Die Regelungen für Balkonsolar in Griechenland sind da

Unsere Ortsgruppe Athen hatte am 19. Juli 2026 einen Brief an den Griechischen Energie Minister geschrieben und einfache Regelungen für Stecker Solar gefordert.

So soll Plug-in PV in Griechenland laut dem Ministerbescheid Nr. 102876/1958 vom 14.09.2026 offiziell funktionieren:

  • Wechselrichterleistung:  max 800W
    Modulleistung: max 1.000W
  • Überschüssige Energie kann eingespeist werden und wird nicht vergütet.
  • Es ist keine Rücklaufsperre erforderlich.
  • Der Netzbetreiber kann in besonderen Fällen die Installation von Plug-in PV Anlagen verbieten, wenn die Netzsicherheit es erfordert.
  • Die Inbetriebnahme der Plug-in PV-Anlage soll von einem Elektriker vorgenommen werden, der dafür verantwortlich ist.
  • Die Sicherheitsbestimmungen für Plug-in PV-Anlagen werden vom Netzbetreiber bis zum 31.10.2026 bekannt gegeben. Vorher dürfen keine Anlagen installiert und in Betrieb genommen werden.
  • Der Netzbetreiber wird bei allen Anschlüssen, die eine Plug-in PV-Anlage anmelden, einen neuen Zähler mit Telemetrie-Vorrichtung installieren.
  • Es gibt kein explizites Verbot für den Anschluss der Plug-in PV-Anlagen, wenn noch kein neuer Zähler installiert worden ist.
  • Für die Registrierung wird der Netzbetreiber ein Portal einrichten und bekanntgeben, wann dieses betriebsbereit sein wird. Plug-in PV-Anlagen, die vor der Inbetriebnahme des Registrierungsportals installiert werden, müssen nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme des Registrierungsportals registriert werden.

Gerade die Pflicht zum Elektriker, sehen wir kritisch.

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