Dachsolar und BalkonSolar

Gibt es Probleme bei Dachsolar, wenn ich gleichzeitig noch ein Steckersolar Gerät betreiben will.

Ausgangslage: Ich habe eine Anlage zur Überschusseinspeisung – daher wird mir der Verbrauch abzüglich meiner Erzeugung in Rechnung gestellt und auch eine Einspeisung vergütet.

Nicht betroffen wären Häuser mit einer Volleinspeisung. Sprich ich habe zwei Zähler, einer zählt den Verbrauch meines Hauses, der andere die Einspeisung. Beides ist getrennt. (Infos zum Umgang mit diesen Anlagen nach 20 Jahren: https://www.test.de/Photovoltaik-Unverhoffter-Geldsegen-fuer-Altanlagen-6019672-0/)

Quelle: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/energie/photovoltaik/eigenverbrauch.htm

In der Regel dürften Volleinspeiseanlagen etwa vor 2010-2012 errichtet worden sein, da sie sich damals eher lohnten. Nach 2012 dürften Überschusseinspeiseanlagen die attraktivere Variante gewesen sein.

Mit der Änderung des EEG durch das Solarpaket 1 wurde der gleichzeitige Betrieb eines Steckersolargerätes und einer alten Überschusseinspeiseanlage geregelt. Der Energieversorger bildet einen Quotienten bei der Einspeisevergütung.

Also: Ich habe 9 kwP Dachanlage und 1 kWp Steckersolar. Dann vergütet der Energieversorger 9/10 zur Einspeisevergütung des Jahres in dem die Dachanlage aufgebaut wurde und 1/10 zur Einspeisevergütung des Jahres in dem ich das Steckersolargerät angeschlossen und angemeldet habe.

Siehe dazu etwa die Clearingstelle:

„Das EEG sieht grundsätzlich vor, dass Strom aus mehreren Anlagen, die Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden können. Für die Berechnung der Vergütungen ist dem Gesetzeswortlaut nach die installierte Leistung jeder einzelnen Anlage maßgeblich. Nähere Informationen finden Sie in der Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Können mehrere Anlagen mit verschiedenen Inbetriebnahmedaten über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden?“. (…)

Sonderfall gemeinsame Messung bei teilweise ausgeförderten EEG-Anlagen

Die Bundesnetzagentur informiert in ihren Mitteilungen „Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (MPES)” Nr. 2 und Nr. 4 über die Möglichkeit der gemeinsamen Messung von EEG Anlagen mit EEG-Förderung und ausgeförderten EEG-Anlagen.

Zur Anlagenzusammenfassung zwecks EEG-Vergütungsberechnung

Beachten Sie zu diesem Themenkomplex auch die Antwort auf unsere Häufige Rechtsfrage Nr. 24, „Wie wird die EEG-Vergütung bei einem nachträglichen Zubau weiterer PV-Module zu einer bestehenden PV-Installation berechnet?“

EEG Clearingstelle „Häufige Rechtsfrage Nr. 123 – Können mehrere Anlagen mit verschiedenen Inbetriebnahmedaten über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden?“ unter: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/123

Siehe ebenfalls die Verbraucherzentrale:

Steckersolar-Geräte und größere PV-Anlagen werden künftig getrennt betrachtet. Bei einer bestehenden PV-Anlage wird die Mehrleistung eines Steckersolar-Gerätes nicht zur PV-Anlagenleistung dazugerechnet. Damit besteht nicht mehr das Risiko, dass dadurch Leistungs-Grenzwerte überschritten werden.“

unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-202324-was-heute-fuer-photovoltaikanlagen-gilt-75401

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