Recht auf Solar

Hier findest du Details zu unserer Kampagne für das Recht auf Solar, nicht nur am Balkon!

In einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vom Mai 2023 ist vorgesehen, dass Steckersolar-Geräte „privilegiert“ werden. Das bedeutet, dass zukünftig weiterhin von Vermieter:in bzw. WEG die Zustimmung eingeholt werden muss. Jedoch: Durch die geplante Privilegierung müssen besondere Gründe im Einzelfall vorgebracht werden, um eine Zustimmung zu verweigern. Gleiches gilt derzeit schon im Bereich von Wallboxen und beim behindertengerechten Umbauen. Der Gesetzentwurf wurde im Januar 2024 in erster Lesung im Bundestag behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Wann der Gesetzentwurf dann verabschiedet werden kann, ist derzeit unklar.

Wir fordern dass der Bundestag das BGB und WEG so ändert, dass dieses Recht auf Solar endlich kommt!

Zuletzt hat es Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Brief an einen BalkonSolar-Aktivisten bestätigt: 

“Künftig haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird, sodass sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. (…) Sie werden darum mit ihrem Anliegen in Zukunft nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.” Brief des Bundeskanzlers an einen BalkonSolar Aktivisten

Wir im BalkonSolar Vereim kämpfen für dein Recht auf Solar: