Haus und Grund bestätigt Position des BalkonSolar eV: sachlich nicht begründbare Zusatzforderungen, wie eine Fachunternehmererklärung, sind unzulässig!

Selbst Haus und Grund (Südbdaen) muss in der aktuellen Ausgabe der Freiburger Hausbesitzer Zeitung (S.17, PDF) einräumen, dass:

„Vorgaben dürfen nicht so weit gehen, dass das Vorhaben praktisch unmöglich wird; sowohl im WEG als auch im Mietrecht ist klargestellt, dass Vorgaben ein Balkonkraftwerk nicht „unterbinden“ dürfen (…)

Quelle: https://www.hausundgrund.de/verein/freiburg/sites/default/files/2026-05/FHZ%20Juni%202026.pdf S.17 und folgende

Ein bloßer Hinweis auf „Haftungsrisiken“, „Verkehrssicherungspflichten“ oder „optische Beeinträchtigung“ ohne konkrete Darlegung reicht nicht, um die Erlaubnis (für ein Steckersolargerät) generell zu verweigern.
(…)
AGB Klauseln mit generellem Verbot sind unwirksam
(…)
wirtschaftlich oder sachlich nicht begründbare Zusatzforderungen (etwa überhöhte Kautionen oder alleinige Beauftragung eines bestimmten Unternehmers ohne Not) wären unzulässig.”

Wichtig ist aus unserer Sicht: Es gibt keine Möglichkeit des Vermieters eine Fachunternehmererklärung vorzuschreiben, daher einen Handwerker, der das anbringt. Der Mieter muss allerdings klar mache, dass er es selbst fachgerecht (= ordentlich) angebracht hat. Das ist in der Regel bei Beachtung der Bedienungsanleitung aber möglich. Im Zweifel eben mit Fotos dokumentieren.

Siehe zu diesem Thema auch:

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