Stellungnahme von Balkon.Solar e.V. zum Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich

Wir haben nachdem wir noch schnell unseren Eintrag im Lobbyregister reaktiviert haben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unsere Stellungnahme übermittelt.

Der Referentenentwurf stellt klar, dass auch beim Anschluss von EEG-Anlagen die Eintragung in ein Installateursverzeichnis notwendig ist, wenn Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung erfolgen. Balkon.Solar e.V. bittet jedoch darum, ausdrücklich klarzustellen, dass sich diese Regelung nicht auf sogenannte Steckersolargeräte bezieht.

Darüber hinaus schlägt der Verein vor, die Anmeldung von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 5 kWp durch technisch versierte Betreiber – wie Ingenieure, Elektroniker oder Techniklehrer – auch ohne Elektriker zuzulassen. Ein klar geregeltes Verfahren zur Eigenanmeldung solcher Anlagen würde aus Sicht des Vereins Rechtssicherheit schaffen und den Betrieb aus dem derzeitigen Graubereich herausholen.

Steuerbarkeit von Steckerspeichern: Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Vorgaben für die Datenkommunikation und Steuerung solcher Systeme machen kann. Der Verein begrüßt das Ziel, Steckersolargeräte und Speicher sicherer und transparenter zu gestalten und warnt vor einer Abhängigkeit von Cloudlösungen. Geräte sollten aus Sicht des Vereins auch lokal, ohne Internetverbindung betrieben und gesteuert werden können. Die zur Steuerung notwendigen Daten, etwa über den Hausverbrauch, könnten einfach über vorhandene Zähler oder Leseköpfe erfasst und mit Open-Source-Software sowie einfachen Einplatinencomputern verarbeitet werden.

Eine zentrale Forderung ist daher die Förderung der Integration solcher Geräte in offene Hausautomatisierungssysteme sowie die Verpflichtung der Hersteller, offene Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Zudem solle eine direkte Eingriffsmöglichkeit durch den Netzbetreiber nicht zur Regel werden, sondern allenfalls als letztes Mittel zum Einsatz kommen – zuvor sollten Anreize und freiwillige Kooperation im Vordergrund stehen.

Positiv bewertet der Verein auch die geplanten neuen Transparenzpflichten der Verteilnetzbetreiber (§ 23c EnWG). Allerdings fordert er, dass die bereitgestellten Daten über eine einheitliche Schnittstelle bzw. ein zentrales Portal verfügbar gemacht werden. Damit könnten etwa Energiemanagementsysteme oder Hausautomationen effizienter arbeiten. Die im Gesetz vorgesehene Einschränkung „soweit ihnen diese Daten vorliegen“ sei zu schwach – es brauche stattdessen eine klare Zielvorgabe, bis wann die Daten flächendeckend verfügbar sein müssen.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Gleichstellung von Steckerspeichern mit Steckersolargeräten. Der Verein fordert, dass auch Steckerspeicher unter die vereinfachte Anmeldeprozedur nach § 8 EEG fallen und nicht von einzelnen Netzbetreibern eine Anmeldung durch Elektriker verlangt werden darf.

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