamische Tarife allein genügen nicht, da die Verluste beim Laden und Entladen kleiner Speicher die potenzielle Ersparnis stark mindern.
Unsere Simulationen zeigen, dass ein Kleinspeicher (1 kWh Kapazität pro 1000 kWh Jahresverbrauch) auch ohne PV durch variable Netzentgelte die Stromkosten um etwa 20 % senken und eine realistische Amortisationszeit von 3–5 Jahren erreichen kann.
Künftig können ortsvariable Netzentgelte die Flexibilitäten dieser Kleinspeicher zur Reduzierung von Redispatch-Kosten und Netzengpässen beitragen. - Vereinfachte Energiemessung
Betreiber netzdienlicher Kleinspeicher bekommen ein Anrecht auf ein Smart-Meter-Gateway zu reduzierten Preisobergrenzen. Dies ist ein angemessener Ausgleich für die freiwillige Beteiligung an der Netzstabilisierung und beschleunigt den Rollout.
Das BSI/BNetzA sollte für diese Anwendungen zudem die Zertifizierung vereinfachter Smart-Meter (z. B. via IR-Schnittstelle) ohne Rückkanal prüfen.
Eine Steuerung der Geräte nach §14a ist zu vermeiden, denn diese hebt die Effekte wieder auf. - Steuererleichterungen
Die Ausweitung des Nullsteuersatzes bei der Umsatzsteuer soll auf netzdienliche Kleinspeicher, unabhängig von einer vorhandenen PV-Anlage, ausgeweitet werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau dieser Technologie voranzutreiben und besonders für Mieter:innen wichtig, da sie häufig keine Chance haben, eine PV-Anlage oder ein Balkonkraftwerk zu betreiben.
Regulatorische Gleichstellung mit Steckersolargeräten
Steckerfertige Kleinspeicher mit derselben Einspeiseleistung wie Steckersolargeräte (800 VA) sollen auch bei Anmeldung, Zählertausch, Zusammenfassung etc. selbigen gleichgestellt werden. Ihr breiter Einsatz reduziert die Belastung der Netze und Steckersolargeräte werden heute bereits häufig mit Speichern ausgestattet. Die Angleichung ist daher überfällig.