Am 10.3.23 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seine Photovoltaik Strategie vorgestellt. Wir freuen uns über diese Strategie, da darin eine ganze Reihe sehr guter Vorschläge enthalten sind. (Diese finden sich im Dokument ab Seite 21.)
Wir weisen darin noch auf drei Punkte hin:
- Die Zulassung für Solarmodule auch für Höhen größer als 4 m,
- ausreichend Angebote für Verbraucherinformation und Beratung
- und es gibt derzeit keine richtigen deutschen Kleinwechselrichterhersteller.
Vielleicht kann man sich da auch noch was überlegen.
Weil wir das so gut finden, haben wir gleich heute morgen einen Brief bzw. eine E-Mail an PV-Strategie@bmwk.bund.de geschickt und unsere Zustimmung bekundet und das Konzept gelobt.
Unser Brief im Volltext
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 10.3.23 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine “Photovoltaik-Strategie” veröffentlicht.
Unter dem Punkt 3.4. “Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern”, werden dabei die folgenden Schritte und Maßnahmen vorgeschlagen:
- Meldepflichten vereinfachen oder streichen
- Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
- Aufnahme von Steckersolar in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Schwelle von 600 W erhöhen
- Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden, bis Zähler getauscht ist
Die von Ihnen genannten Maßnahmen decken sich mit unseren Forderungen (zu diesen siehe etwa: https://balkon.solar/news/2023/01/30/petition/), wir unterstützen diese ausdrücklich und würden gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten an der Umsetzung dieser mitarbeiten. Dazu haben wir eine Petition aufgesetzt, die in den kommenden Tagen zur Mitzeichnung freigegeben werden soll.
Neben den von Ihnen identifizierten Hürden gibt es ein weiteres Hemmnis, das derzeit in der Fachöffentlichkeit diskutiert wird:
Die Einbauhöhe für PV-Module in Glas-Glas und Glas-Folie Bauweise ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist an der Fassade derzeit auf maximal 4 m begrenzt.
Bislang besitzen nur sehr wenige Solarmodule (z.B. von Solarwatt, Kiotosolar) eine entsprechende abZ. In den Datenblättern sind allerdings auch die zulässigen Einbauhöhen nicht genannt. Der DGS-Standard-Standard für Balkonsolargeräte akzeptiert über einer Einbauhöhe von 4 m auch gerahmte Glas/Glasmodule, die die statischen Nachweise nach der IEC 61730 (z.B. hohe Wind- und Schneelasten 5,4 kN/m2 ) erbringen, den Hagelschlagtest mit 25 mm Durchmesser und den Pendelschlagversuch bestanden haben sowie eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen. Letztes ist zwar in Deutschland vom DIBt nicht anerkannt, wird aber seitens des DGS-Standards bei regelkonformer Befestigung (statischer Nachweis der Montagekonstruktion mit Modul erforderlich) als anerkannter Stand der Technik gelten, da in vielen anderen Ländern z.B. Österreich und Schweiz solche Module an Fassaden verbaut werden. Der PV-Modulrahmen sollte ein Mindestglaseinstand von 10 mm besitzen.
Glasnormen u.a. DIN 18008, wie vom DIBt gefordert, sehen bisher keine Prüfungen mit gerahmten Gläsern vor. Übliche Standard-PV-Module besitzen einen Aluminiumrahmen, der für die mechanische Stabilität und das Bruchverhalten entscheidend sein kann.
Hier wäre es aus unserer Sicht sehr sinnvoll, eine Konkretisierung und Klarstellung anzustreben, damit auch eine rechtssichere Anbringung über 4 m möglich ist.
Ein weiterer Punkt, wäre die Fertigung von Kleinwechselrichtern und dazugehörige Intellectual Property in Deutschland und Europa aufzubauen. Aus unserer Sicht gibt es durchaus einen Markt für deutsche oder in Europa hergestellte Kleinwechselrichter, wir werden von zahlreichen Bürger:innen in unseren Informationsveranstaltungen immer wieder nach Paketen aus Deutschland oder Deutschen Komponenten gefragt. Dabei spielen für diese Bürger:innen sowohl strategische als auch ethische Überlegungen eine Rolle. Dieses Kundensegment ist nicht sehr preissensitiv.
Denkbar wäre, zusammen mit Forschungseinrichtungen ein offenes Referenzdesign zu etablieren, das dann von unterschiedlichen Herstellern in Deutschland umgesetzt werden kann und bei dem auch die Komponenten soweit es geht aus Europa stammen.
Aus unserer Sicht wäre es ebenso sinnvoll, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gegenüber den Verbänden der Wohnungswirtschaft und den großen Wohnungsunternehmen offensiv für Balkonsolargeräte werben würde.
Das enorme Interesse nach Balkonsolar, welches durch die oben genannten Maßnahmen weiter steigt, stellt unseren Verein, aber auch andere Initiativen, die in diesem Bereich aktiv sind, vor große Herausforderungen. Derzeit wird viel Beratungsleistung ehrenamtlich erbracht, es wäre zielführend wenn es dafür Förderlinien gäbe.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort und etwaige Einladungen uns im weiteren Prozess einzubringen und wünschen Ihnen bei der Umsetzung, der schon jetzt sehr guten Vorschläge, Glück und Erfolg.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sebastian Müller
Vorstand Verein Balkon.Solar