Überzogene Forderung durch den Vermieter*in?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kürzlich erfolgreich ein Mieterpaar aus Kiel bei ihrer Klage gegen überzogene Forderungen der Hausverwaltung zur Installation eines Balkonkraftwerks unterstützt. Die Vermieterin hat schnell eingelenkt: Das Balkonkraftwerk darf nun nach einjähriger Hängepartie endlich angebracht werden. Mittels Pressemitteilung hat die DUH zudem angekündigt, wo nötig auch weitere Fälle juristisch zu begleiten.

Daher suchen wir nach Betroffenen und wollen Deine Geschichte hören: Du befindest Dich in einer ähnlichen Situation? Hat auch Dein Vermieter unsachgemäße und übertriebene Forderungen in Bezug auf die Installation eines Balkonkraftwerks gestellt? Dann melde Dich mit einer detaillierten Schilderung Deines Falles gerne bei uns! Unabhängig davon, ob wir Dich am Ende juristisch begleiten oder nicht, können wir mit Euren Fällen weiter politischen Druck aufbauen. 

Schreibt gerne direkt an: balkonkraftwerke@duh.de

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