Trotz Bekenntnis zur Solarcity haben Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-AG, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH erhebliche Probleme, ihr Recht auf Steckersolar nach § 554 BGB auch durchzusetzen:

Nach kursorischer Prüfung auf Unternehmensseiten findet sich etwa:
- DEGEWO: Datenblatt und Beschreibung, Haftpflicht mit 10 Mio, Vorprüfung durch Elektrobetrieb, Registrierung, Abnahme durch DEGEWO, Nur Brüstungsparallel ab 1 OG
- HOWOGE: 600-W-Obergrenze, Datenblatt, Skizze und Beschreibung, Vorprüfung durch E-Firma, Montage durch Fachfirma, Haftpflicht, Registrierung
- Stadt und Land: Datenblatt und Beschreibung, Haftpflicht, Registrierung.
- Gesobau: Datenblatt und Beschreibung, Haftpflicht, Montage durch Fachfirma, Registrierung, Verweis auf Energiesteckdose oder Festanschluss
- Gewobag: Checkliste
- WBM: Denkmal, Erhaltungsgebiet, ggf. WEG-Verwalter, Versicherung, Registrierung,Besichtigung der PV-Anlage durch Vermieter im Vertrag festgelegt,Fachunternehmererklärung u.A. mit (sic!) „Im Brandfall erfolgt die automatische Freischaltung der PV-Anlage“, Einhaltung der statischen Erfordernissen (ohne Unterlagen zum Gebäude)
Deshalb fordern wir, dass endlich die ganzen Verhinderungsauflagen wegkommen!
