Solarpanels am Balkon lose aufgehangen

Wie steht es um die Vereinfachungen für Balkonkraftwerke und die Änderungen von WEG und BGB?

Ein Gastbeitrag von Marcus Beyer* anlässlich der Petition des Balkonsolarvereins.

Marcus Beyer (*Name aufgrund der beruflichen Position geändert) ist Wissenschaftler und engagiert sich privat für Klimaschutz und die Energiewende.


Einfachere Regelungen für Balkonkraftwerke im Wohn- und Mietrecht zu finden scheint eine unendliche Geschichte zu sein. Dies hat auch mit der rechtlichen Vorgeschichte, den handelnden Akteuren und der bis vorletztes Jahr oft geringen Bekanntheit zu tun. Folgender Beitrag soll daher einen kurzen Abriss über die politischen Hintergründe geben, den aktuellen Stand (soweit bekannt) näher beleuchten und erörtern, warum bisher anscheinend so wenig passiert ist.

Das Bild zeigt die steckerfertige Erzeugungsanlage (Balkonsolar) am Balkon vom Herrn Bösel in Freiburg.

Am vergangenen Freitag, den 17.02.2023 haben mehrere Interessenvertretungen, unter ihnen der Verein Balkon.Solar, eine Petition mit dem Ziel einer Vereinfachungen für Balkonkraftwerke beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Diese wird nun in den nächsten drei Wochen geprüft, bevor sie freigeschaltet und mitgezeichnet werden kann. Wir sehen bereits hier, parlamentarische Prozesse brauchen ihre Zeit.[1]

Bis es soweit ist, etwas mehr zu den Hintergründen: Alle Forderungen der Petition sind bereits länger bekannt und liegen sicher auch schon auf den Schreibtischen der entsprechenden Abteilungsleiter und Staatssekretäre.[2]

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bekannt, dass man die Thematik intern schon breit diskutiert hat. Das damals neue BMWK und sein Minister Habeck wurden bei Amtsantritt mit – nun ja, manche sagen einem Scherbenhaufen, aber zumindest einer riesigen Baustelle konfrontiert – die aus der Politik der letzten Jahre resultiert.[3]

Zu Beginn seiner Amtsperiode hat Dr. Habeck seine Mitarbeitenden gebeten, so berichtete er beim BEE Energiedialog im Februar 2023, Excel-Listen mit allen möglichen Hindernissen anzulegen: Hindernisse für Gas/Wärme, beim Ausbau der Windenergie, im Gebäudesektor und weiteres. Für das Themenpaket Solar (inklusive Photovoltaik) seien etwa 90 konkrete Hindernisse identifiziert worden, viele davon technischer oder rechtlicher Natur.[4]

Auch gegenüber dem Balkonsolarverein hat das Referat IIIB 2 Photovoltaik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erklärt (21.10.2022), zu Balkonsolar seien die folgende Themen und Herausforderungen bekannt:

  • Meldungen bei Netzbetreiber/Marktstammdatenregister zusammenlegen oder entfallen lassen
  • Problem der Anlagenzusammenfassung im EEG lösen oder Anlagen davon ausnehmen
  • Energiesteckvorrichtung: technische Vorgaben prüfen
  • Zähleraustausch: kostenfreien Tausch ermöglichen, ggf. auch frühzeitiges Anschließen ohne Zählertausch ermöglichen
  • Mieter / WEGs: Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG[5]

Nun muss man zu den Forderungen aus der Petition wissen, im BMWK herrscht ein relativ breiter Konsens: steckerfertige Solargeräte (Balkonsolar) sind eine gute Sache, das muss jetzt endlich geregelt werden!

Dies gilt für Dr. Robert Habeck als Minister, sein Staatssekretär Dr. Peter Graichen, die Abteilungsleitenden und auch die entsprechenden Ausschüsse im Bundestag, z.B. im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Das Thema ist auch deswegen so brisant, weil es sehr symbolträchtig ist und für die Akzeptanz und Teilhabe an der Energiewende selbst steht, wie Staatssekretär Dr. Graichen schreibt[6].

Aber warum wurden dann die Forderungen noch nicht umgesetzt?

Das hat primär drei Gründe: (1) Zeit und (2) Impact – einen (3) dritten Grund lernen wir weiter unten noch kennen – dieser wird noch wichtig sein. Minister Habeck und seine Mitarbeitenden haben sinnvollerweise entschieden, die Maßnahmen nach Dringlichkeit, Vorlaufzeiten und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen zu gewichten. Wenn man damit beschäftigt ist, LNG-Terminals durchzupeitschen oder die Länder dazu zu bewegen, ihre Flächen für den Windkraftausbau zu deklarieren,[1] [2]  damit dieser endlich vorangeht, bleibt anderes eben auf der Strecke.

Auch in einem Ministerium fehlt es einfach an Zeit und Arbeitskraft, um sich um alles gleichzeitig zu kümmern. Und viele Vorhaben haben lange Vorlaufzeiten: Hier lohnt es sich, diese erst einmal anzuschieben, damit sie in Gang kommen, bevor man sich anderen Themen widmet. So lag der Fokus sehr stark auf LNG/Wärme und dem Ausbau der Windkraft, da dort das langfristige Potential größer ist und die Not akuter war.

Wenn man den Politikbetrieb kennt, weiß man, dass Habecks Haus unglaublich viele Gesetzesänderungen und Verordnungen gemacht hat; bereits im vergangenen Herbst aren es mehr als in der kompletten vorherigen Legislaturperiode[7]. Und das in Themengebieten, die unglaublich komplex sind und in kürzester Zeit angegangen wurden bzw. werden mussten.

Für die Photovoltaik-Liste bedeutet dies, dass von den knapp 90 Hindernissen also zuerst die dringlichsten in Angriff genommen wurden:

  • beispielsweise der Null-Steuersatz,
  • eine Einkommensteuerbefreiung für haushaltsübliche Anlagen,
  • eine geänderte Einspeisevergütung,
  • erlaubte Steuerberatung durch Lohnsteuerhilfe,
  • und vieles mehr.[8]

Dennoch: von den knapp 90 Hindernissen hat Minister Habeck und das BMWK seiner Aussage nach:

  • 1/3 beseitigt / sind im Verfahren
  • 1/3 sind geplant / werden vorbereitet 1/3 sind problematisch und bieten Konfliktpotential

Und auch die anderen, eher technischen und bürokratischen Themenaspekte der Petition sind in der Vorbereitung.

So heißt es aus verschiedenen Quellen, etwa von Robert Habeck bei Markus Lanz am 03.02.2023, dass:

  • die 800 W Grenze
  • Ferraris-Zähler-Duldung
  • eine einfache Anmeldung

als Teil des Solarpakets I oder II kommen werden bzw. über die Normierung beim VDE. Vielleicht sogar mit Net-Metering für Anlagen kleiner als 800 W Peak bis zum Zählertausch.[9] [10]

Das ist alles bereits im Gange und eine Petition unterstreicht das zwar nochmal, aber wird es nicht beschleunigen – das BMWK und seine Mitarbeitenden tun was sie können – und oft mehr, wenn man sich die Überstundenkonten dort mal anschaut.

Das Bundesjustizministerium in Deutschlandgeschwindigkeit

ABER, und jetzt wird es spannend und wir sind bei Punkt 3. Das ist nicht die ganze Geschichte und es gibt noch andere Player. Und hier wären wir dann beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) und Minister Dr. Buschmann, wo die Sache (leider) ganz anders aussieht. Neben vielen Abstimmungen mit dem BMWK in seinen obigen Maßnahmen ist das BMJ für den zweiten Teil der Petition zuständig und hat die Prärogative im Wohn- und Mietrecht: es verantwortet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[11] sowie das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Im Justizministerium hält man sich an die Deutschlandgeschwindigkeit und steht den Forderungen leider nicht ganz so offen gegenüber. Das BMJ müsste im Wohneigentumsgesetz (WEG) den §20[12] und im BGB §554[13] erweitern. Zuständig dafür sind zwei Unterabteilungen im BMJ: (1) Das Referat IB8 für das WEG und (2) das Referat IB5 für das Mietrecht. Das IB8 führt Regierungsdirektor Sebastian von Levetzow (früher Staatsanwalt in Traunstein in Bayern), das IB5 wird von einer Doppelspitze geleitet: Namentlich nicht genannt (N. N.), zusammen mit Frau Dr. Hickl.[14]

Von Herrn von Levetzow im IB8 des BMJ gibt es keine öffentlichen Aussagen diesbezüglich und fairerweise ist er unterhalb des Ministers und der Staatssekretäre angesiedelt, daher: es kann möglicherweise auch von oben gebremst werden.

Bremser – oder sorgfältige Prüfer des Rechts?

Wenn man die Entwicklungen der letzten Jahre verfolgt, gibt es mehrere Auffälligkeiten im BMJ und den Rechtsausschüssen des Bundestages:

Die Thematik um Balkonsolar wurde bereits im Rahmen der WEG-Reform 2020 im letzten Jahrzehnt erörtert und kritisiert, allgemein unter dem Thema Photovoltaik und bauliche Maßnahmen. Sehr interessant ist dazu das Wortprotokoll der 96. Sitzung des Bundestagsausschusses Recht und Verbraucherschutz (wie er damals noch hieß) vom 27. Mai 2020[15].

Alle Sachverständigen haben sich damals für eine Öffnung der privilegierten Maßnahmen in § 20 Abs. 2 WEG ausgesprochen, insbesondere auch der damals als Sachverständige geladene Dr. Oliver Elzer, der mit Hügel/Elzer[16] eine der einflussreichsten WEG-Kommentierungen schreibt. Dennoch sind die Einwände und Kritik im Ausschuss nicht gehört und dann auch nicht umgesetzt worden. Über die Gründe lässt sich ohne die entsprechenden Gedächtnis-Notizen und Gesprächsvermerke nur spekulieren.

Zwar stand nach Aussagen beteiligter Mitglieder[17] (etwa Bärmann/Dötsch, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023, Rn. 241, Fußnote 508) oft eine weite Auslegung im Raum, aber die tatsächliche Umsetzung gibt das so nicht her. Dennoch erscheint es unter Berücksichtigung der damaligen Zusammensetzung des Ausschusses nicht unwahrscheinlich, dass an dieser Umsetzung Parteipolitik und Partei-Proporz eine Rolle gespielt haben. Dieser Rechtsauschuss wird uns später noch einmal begegnen!

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der durch Kanzler Olaf Scholz ausgerufenen “Zeitenwende” und dem mit alledem verbundenen Abhängigkeits- und Sicherheitsrisiko der Deutschen Energieversorgung, kam dann im Frühjahr 2022, knapp zwei Jahre später, erneut die Debatte ins Rollen – in der Öffentlichkeit und in den Ministerien.

Die konkrete Balkonkraftwerk-Debatte und dessen Privilegierung geht zurück auf mindestens Mai 2022, als ein Ausschuss des Bundesrats dem BMJ eine Vereinfachung von Stecker-Solargeräten empfahl[18].[3] 

Seitdem “prüfen” das BMJ und Minister Buschmann nun schon – das sind mehr als 9 Monate.

Akuter als eine Bundesrat-Empfehlung in einer Drucksache, die zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich weniger als 100 Leute gelesen hatten, war dann die Forderung der Justizministerkonferenz der Länder im Herbst (93. JuMiKo), die am 10.11.2022 unter TOP I.12 eine ebensolche Privilegierung von Balkonkraftwerken erneut gefordert haben. Kurzum, dem BMJ ist die Problematik seit dem letzten Jahrzehnt (!) bekannt und wird auch immer wieder, selbst Politik-intern, darauf hingewiesen.[19]

Woran scheitert es nun? Warum ist nichts passiert?

Vorweg sei gesagt, dass das WEG ein unglaublich konfliktbehaftetes Gesetz ist. Deutsche Privatautonomie und Grundrechte stehen im Konflikt und dann auch noch mit den Rechten Dritter. So sind WEG und Mietrecht z.B. immer noch inkompatibel (!). Die Harmonisierung von WEG und BGB klappt seit den 1960er Jahren im BMJ nicht; es gibt Dinge die Mieter mittlerweile dürfen, aber Eigentümer nicht; und wenn man dann Mieter in einer Eigentumswohnung ist (und mehrere andere Parteien in der WEG existieren) wird es lustig (und rechtlich spannend sowie manchmal auch grotesk).

Um es kurz zu machen: Die Vereinfachungen für Balkonkraftwerke im WEG scheitert aktuell am politischen Willen der Amtsleitung und den dortigen Strukturen.

Es gibt Stellungsnahmen von Minister Buschmann bzw. seinen persönlichen Mitarbeitern, die er abgesegnet haben dürfte, aus denen sich herauslesen lässt, dass er die nach der WEG-Reform eingeführte “einfache Mehrheit für bauliche Veränderungen” für ausreichend hält und keinen weiteren Entbürokratisierungsbedarf sieht.[20]

Man solle sich lieber mit den Nachbarn und Eigentümern zusammensetzen und sie überzeugen, um eine Mehrheit zu gewinnen. Einen solchen Konsens zu finden ist natürlich der Königsweg und viele Betroffene haben das sicherlich versucht. Aber bei größeren Parteien oder Wohnungsgesellschaften ist das leider so gut wie aussichtslos.

Das Recht, dass eine hässliche Fassade hässlich bleibt, wenn die Mehrheit es will und nicht durch moderne Solar-Panele “verschönert” wird, müsse man “streng abwägen”. Natürlich liefert er dabei ein Lippenbekentniss, dass eine Ausweitung “erwägenswert” sei und er “intensiv prüfe” (seit mehr als 9 Monaten…). Auf Klimaschutz angesprochen, geht er primär auf die Stromkosten ein. Da wundert es nicht, dass das Verfahren im BMJ feststeckt.

Das BMWK ist über diese Haltung auch nicht sehr glücklich, da es die gesamtgesellschaftliche Perspektive betrachtet und nicht nur den WEG-Frieden. Sogar in der Begründung zur EEG-Novelle des BMWK und dem neuen §2 EEG wurden Balkonkraftwerke als eine durch die EEG-Reform zu vereinfachende Maßnahme genannt. Diese stellen einen “Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Identifikation mit der Energiewende” dar.[21]

Warum der schöne §2 EEG nicht hilft – ein juristischer Exkurs

Zur Erinnerung: §2 EEG stellt die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien hervor und sollte eigentlich regeln, dass die Errichtung und der Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen (etwa Photovoltaik) im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dabei sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Das würde doch das Balkonkraftwerk-Problem sofort lösen? Leider nein.

Rechtlich wird es hier interessant, und die Juristen mögen mir hier die Vereinfachungen verzeihen. Aktuelle Urteile (etwa aus Konstanz vom 09.02.2023) sehen hier einzig und allein das WEG-Recht am Zug, haben aber anscheinend “vergessen”, auch außerhalb des WEG-Rechts zu prüfen.[22]

Wegweisend an diesem Urteil aus Konstanz war,[23] dass – zumindest nach Ansicht des Gerichts – Balkonkraftwerke auch nicht als Teil einer Ladeinfrastruktur privilegiert seien, wie es vorher in den Kommentierungen (etwa Beck, Bärmann, oder Hügel/Elzer) oft vermutet wurde. Dass Balkonkraftwerke alleinstehend bisher nicht privilegiert sind, dafür hat der handwerklich schlecht gemachte §20 aus der WEG-Reform gesorgt, da ist die Meinung relativ klar gewesen.

In Kombination mit §2 EEG ist die Situation aktuell noch rechtlich ungetestet, aber man geht davon aus, dass mit Art. 20a GG in Kombination mit §2 EEG eine Patt-Situation gegen Art. 14 GG, dem Eigentumsrecht, herrscht – hierauf basiert das WEG-Recht – und beide Ansprüche mindestens gleichberechtigt seien.

Dies liegt wieder am “tollen” Charakter des WEG und des deutschen Privatrechtes. Man kann Verträge über sehr vieles schließen und solange sie nicht sittenwidrig sind oder Rechtsvorschriften verletzen, die zwingend einzuhalten sind (es gibt sehr viele Rechtsvorschriften, die nicht zwingend einzuhalten sind (!), ist das kein Problem. §2 EEG überwiegt hier nach herrschender Meinung, entgegen dem Wortlaut nicht direkt, da diesem ein Grundrecht, nämlich Art. 14 GG (Eigentum) entgegensteht.

Dennoch gibt es das Konzept der mittelbaren Drittwirkung und die Frage, welches Gesetz denn jetzt spezifischer ist, wo uns jetzt neu §2 EEG hilft (vorher war Art. 20a GG allgemeiner und das WEG spezifisch). Wir verzichten auf die Details, aber schlussendlich geht man davon aus, dass sich Art. 14 GG (Recht eines Eigentümers auf eine unversehrte, hässliche Gebäude-Fassade) und Art. 20a GG mit §2 EEG wohl mindestens austarieren, aber nicht direkt überwiegen – und dann wäre eine Güterabwägung im Wege der sogenannten „praktischen Konkordanz“ fällig, bei dem am Ende Klimaschutz vs. Optik aufgewogen werden muss – und zwar die jeweils konkreten Beeinträchtigungen. Und da tendiert die Rechtsprechung auf allen Ebenen, vielleicht mit Ausnahme von Konstanz, eher in Richtung Klimaschutz, vor allem wenn es um so etwas Subjektives wie Optik geht.

Insofern wäre es spannend, wenn die Juristen unter den Lesern dies mal probieren (siehe auch: NVwZ 2022, 1586, IR 2022, 279, IR 2022, 302, und andere): Inwiefern lässt sich über §2 EEG + Art. 20a GG ein Anspruch auf Balkonkraftwerke auch in einer WEG mittelbar herleiten, wenn es nur an der Optik scheitert?

Juristisch schwierig, politisch einfach?

Wir sehen also: juristisch alles schwierig. Aber kommen wir zurück zur Politik: Nun könnte man meinen – persönliche Befindlichkeiten mancher Minister mal dahingestellt – wenn alle es fordern (Bürger, Experten, Bundestag, Bundesrat, Minister Habeck, Verbände, diverse Petitionen, …), dann wird das BMJ doch sicher Beratungen oder Sitzungen dazu abhalten?

Leider nein!

Die Pressestelle des BMJ konnte keinen Verfahrensstand und Zeitplan nennen, es sind keine Termine bekannt. Auch in den entsprechenden Ausschuss-Protokollen und TOPs taucht das Thema nicht auf.

Das BMJ, so scheint es, versucht es einfach auszusitzen. Dazu muss man aber anmerken: Das ist nicht nur die Leitung des BMJ. Insbesondere der Rechtsausschuss im Bundestag könnte etwas tun. Den Ausschuss-Vorsitz hat Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU)[24], der Vize ist Dr. Thorsten Lieb (FDP)[25].

Dennoch, wie Habeck kürzlich meinte: Wenn wir immer nur sagen, wir schaffen das nicht, wird es auch nicht gelingen. Wir müssen es wollen und dann auch anpacken.

Das Bundesjustizministerium und der Rechtsausschuss haben es primär in der Hand, wann die Vereinfachungen für Balkonkraftwerke kommen. Zumindest der Rechtsausschuss[26] ist als Teil des Bundestages demokratisch gewählt, hat aktuell 39 Mitglieder (https://www.bundestag.de/recht) und sie sind unsere Bundestagsabgeordneten.

Daher: Neben dem Unterschreiben obiger Bundestags-Petition ist es am zielführendsten, die eigenen Ausschussmitglieder[27] persönlich direkt anzusprechen (Telefon, Sprechstunde im Wahlkreis, E-Mail), sich nicht mit Floskeln abwimmeln zu lassen und im BMJ zu stochern[28], bis sich was rührt.

Schlussendlich kann man nur hoffen, dass am Ende die Vernunft siegt und die Widerstände überwunden werden. Klimaschutz geht uns alle etwas an, ob wir wollen oder nicht. Und auch wenn einzelne Balkonkraftwerke jeweils nur kleine Beiträge leisten – sie tun es, sie rentieren sich nach wenigen Jahren, sie diversifizieren und erhöhen die Resilienz unseres Stromnetzes und sie sind nicht zuletzt ein wichtiges Symbol. Dass die Auswirkungen des Klimawandels um unzählige Größenordnungen verheerender sein werden als eine von Balkonkraftwerk-Kritikern so oft vorgebrachte „optische Beeinträchtigung“ der Fassade, sollte man eigentlich niemandem mehr erklären müssen. Meiner Meinung nach stellt ein solches Modul bei vielen Hausfassaden eher eine optische Aufwertung dar – aber über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.

Ausschussmitglieder

Wer neben der Beteiligung an der Petition noch Zeit hat, der kann gerne eine höfliche E-Mail an die eigenen Ausschussmitglieder oder das Bundesjustizministerium (ib8@bmj.bund.de) schreiben oder dort im Büro anrufen.

Wir haben hier die Kontaktdaten der Vorsitzenden sowie der Obfrauen und Obmänner kurz zusammengestellt.

RolleParteiNameWahlkreisTelefon BerlinTelefon Wahlkr.E-Mail
VorsitzendeCDU/
CSU
Elisabeth
Winkelmeier-Becker
Rhein-Sieg-Kreis I+493022770103+4922419715704elisabeth.winkelmeier-becker@bundestag.de
Stellv. VorsitzendeFDPDr. Thorsten
Lieb
Frankfurt am Main II+493022777309+496971435741thorsten.lieb@bundestag.de  
ObfrauSPDSonja
Eichwede
Teltow-Fläming I+493022771651+4933817991260kontakt@sonja-eichwede.de
ObmannCDU/
CSU
Carsten
Müller
Braunschweig+493022773298+4953160186980carsten.mueller@bundestag.de
ObfrauBündnis 90/Die GrünenCanan
Bayram
Prenzlauer Berg Ost+493022778144+493061656961canan.bayram@bundestag.de
ObfrauLinkeSusanne
Hennig-Wellsow
Weimarer Land II+493022779165+4936434698757susanne.hennig-wellsow@bundestag.de
ObmannAfDFabian
Jacobi
Köln Ifabian.jacobi@bundestag.de

Die vollständigen Kontaktdaten aller Ausschussmitglieder finden Sie hier: https://www.bundestag.de/recht


[1] https://balkon.solar/news/2023/01/30/petition/

[2] https://balkon.solar/news/2022/11/30/grosses-buendnis-fordert-radikale-vereinfachung-bei-anmeldung-anbringung-und-inbetriebnahme-sowie-foerderprogramme-fuer-steckersolar/

[3] https://www.n-tv.de/politik/Einbruch-bei-der-Photovoltaik-article7193576.html

[4] https://www.bee-ev.de/projekte/energiedialog-2023#:~:text=Am%209.%20Februar%202023%20ging,Branchen%20f%C3%BCr%20eine%20forcierte%20Energiewende.

[5] persönliche Kommunikation

[6] https://machdeinenstrom.de/wp-content/uploads/2021/03/Stellungnahme_BMWK.pdf

[7] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/robert-habeck-beschreibt-die- arbeitsbelastung-in-seinem-ministerium-18337025.html

[8] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

[9] https://mobile.twitter.com/balkonsolar/status/1620740764673413120

[10] https://twitter.com/BMWK/status/1626123037207584769

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsgesetz_(Deutschland)

[12] https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

[13] https://dejure.org/gesetze/BGB/554.html

[14] https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/Organisationsplan/Organisationsplan_DE.pdf

[15] https://www.bundestag.de/resource/blob/705960/7f3c0a633c4214d9e74711e78caa7723/Wortprotokoll-data.pdf

[16] https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2Fhueelzweg_3%2Fcont%2Fhueelzweg.inhaltsverzeichnis.htm&anchor=Y-400-W-HUEELZWEG&opustitle=H%C3%BCgel

[17] Bärmann/Dötsch, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023, WEG § 20 Rn. 241, Fußnote 508.

[18] siehe BR-Drucksache 162/1/22 vom 10.05.2022, Empfehlung 86b https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0162-1-22.pdf

[19] “Einsatz steckerfertiger Mini-Photovoltaikanlagen für Wohnungseigentümer und Mieter vereinfachen“, https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/top_i.12_-_mini-photovoltaikanlagen.pdf

[20] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marco-buschmann/fragen-antworten/setzen-sie-sich-fuer-einen-rechtsanspruch-von-eigentuemern-auf-balkon-pv-anlagen-am-balkongelaender-ein-und

[21] siehe BT-Drs. 20/2580 neu, https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002580.pdf

[22] etwa des AG Konstanz vom 09.02.2023, 4 C 425/22 WEG “Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem sog. Balkonkraftwerk.”, https://openjur.de/u/2464298.html

[23] AG Konstanz 4 C 425/22 WEG, vom 09.02.2023, “Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem sog. Balkonkraftwerk.”, https://openjur.de/u/2464298.html

[24] https://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/ Email: elisabeth.winkelmeier-becker@bundestag.de

[25] https://www.thorsten-lieb.de/ Email: thorsten.lieb@bundestag.de

[26] rechtsausschuss@bundestag.de

[27] https://www.bundestag.de/recht

[28] ib8@bmj.bund.de


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