FAQ zur neuen SteckerSolar Norm

Die neue Steckersolar Norm wirft eine Reihe von Fragen auf. Wir haben diese Fragen von Seminarteilnehmenden, Social Media Kommentare, aus unserem Verein gesammelt und versucht zusammen mit Christian Ofenhäusle vom Bundesverband Steckersolar zu beantworten.

Wir waren auch auf das vom VDE Angekündigte FAQ und deren Anwenderhinweise. Diese sind für „Mitte Dezember“ angekündigt.


Darf ich weiterhin mein Steckersolargerät selbst zusammenstellen?

Ja, denn die Norm wendet sich nur an Hersteller und ihre Erfüllung ist optional.

Welche Haftung übernehme ich, wenn ich selbst “Hersteller” bin?

Die für die gemachten Angaben im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

Kann mir der Netzbetreiber über die TAB ein normkonformes Gerät vorschreiben?

Nein, denn die Anmeldung beim NB ist nicht mehr erforderlich, folglich kann er auch nichts fordern. Zudem sind Produktnormen keine Installationsnormen und daher nicht für die TAB relevant.

Wieso soll es für reine BKW – Betreiber „keine Pflicht zur Einhaltung der Norm“ geben?  § 8 Abs. 5a EEG verweist auf die „für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen?

Produktnormen fließen nicht in die TAB ein, denn sie sind nicht für die Ausführung des Netzanschlusses maßgeblich.

Wieso divergiert AR-N-4105 und Produktnorm zwischen der PV-Anschlussleistungen? 

Weil die 4105 noch nicht upgedated ist. Dort ist ja noch mehr anzupassen.

Wieso ist laut AR-N-4105 Schuko nicht zulässig, jedoch wenn ein Händler das Gerät zusammenstellt, dann schon? Wie lässt sich das argumentativ auch in einer nicht fertig gekauften Anlage umsetzen?

Weil die 4105 älter ist als die Produktnorm. Wird aber voraussichtlich 2026 angepasst.

Sind Spezial-Schukostecker erforderlich, wenn der Wechselrichter über vorschriftsgemäßen NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) verfügt?

Ja, die Vorgaben für den Wechselrichter ohne Sonderstecker sind komplexer.

Sind Wechselrichter ohne NA-Schutz überhaupt als Balkonkraftwerk zugelassen?

Nein. 

Ist die DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 überhaupt schon rechtskräftig beschlossen oder ist sie noch immer nur ein Vorentwurf, “in Vorbereitung” (“VDE V”)?

Es ist kein Gesetz. Rechtskräftig ist also der falsche Begriff. V bedeutet Vornorm, nicht “in Vorbereitung”. Vornormen sind auch Normen. Daher, diese Norm gilt ab 1.12.25.

Wenn die Norm noch immer ein Entwurf ist – kann die Forderung nach solchem berührungssicheren Stecker noch aus der Norm entfernt werden?

Es ist kein Entwurf, also nein. V steht für Vornorm, diese gelten jedoch.

Welche Zertifizierung genau muss der Wechselrichter Hersteller erfüllen, wenn er normgerecht sein will? Wie erkenne ich einen normgerechten WR?

Der WR hat das normale 4105 Zertifikat. Für eine Normkonformität mit 0126-95 bei Nutzung eines normalen Schuosteckers, wird das ganze Gerät geprüft, nicht nur der Wechselrichter. Wenn berührungssichere Stecker verwendet werden, genügt ein Nachweis nach 4105 des Wechselrichters.

Gibt es für bereits im Marktstammdatenregister eingetragene BKW, die der neuen Norm “nicht entsprechen” (1,6KWp; 800VA WR; Schukostecker) eine Art “Bestandsschutz”?

Ja.

Ist die Forderung nach einem berührungssicheren Stecker bei einem nicht Stückgeprüften Wechselrichter überhaupt sinnvoll und notwendig?

Naja, Studien haben belegt, dass nicht alle Wechselrichter die 34V nach einer Sekunde einhalten. Wenn der Wechselrichter das doch tut (für jeden einzelnen zu prüfen), braucht es keinen Berührungsschutz. Allerdings ist die nicht Einhaltung lediglich für den Anwender gefährlich, sie führt nicht zu einem erhöhten Brandrisiko.

Gibt es solche Berührungssicheren Stecker?

Unseres Wissens nach, gibt es derzeit nur Seplugs. https://shop.seplugs.com/

Der BalkonSolar Verein hat mehrere Steckerhersteller angesprochen, aber noch keine hilfreiche Rückmeldung erhalten.

Welche Reaktionen können Vermieter aufgrund der neuen Norm ggf. zeigen? 

Einhaltung verlangen.

Können Vermieter nachfordern, dass eine bereits bestehende Anlage die Norm erfüllt?

Nein. Gestattet ist gestattet.

Kann ein Vermieter/ Versicherung die Produktnorm als Grundlage vorschreiben und wenn ja, wieso dann nicht, wenn alle Punkte auch beim Selbstbau eingehalten werden?

Wahrscheinlich Ja. Weil die Nachweispflicht dann beim Nutzer liegt und er quasi eine Herstellererklärung ausstellen müsste und damit die Haftung völlig bei ihm liegt und dann der Vermieter wieder keine Sicherheit hat. Allerdings werden das Gerichte entscheiden. Insbesondere wenn es länger keine solchen Geräte am Markt gibt.

Wenn meine Privathaftpflicht im letzten Jahr (nach Solarpaket I) bestätigt hat, dass das BKW unter den Versicherungsschutz fällt, ändert sich hier ggf., ändert sich durch die Norm etwas am Versicherungsumfang?

Nein. Enthalten bleibt enthalten. Andernfalls wäre es eine Änderung der Versicherungsbedingungen. Ohne Einwilligung nicht zulässig.

Es ist jedoch denkbar, dass für neue Anlagen die Einhaltung der Norm verlangt wird.

Ein Balkonkraftwerk-Set mit Speicher ist derzeit nicht Normkonform und damit für Mieter nicht geeignet? Richtig?

Falsch. Batterien sind nicht genehmigungspflichtig durch Vermieter, daher können auch Mieter diese nutzen. Entsprechende Klauseln in Auflagen dürften mietrechtlich nicht zulässig sein. Gerade das Thema Brandlast reicht als Begründung nicht aus, denn auch andere übliche Haushaltsgegenstände (Butter, Speiseöl, …) erzeugen erhebliche Brandlasten und bereits jetzt gibt es technische Geräte mit großen Batterien (alte Laptops, Tablets, Staubsaugerroboter, …) 

Einige Beispiel für Batterien, die im Haushalt üblich sind (keine Kaufempfehlung):

GerätetypGrößeLink
Staubsauger Roboter3200mAhhttps://www.amazon.com/dp/B0F2LZ3Z5L/ref=sspa_dk_hqp_detail_aax_0?psc=1&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9ocXBfc2hhcmVk
Fahrrad Akku13,6 Ah / 500 Whhttps://www.bosch-ebike.com/de/produkte/akkus/powerpack-rack
Laptop AkkuKapazität: 3450 mAh
Leistung: 49.7 Wh
https://www.akku.net/prod/1.10.m1807/akku-passend-fuer-laptop-fujitsu-lifebook-u747-t937-typ-cp721834-01/
Morrad Akku21 Ahhttps://cdn6.louis.de/manual/10057600_Technische%20Daten.pdf

Da es keine Norm gibt, gegen die Steckersolargeräte mit Speicher verstoßen können, sind diese auch nicht normwiedrig.

Wenn wir als Verein Bausätze zusammenstellen, dürfen wir dann in Eigenprüfung und ohne eine externe “Zertifizierung” eine Konformitätserklärung abgeben?

Theoretisch ja, auch ein Hersteller, der kostenlos seine Ware herausgibt, ist ein Hersteller. Aber damit gehen eben Pflichten einher. Wobei Eigenerklärung häufig vorkommen.

Wie kommt der VDE auf die Begrenzung von 960 Wp?

Im Normungsverfahren gab es eine Studie bzw PI Bericht (Abrufbar unter: https://solar.htw-berlin.de/publikationen/kurzbericht-steckersolar-800-w/ / https://www.pvplug.de/pi-berlin/):


“Die Kurzanalyse zeigt, dass die Analyse des PI Berichts weiterhin für die Bewertung von Steckersolar-geräten herangezogen werden kann. Die Erhöhung der Leistung von 600 W auf 800 W auf der einen Seite und der DC-Leistung auf 2000 W auf der anderen Seite haben nur geringfügige Auswirkungen auf die Ergebnisse. Hierbei lassen sich folgende Dinge festhalten:
1. Nur bei dauerhaft vollständig ausgelasteten Leitungen in Dämmung (rein theoretischer Fall) würde ein Steckersolargerät nennenswert zur Überbelastung beitragen. Je höher die Leistung (DC und AC), desto häufiger könnten dann kritische Ströme und Temperaturen erreicht werde. Die Temperaturen im Leiter bleiben unterhalb der Zündtemperatur würden jedoch zu einer beschleunigten Alterung führen. Es zeigt sich jedoch, dass selbst die Worst-Case Betrachtung keine statistisch signifikante Änderung der Anzahl an Bränden zur Folge hätte.
2. Bei einer normalen Nutzung gibt es keine signifikante Erhöhung der Leitertemperaturen. In Folge ist weder das Brandrisiko erhöht noch die Lebensdauer eingeschränkt.
Die datenbasierte Analyse dieses Berichtes unterstreicht damit, dass die bisherige Bewertung einer Bagatellgrenze von 800 W keinerlei Kompromisse zu Lasten der Sicherheit macht.” Dies ist die offizielle Studie mit 2000W Modulleistung der HTW“

Die Brandwahrscheinlichkeit erhöht sich leicht bei Dauereinspeisung von 800W. Auch wenn der Autor das als nicht statistisch relevant bewertet, hat es im Schlichtungsverfahren gereicht, um unsere Forderung nach den 2kW abzulehnen.

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