Rückforderung von ungerechtfertigter Zählerwechselgebühr möglich!

Christian Muth aus der Nähe von Offenburg, wurde wie viele Menschen die Versuchen Balkonsolar anzumelden mit ungerechtfertigten Kosten vom Netzbetreiber überzogen. Bei seinen Recherchen stieß er darauf, das einige Stadterwerke Geld für den Zählerwechsel wollen und andere nicht.

Er führte eine schriftliche Auseinandersetzung mit seinem Netzbetreiber, den Gemeindewerken Schutterwald, doch diese bestanden weiterhin auf den Gebühren. „Das Ganze hat sich immer weiter hochgeschaukelt“, berichtet er in der Stuttgarter Zeitung und und dem Offenburg Tagblatt.

Den Wendepunkt brachte die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine neutrale Instanz, die außergerichtlich Streitigkeiten, darunter auch solche im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, klärt.

In einer Empfehlung der Clearingstelle vom 22. Februar 2023 steht, dass der Messstellenbetreiber „keinen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgelts von der Anlagenbetreiberin bzw. dem Anlagenbetreiber“ hat. Er habe lediglich „einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgelts, das die Preisobergrenze nicht überschreitet“. Das entspricht maximal 20 Euro pro Jahr.

Der Clou: Nun können auch Balkonsolar Nutzende die in der Vergangenheit von den Netzbetreibern mit einer Gebühr belegt wurden ihr Geld zurück fordern. Dabei geht es häufig um ordentliche Beträge in der Richtung um etwa 100 EUR!

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.entscheidung-zu-zaehlertausch-balkonkraftwerk-viele-koennen-geld-zurueckverlangen.7642788e-7b47-4caf-94fb-08c51a181e00.html

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