Speicher jetzt illegal?

Das Landgericht Osnabrück (Az. 18 O 117/26) und das Landgericht Bochum (Az. 1-12 O 29/26) haben in unterschiedlichen Verfahren auf Antrag der indielux GmbH gegen eine eher kleinen Vertreiber des Produktes „FoxESS Avocado 22 Pro Speicher für Balkonkraftwerke 2kWh“ eine einstweilige Verfügung erwirkt, die ihm diesen den Vertrieb dieses Produktes untersagt. Aber auch nur dem jeweiligen Beklagten. Alle anderen dürfen es weiterhin verkaufen. (Die Urteile sind nicht öffentlich und werden das erst nach der Hauptverhandlung)

Allerdings war in einem der Verfahren, etwa der Antragsgegner PRIME SOLAR SOLUTIONS UG, nicht zur Verhandlung erschienen, so dass ein Versäumnisurteil erging und die einstweilige Verfügung erstmal Rechtskraft hat. 

Dagegen ist nun aber zumindest beim Landgericht Osnabrück Einspruch erhoben worden, es gibt am 29.7.2026 eine mündliche Verhandlung und danach eine Urteilsverkündung. Es ist schwierig daraus abzuleiten, dass die VDE-Norm für Steckersolargeräte nun “verbindliches Marktrecht” wäre.

Es scheint, als würden beide Gerichte vorläufig den Vertrieb der Geräte als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 8, 3, 3a, 5 UWG) in Verbindung mit § 3 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) einstufen.

800 W Maximal, warum?

Hintergrund ist die schon lange bekannte und auch im Normungsverfahren diskutierte Tatsache, dass eine Dauereinspeisung mit 800 VA (also Watt) zu einer Überhitzung und damit Alterung der Kabel (bzw. Isolierung) führen kann. Grundsätzlich hat damit Indilux recht. In der Diskussion um die neue Steckersolarnorm ging es im Normungsgremium lange darum, wie lange die volle Einspeisung, also 800 Watt, über einen gemischten Stromkreis sicher ist. Denn im gemischten Stromkreis könnte ja theoretisch Verbraucher mit 3600 Watt + 800 Watt (die das Balkonkraftwerk liefert) gleichzeitig Strom verbrauchen, ohne dass der Leitungsschutzschalter auslöst.

In der Diskussion kam dann als Kompromiss zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit auf, dass eben die volle Einspeisung bei einem Steckersolargerät nur eine beschränkte Zeit erfolgt und diese Beschränkung durch eine Obergrenze der Solarpanel Leistung sichergestellt wird. Einwände das zwei nach Süden orientiere, 30° geneigte Solarpanels südlich von München deutlich länger die volle Leistung bringen als etwa die gleichen, senkrecht nach Osten ausgerichteten Panels in Flensburg, und daher eher eine Zeitschaltuhr anzustreben sei, wurden nicht beachtet. Auch nicht der Hinweis, dass auf die die 800W Risikoberechnung der HTW, die in ihrem Paper kein kein signifikantes Risiko bei 800W ermittelt werden konnte.

Mit (einem Speicher und) bis zu 2000 Watt Peak an Solarmodule kann ich eben länger einspeisen als mit 960 Wp Solarpannels.  
Darstellung des Verlaufs von Erzeugung (Gelb), Einspeicherung in die Batterie (grün unterhalb 0) und Ausspeicherung aus der Batterie (grün oberhalb der 0 Linie). Man sieht die Batterie speist nur dann ein, wenn die Wohnung Strom verbraucht. Oberhalb von 800 W wird dann Netzstrom bezogen (graue Linie).

Nun kann man sagen, “ich habe ja ein Messgerät im Sicherungskasten und das sagt dem Speicher immer wie viel er einspeisen soll”, das wäre erstmal richtig, aber in dem Moment, in dem ich z.B. längere Zeit eine Klimaanlage, Heizlüfter ohne ähnliches laufen lasse, besteht diese Gefahr ebenfalls – wenn die großen Dauer Verbraucher auf dem gleichen Stromkreis sind.

Ist die Außensteckdose separat abgesichert, besteht die Gefahr nicht und auch nicht, wenn, wie in der Norm vorgesehen, die Leitung vom Elektriker geprüft wird. 

Gängige und sinnvolle Lösungen würden, wenn sie voll geladen wären, bei einer Speichergröße von 4 kWh maximal etwa 5 Stunden, bei 8 kW maximal 10 Stunden Einspeisung ermöglichen. Wohlgemerkt, der Großteil der Speicher hat 2 kWh.

Die Situation die zur Überlastung führen kann. Allerdings wäre statt einem Staubsauger oder Föhn ein Heizlüfter oder Klimanlage ein besseres Bild.

So wäre die erlaubte Situation.

Ein Eintreten des theoretisch dargelegten “Dauereinspreisefalls” und gleichzeitiger Komplettauslastung des Stromkreises mit 3680W kann somit nicht abgeleitet werden. 

Voraussetzung wäre auch, dass der Speicher jeden Tag komplett gefüllt ist und gleichzeitig mit der Füllung eine Einspeisung einhergeht. In der Zusammenschau erscheint dieser Fall bei 2000 Wp Modulleistung eher unwahrscheinlich.

Auch bezeichnet die HTW diesen Fall in ihrer Arbeit als theoretischen Fall und geht nicht von dessen Eintreten aus:

“Nur bei dauerhaft vollständig ausgelasteten Leitungen in Dämmung (rein theoretischer Fall) würde ein Steckersolargerät nennenswert zur Überbelastung beitragen. Je höher die Leistung (DC und AC), desto häufiger könnten dann kritische Ströme und Temperaturen erreicht werde. Die Temperaturen im Leiter bleiben unterhalb der Zündtemperatur würden jedoch zu einer beschleunigten Alterung führen. Es zeigt sich jedoch, dass selbst die Worst-Case Betrachtung keine statistisch signifikante Änderung der Anzahl an Bränden zur Folge hätte.
2. Bei einer normalen Nutzung gibt es keine signifikante Erhöhung der Leitertemperaturen. In Folge ist weder das Brandrisiko erhöht noch die Lebensdauer eingeschränkt.” (Quelle: https://www.dke.de/resource/blob/2360604/4d8be2f20df8adeb60b49754041a8ce4/abschlussbericht-steckersolar—pdf-download-data.pdf)

Interessanterweise scheint die HTW Studie sogar zu sagen, dass es mit 2kWp/800VA sogar 57
Brände weniger zu geben scheint. Allerdings ist das im Schlichtungsverfahren zur neuen Steckersolarnorm nicht anerkannt worden. Denn dort schaute das DKE 373 nur auf die statistisch irrelevante Option, dass der Stromkreis schon komplett und dauerhaft mit 16A belastet ist. Und selbst dann steigt die Brandwahrscheinlichkeit um ein halbes Prozent in 1000 Jahren.

Hersteller gefordert und?

Sicherlich kein best Practice: An diesem Typ Speicher soll der Nutzer einfach mal selbst ankruezen welches Modell er hat und kann defactto die Ausgangsleistung selbst einstellen.

Nun sind die Hersteller  gefragt, ihre Sicherheitsstudien offenzulegen und nicht immer nur zu erzählen, ihre Geräte seien sicher. Wobei sich der Endverbraucher natürlich darauf verlassen kann – bringe ich als Hersteller ein Gerät in den Markt, trage ich dafür erstmal die Verantwortung.

Und natürlich werden Vermieter versuchen, dies für Verbote von Steckerbatterien auszuschlachten, auch wenn das rechtlich in keinem einzigen Fall Erfolg haben dürfte. Denn einerseits belegen wissenschaftliche Studien wie oben beschrieben, dass das Risiko einer Leitungsüberlastung bei den üblichen Speicherkapazitäten statistisch nicht signifikant ist und andererseits sind die durchgängig in diesen Geräten verwendeten LFP-Akkus selbst nicht entzündlich – im Gegensatz zu den Akkus in Laptops, Powerbanks und Smartphones.

Wenig hilfreich sind jetzt klickbaiterische Videos. Und natürlich werden Vermieter, dies nun auch ausschlachten.

Wir bleiben dran und hoffen, dass sich die nicht unbedingt breite Faktenlage ein wenig aufklärt. 

Weitere Informationen und Quellen 

Veröffentlicht in News und verschlagwortet mit , , , , .

Schreibe einen Kommentar