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Über fragdenstaat.de hatte ein Aktivist aus dem Umfeld des Klimacamps die Stadt am 16. Juli 2023 gebeten, Dokumente zum Solarausbau auf städtischen Dächern zu übersenden:
Konkret ging es dabei um:
- Eine Übersicht über die aktuell installierten PV-Anlagen auf städtischen Dachflächen unter Angabe üblicher Daten, wie installierter kWp, jährlicher Erzeugung seit Inbetriebnahme, dem Eigenstromanteil und dem Datum der Inbetriebnahme in wenn möglich maschinenlesbarer Form
- Eine Übersicht über aktuell in der Planung befindliche Anlagen, wie auch Dachflächen, die bereits für den PV-Zubau unter der Angabe von Gründen ausgeschlossen werden konnten.
- Sofern diese Information vorliegt, gibt es eine Übersicht über die jeweiligen Dachflächen und deren potentiell für PV nutzbare Dachfläche.
“Alle diese Informationen unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg, es gibt keinen Grund diese geheim zu halten und sie wären um die aktuelle Debatte um die Beschleunigung des Solarausbaus in Freiburg sehr hilfreich.”, so Sebastian Müller vom BalkonSolar Verein, der die Klage unterstützt.
Es wäre also für die Stadtverwaltung ein einfaches gewesen, diese Informationen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Trotz Mahnung am 21.8, 4.9., 25.9., 6.10. und zuletzt am 29.10. hat die Stadtverwaltung auf diese Anfrage noch nicht mal reagiert.
Laut dem Energiebericht von 2019 sind zum jetzigen Zeitpunkt 5 PV-Anlagen mit 883 kWp auf den stadteigenen Dachflächen aufgeführt, von denen die letzte laut Bericht Dez. 2018 in Betrieb ging. Seither ist viel passiert und die Vorgaben wurden vereinfacht, aber leider hat die Stadtverwaltung bisher keine Daten geliefert.
“Städtische Gebäude, wie Schulen, Kindergärten und Stadtteilzentren bieten für den beschleunigten PV-Ausbau ein großes Potential. Gerade in den Bereichen, in denen die Stadtverwaltung direkt auf einen beschleunigten Solarausbau hinwirken kann, sollte sie dies tun.” so Jonathan Sauer vom Klimacamp Bündnis
Deshalb hat der Kläger, unterstützt vom BalkonSolar Verein am 11.12.23 Klage gegen die Stadtverwaltung eingereicht, um die entsprechenden Dokumente zu bekommen. Wir gehen davon aus, sehr gute Chancen auf die Herausgabe der gewünschten Informationen zu haben, denn es besteht ein Anspruch gemäß § 1 Abs. 2 LIFG Baden-Württemberg bzw. § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG oder § 2 Abs. 1 VIG. Es handelt sich hierbei im Grundsatz um einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationszugang, der von “jedermann” geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 C 1/14 –, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 – 7 C 29/17 –, juris Rn. 14). Bei den begehrten Informationen handelt es sich um amtliche Informationen bzw. Umwelt- oder Verbraucherinformationen und der Antrag wurde bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt. Es greifen auch keine Ausschlussgründe, die dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehen könnten. Die Behörde, der es obliegt, das Vorliegen von Ausschlussgründen darzulegen, hat sich in angemessener Frist sachlich hierzu nicht positioniert. Im Übrigen ist das Eingreifen potentieller Ausschlussgründe nicht ersichtlich. Jedenfalls überwiegt das Informationsinteresse.
https://fragdenstaat.de/anfrage/photovoltaik-staedtische-dachflaechen/#nachricht-819737
Update 23.1.24
Im Nachgang der Pressemitteilung haben sich unterschiedliche Medien gemeldet und die Stadt Freiburg hat einen Großteil der angefragten Informationen übermittelt.
Aus den Daten lassen sich etwa die größten Verbraucher sehen (etwa das Berufsschulzentrum, die Messe und das Eugen-Keidel-Bad). Dazu gibt es auch eine Liste der Dächer die sich nicht eigenen. Sowie eine Übersicht der laufenden Projekte.
Daneben gibt es noch eine weitere Anfrage mit dem Energieverbrauch der städtischen Gebäude: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldezahlen-energieverbrauche-klimag-bw/#nachricht-868221 auch die wurde inzwischen beantwortet.
Spannend ist, das nahezu alle Gebäude der Stadt mit Gas beheizt werden und das etwa das Verwaltungsgebäude am Karlsplatz ein großer Wärmeschlucker zu sein scheint. Man sieht auch welche Objekte im Vergleich mit ähnlichen Objekten sehr viel Wärme verbrauchen, da sticht etwa das Hallenbad Hochdorf ins Auge das 143% vergleichbarer Objekte braucht, der mit Flüsiggas beheizte Abenteuerspielplatz Drachennest in Weingarten mit 589% (!), ähnlich groß ist der Verbrauch beim Thermalbad 552% (was wohl an der Saunalandschaft liegen dürfte, dennoch erscheint das viel), aber auch die Ortsverwaltung Lehen braucht 100% mehr als vergleichbare Verwaltungsgebäude.
Die Daten sind noch nicht eingeordnet, vielleicht gibt es etwa im Spielplatz Drachennest keine Stromanschluss, sonst könnte man dort bei den ggf. kleinen Flächen eines Bauwagens ja mit einer sehr günstigen Luft-Luft-Wärmepumpe heizen.
Allerdings hat die Stadt Verwaltung ein sehr spannendes Gutachten nicht rausgerückt: „Dem GMF liegt eine „Machbarkeitsstudie zur Photovoltaiknutzung in 37 Liegenschaften der Stadt Freiburg i.Br.“ aus dem Jahr 2019 vor. Sie können im Rathaus im Stühlinger Einsicht in die Studie nehmen. Gerne können Sie sich dafür über die E-Mailadresse XXX an uns wenden. Wir werden anschließend zur Terminvereinbarung auf Sie zukommen.“
Diese Studien hätten wir noch gerne und würden nicht nur Einblick nehmen wollen. Dann würde sich auch die Klage erübrigen. Auch weil sich die Frage stellt, ob nicht Flächen, die die Stadt nicht selbst mit PV versorgen will, nicht vielleicht ein örtliche Solargenossenschaften abgegeben werden könnten.
Gerne drauf klicken, dann wird die Karte größer:
Für Rückfragen: Sebastian Müller, sm@balkon.solar,