Sachverständigen Anhörung BalkonSolar im Bundestag

Interview mit unserer Vorsitzenden.

Unsere Vorsitzende Simone Herpich berichtet

Es war eine interessante Erfahrung und ich bin sehr gespannt, wie es weitergehen wird. Im Vorfeld habe ich unsere Positionen innerhalb der AG Balkonkraftwerk in mehreren Besprechungen diskutiert und abgesprochen. 

Wie ging’s los?

Am Anfang musste ich durch eine Sicherheitsschleuse, wie am Flughafen. Als alles durchleuchtet wurde und ich durch die Eingangstür getreten bin, hat mich sofort ein freundlicher Herr in Empfang genommen. Er hat mir den Weg zum Sitzungssaal gezeigt und erklärt, wo sich Toiletten und Garderobe befinden. 

Ich war bereits eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung da, außer mir war Herr Elzer bereits anwesend. Er ist Richter und auf Einladung der SPD hier. Wir haben uns kurz vorgestellt und kennengelernt.

Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, Stellvertretender Vorsitzender des 10. Zivilsenats, auf Einladung der SPD.

Sabine Schuhrmann, Rechtsanwältin beim Deutschen Mieterbund.

Nach und nach kamen immer mehr der geladenen Sachverständigen in den Raum. Besonders gefreut habe ich mich über Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin vom Wohnen im Eigentum e.V. und Sabine Schuhrmann, Rechtsanwältin beim Deutschen Mieterbund.

Sie wurden ebenfalls beide von der SPD eingeladen. Ich war auf Ladung der Grünen da, wie auch Herr Taube, Rechtsanwalt aus dem schönen Frankenland. Kurz vor Beginn der Anhörung kamen die Abgeordneten der verschiedenen Parteien dazu und dann ging es auch schon los.

Wie lief die Anhörung ab?

Wir Sachverständigen saßen in der Mitte des Saals, die Abgeordneten um uns herum. Die zwei Stunden der Anhörung waren in erster Linie dafür vorgesehen, dass jede:r Sachverständige ein kurzes Statement zur geplanten Gesetzesänderung abgibt und von den Partei anschließend Fragen an die Sachverständigen gestellt werden können. Es ist hier absolut üblich, dass die Fragen im Vorfeld abgesprochen werden und jede Partei nur die Sachverständigen befragt, die sie auch eingeladen haben. 

Simone Herpich, Vorstizende BalkonSolar trägt vor

Da als einzige Partei die AfD niemanden eingeladen hatte, hätte es theoretisch sein können, von ihrem Abgeordneten Herrn Jacobi befragt zu werden. In diesem Fall hätte ich ihn allerdings an seinen Parteikollegen Brandes verwiesen. Dieser hat noch letztes Jahr im Petitionsausschuss von seinem Balkonkraftwerk geschwärmt und ist die Bundesregierung angegangen, warum es die Vereinfachung dafür nicht längst gäbe. Er saß allerdings nur still im Raum. 

In der zweiten Fragerunde wurden mir zwei Fragen von Frau Bayram gestellt. Für jede Frage hatte ich zwei Minuten Zeit, diese zu Antworten. Als ich auf das Thema “Optik” zu sprechen kam, habe ich ein Beispiel aus dem Alltag herangezogen: Parkplätze für Autos sehen auch nicht schön aus, wir bauen sie aber trotzdem, weil der Nutzen im Vordergrund steht. Meine Analogien zu Autos verleitete die CDU/CSU-Fraktion bei der Anhörung offensichtlich dazu, lauter als sonst zu tuscheln und zu lachen. Das scheint ein Thema zu sein, bei dem sie sich besonders angesprochen fühlen.

Die ganze Anhörung war direkt zu Ende, als alle Fragen gestellt waren. Die meisten Abgeordneten sind gleich verschwunden, manche sind noch etwas geblieben und haben sich mit uns unterhalten. Freundliche Mitarbeiterinnen der Bundesregierung haben sich von uns verabschiedet und von ihren eigenen Erfahrungen mit Balkonkraftwerken in der Familie berichtet.  

Fazit

Schön zu sehen, dass die kleinen Solarkraftwerke am Balkon oder an allerlei anderen Orten so positiven Anklang finden. Jetzt muss nur noch das Gesetz diese positiven Alltagssituationen rechtssicher nachzeichnen und absichern. 

Expertenanhörung

Hier mal die restlichen Outtakes aus der Anhörung im Rechtsausschuss zu den Vereinfachungen zu BalkonSolar. Vor Beginn: Es ging auch um virtuelle WEG Versammlungen, das ist recht kontrovers und die Sachverständigen haben sich lang und viel dazu geäußert. Die Anhörung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-pa-recht-balkonkraftwerk-989314

Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, Stellvertretender Vorsitzender des 10. Zivilsenats, auf Einladung der SPD.

https://www.bundestag.de/resource/blob/989770/f205f2c54d75c08904d2f89c98127f88/Stellungnahme-Elzer.pdf

Martin Kaßler Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V

Dr. Valentin Todorow, Bundesrechtsanwaltskammer

Dr. Kai Warnecke, hausundgrund

traute sich auch nicht so richtig dagegen zu sein, will es aber auf Bereiche beschränken die selbst genutzt sind. Das ist im wesentlichen der #CDU Vorschlag: https://t.co/IjF6cCRG5J

Stellungnahme: https://t.co/EskJT7GKTR

Presseberichte

Die wohl wichtigste Änderung, die den 32-seitigen Entwurf (PDF) betreffen würde, bezieht sich auf die Ausdehnung des Anspruchs auf weitere PV-Anlagen. „Wir möchten auch, dass natürlich nicht nur Steckersolargeräte privilegiert werden, sondern alle Photovoltaikanlagen“, sagte Simone Herpich vom Verein Balkon.Solar.
(…) Unterstützung für diesen Vorschlag kam auch vom Berliner Richter Oliver Elzer: „Wenn man’s schon macht, dann macht doch auch bitte die gesamte Photovoltaik und die gesamte Solarthermie, das ist nicht schlimm.“ Denn das gehe „sowieso nur an den Stellen, wo ich als Eigentümer ein Gebrauchsrecht habe“.eine gute Zusammenfassung auf Golem: https://www.golem.de/news/bundestagsanhoerung-experten-fordern-rechtsanspruch-fuer-grosse-pv-anlagen-2402-182390.html

Veröffentlicht in Alle.

Ein Kommentar

  1. Was für ein kolossales Bullshit-Argument von Warnecke am Ende, dass MieterInnen die vermietenden EigentümerInnen zu etwas zwingen könnten, was die WEG nicht erlaubt!
    Falls (!) die WEG gute Gründe (und nur solche gelten!) hat, ein BKW zu verbieten (z.B. zeitnah anstehende technische Instandsetzung der Brüstungen wegen mangelhafter Starik), dann können vermietende EigentümerInnen selbstverständlich mit der selben Begründung die Installation vorerst untersagen. Der Gleichlauf existiert ja mit dem Gesetz! Im Gegenteil ist es der handwerklich schlecht gemachte Entwurf von CDU/CSU, der diese Diskrepanz zwischen Mietrecht und Wohneigentumsgesetz erzeugen würde, in dem er den MieterInnen alle Steckersolargeräte privilegiert, inklusive solche im Mietergarten oder geeigneten Fassadenteilen, den EigentümerInnen aber nur die an Balkon und Terrasse.

Kommentare sind geschlossen.