Der Bundesrat hat auf Vorschlag Bayerns eine Änderung des Kleingartengesetzes vorgeschlagen:
„begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen nicht erlaubt.Der Gesetzentwurf sieht daher vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben”
Siehe: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1037/09.html#top-
Der Vorschlag sieht vor, im § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes folgenden Satz anzufügen: „Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von einschließlich 800 Watt sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig.“
Weitere Informationen unter: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=401-23%28B%29
Für den Balkon.Solar-Verein darf ich sagen, das wir entsprechende Klarstellungen begrüßen. Wir arbeiten an einer entsprechenden Stellungnahme auch für die Parteien, Fraktionen und Gruppen des Bundestag und der Bundesregierung.
Wir haben uns damals bei der Petition nicht um dieses Thema gekümmert, da wir eine Vereinfachung der Regelung bei Wohnungen als dringlicher und mehr Personen betreffend erachten. Dennoch erreichen den Balkon.Solar-Verein immer wieder Hinweise und Fragen von Nutzenden von Kleingarten-Anlagen.
Der Gesetzesentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, zur Stellungnahme und kommt dann irgendwann in den Bundestag. Allerdings: Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht.