Wie sollten WEG mit dem Wunsch nach Steckersolargeräten, die außen am Balkon angebracht werden sollen, umgehen? Wahrscheinlich wird der Bundestag im Januar Änderungen beschließen, die sowohl Mietenden als auch einzelnen Eigentümer:innen in einer WEG, das Recht geben Steckersolargeräte anzubringen. Das bedeutet aber auch, dass über die Regelungen im Detail die WEG beschließen muß. Denn im § 20a Wohnungseigentumsgesetz heißt es so schön: „Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“ Wie könnte nun so ein Beschluss aussehen, der auf der einen Seiten das Recht auf Steckersolar umsetzt, aber auch die Interessen etwa nach einem ordentlichen Erscheinungsbild beherzigt und natürlich Sicherheit (Herabfallen, Versicherung, Taubenschutz, Renovierung, Renovierung). Wichtig, es handelt sich dabei um ein Beispiel aus einer WEG Versammlung und dieser Beschluss, hat keinen Anspruch auf vollständige jurristische Genialität. Der finale Beschluss: die Eigentümerversammlung möge beschließen: