Unsere Ortsgruppe Athen hatte am 19. Juli 2026 einen Brief an den Griechischen Energie Minister geschrieben und einfache Regelungen für Stecker Solar gefordert.
So soll Plug-in PV in Griechenland laut dem Ministerbescheid Nr. 102876/1958 vom 14.09.2026 offiziell funktionieren:
- Wechselrichterleistung: max 800W
Modulleistung: max 1.000W - Überschüssige Energie kann eingespeist werden und wird nicht vergütet.
- Es ist keine Rücklaufsperre erforderlich.
- Der Netzbetreiber kann in besonderen Fällen die Installation von Plug-in PV Anlagen verbieten, wenn die Netzsicherheit es erfordert.
- Die Inbetriebnahme der Plug-in PV-Anlage soll von einem Elektriker vorgenommen werden, der dafür verantwortlich ist.
- Die Sicherheitsbestimmungen für Plug-in PV-Anlagen werden vom Netzbetreiber bis zum 31.10.2026 bekannt gegeben. Vorher dürfen keine Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden.
- Der Netzbetreiber wird bei allen Anschlüssen, die eine Plug-in PV-Anlage anmelden, einen neuen Zähler mit Telemetrie-Vorrichtung installieren.
- Es gibt kein explizites Verbot für den Anschluss der Plug-in PV-Anlagen, wenn noch kein neuer Zähler installiert worden ist.
- Für die Registrierung wird der Netzbetreiber ein Portal einrichten und bekanntgeben, wann dieses betriebsbereit sein wird. Plug-in PV-Anlagen, die vor der Inbetriebnahme des Registrierungsportals installiert werden, müssen nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme des Registrierungsportals registriert werden.
Gerade die Pflicht zum Elektriker, sehen wir kritisch.