(28.11.23) Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Musterversicherungsbedingungen erweitert und für Neuverträge BalkonSolar GEräte aufgenommen! Der Verband empfiehlt allen Besitzerinnen und Besitzern von Balkonkraftwerken, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Weitere Infos bei: https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/neue-musterbedingungen-balkonkraftwerke-kuenftig-ueber-die-hausratpolice-versichert-157730
Dort gibt es auch noch einen Hinweis bezüglich der Haftpflichtversicherung: „Beim Schutz der Mini-Solaranlagen kann auch die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Löst sich zum Beispiel ein Modul während eines Sturms und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.“
Es ist ratsam, bei der Versicherung anzufragen, ob eine Mini-Solaranlage in der Gebäudeversicherung (Eigentümer:innen, wenn fest angebracht) oder in der Haftpflichtversicherung (Mieter:innen bzw. Eigentümer einer Wohneinheit) enthalten und mit versichert ist. Es kann sein, dass sich der Versicherungsbeitrag dadurch leicht erhöht. Ggf. lohnt sich ein Vergleich.
Bei check24 kann danach nicht gefiltert werden, aber es kommt in den jeweiligen Tarifdetails bei privaten Haftpflicht unter „Miete & Immobilien“ vor.
Bei Verivox kann man direkt in der Suche danach filtern. Jeweils gemeint sind wohl größere PV-Anlagen, dedizierte Balkonkraftwerk werden dort nicht aufgeführt.
Dabei ist es gut zu wissen, dass manche Versicherungen keinen Aufpreis bei Balkonsolar-Anlagen bis zu 600 W (zukünftig vermutlich auch bis 800 W) verlangen.
Hausrat
Schäden an Balkonkraftwerken sind häufig in der Hausratversicherung enthalten. Allerding ist es unwahrscheinlich, dass ein Balkonkraftwerk, das senkrecht am Balkon hängt, etwa durch Hagel beschädigt wird. Sollte es etwa auf einem Dach angebracht sein, dann kann es etwa Hagelschäden geben, allerdings kosten neue Solarpanels inzwischen etwas um 100 EUR. Ob es sinnvoll ist, diese Schäden einer Versicherung zu melden, muss jeder selbst entscheiden.
Eine Reihe von Versicherungen hat auch einen Selbstbehalt. Es ist denkbar, dass ein beschädigtes Modul sich im Rahmen des Selbstbehalts bewegt.
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei folgenden Schäden an Ihrem Photovoltaik-Balkonkraftwerk: Sturm, Hagel, Feuer, Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Auch wenn ein Blitzeinschlag sehr unwahrscheinlich ist, da die Module am Balkon hängen, nicht der oberste Teil des Hauses sind und der Blitz in der Regel oben einschlägt.
Haftpflicht
Schäden, die Ihr Balkonkraftwerk bei anderen Personen verursacht, deckt die private Haftpflichtversicherung ab.
Falls bei einem Sturm eine starke Windböe ein Modul Ihres Balkonkraftwerks abreißt und das Teil der Solaranlage das parkende Auto Ihres Nachbarn beschädigt, kommt für den Schaden in der Regel die private Haftpflicht auf. Diese leistet nicht nur bei Sachschäden, die Ihr Balkonkraftwerk am Besitz Dritter verursacht, sondern auch wenn es andere verletzt oder Vermögensschäden verursacht.
Grundsätzlich sollten Balkonsolar-Geräte, gerade wenn sie am Balkon hängen, doppelt gesichert sein, daher nicht nur ein Haken oben am Modul, sondern auch eine zusätzliche Sicherung unten und/oder eine Fangleine Edelstahl.
Gebäudeversicherung
Balkonkraftwerke sind inzwischen auch bei vielen Immobilienbesitzern gefragt. Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. Auch wenn diese nicht in der Wohngebäudeversicherung enthalten sein sollten, wäre es fraglich ob für die Versicherung von einem oder wenigen Balkonkraftwerken bzw. Steckersolargeräten, ein Wechsel der Versicherung überhaupt sinnvoll ist.
Achtung: Nicht abgedeckt sind fahrlässige Konstruktionen oder Befestigungen!
Versicherer mit Infos auf der Website
Einige Versicherer geben Hinweise bzw. versichern Balkonkraftwerke:
- Allianz: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/
- HUK (https://www.huk.de/haus-haftung-recht/ratgeber/balkonkraftwerk.html)
- DEVK: https://www.devk.de/presse/pressemitteilungen/pm_182528.jsp
- Auf Nachfrage auch der HDI: „Gerne bestätigen wir Ihnen, dass das Balkonkraftwerk in Ihrer oben genannten Hausratversicherung eingeschränkt mitversichert gilt. Voraussetzung ist, dass die Anlage nicht fest mit dem versicherten Gebäude oder versicherten Nebengebäude verbunden ist.“